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Alkohol auf Betriebsgelände

M
Mm1966
Mai 2019 bearbeitet

Hallo Kann ber Arbeitgeber verbieten das ich im Privatfahrzeug Alkohol habe ,diesen aber nicht konsumiere!

758015

Community-Antworten (15)

B
Biermaxx

01.05.2019 um 14:22 Uhr

Nein Den AG geht es nichts an, was du in deinem PKW hast.

D
DummerHund

02.05.2019 um 00:19 Uhr

Im Zweifelsfalle könnte einen AG es schon was angehen was sich im Kofferraum von xy befindet. Dies aber steht auf einem anderem Blatt. Gegenfrage, was ist bei euch im Betrieb, bitte im Wortlaut, dazu geregelt?

U
UdoWoe

02.05.2019 um 10:00 Uhr

Mm1966: Wo her weis der AG was du im Auto hast? Kontrolliert er dein Auto? Schaut er in dein Auto? Denke auch wie Biermaxx dies schreibt, das geht gar nicht. Meinem AG geht es auch nichts an was ich z.b. in meiner privaten Arbeitstasche habe.

§
§§Reiter

02.05.2019 um 11:29 Uhr

Wenn Du in einer Suchtklinik arbeitest und mit 4 gut sichtbaren Kisten Bier auf der Rückbank vor dem Haupteingang parkst, würde ich Dir das auch verbieten ;) ....ansonsten, bin ich da auch bei Biermaxx.

P
Pjöööng

02.05.2019 um 11:49 Uhr

Der Arbeitgeber könnte aber möglicherweise das Befahren des Firmenparkplatzes untersagen, wenn sich im Fahrzeug bestimmte Dinge befinden.

B
Biermaxx

02.05.2019 um 13:27 Uhr

Wie möchte denn der AG denn bitte kontrollieren, was sich im Privatfahrzeug des Mitarbeiters befindet ? Auf welcher Rechtsgrundlage sollten denn eine solchen "Durchsuchung" ablaufen ?

Natürlich kann man Fälle konstruieren, wo so etwas denkbar wäre - aber in der Realität wird es für einen AG doch sehr schwer dies umzusetzten.

Daher bleibe ich bei meiner Aussage - es geht den AG einfach nichts an, was in meinem Privatauto ist.

M
Moreno

02.05.2019 um 13:53 Uhr

Gegenfrage, was ist bei euch im Betrieb, bitte im Wortlaut, dazu geregelt? Zitat Dummer Hund.....was soll denn der Betrieb in meinem PKW regeln dürfen? ich sehe es wie Biermaxe in einem normalen betrieb geht es den AG nix an wie es in meinem Auto aussieht!

P
Pjöööng

02.05.2019 um 15:24 Uhr

Ich bin bezüglich der momentanen Rechtslage bei Ein- und Auisfahrtkontrollen nicht informiert, weiß also nicht, wann der Arbeitgeber dieses anordnen kann.

Falls er grundsätzlich berechtigt ist, diese durchzuführen, so sollte auch eine Regelung unter dem Motto "Die Einfahrt auf das Firmengelände der M. & Schenk Spirituosengroßhandlung ist mit Fahrzeugen in denen Trinkalkohol mitgeführt wird nicht gestattet." möglich sein.

C
celestro

02.05.2019 um 16:58 Uhr

"Daher bleibe ich bei meiner Aussage - es geht den AG einfach nichts an, was in meinem Privatauto ist."

Und ich würde sagen, diese Aussage ist völliger Humbug. Große Mengen Lösungsmittel (brennbar)? Giftige Stoffe? Explosive Chemikalien?

In vielen Fällen dürfte das Befahren des Firmengeländes von der Zustimmung des AGs abhängen. Und wieso sollte dieser nicht Einschränkungen vornehmen dürfen?

Und dann sind wir (abgesehen vom MBR eines BR) ganz schnell bei "wenn Du mich nicht nachgucken läßt, bleibt das Auto halt draußen". Kann man natürlich auch machen.

P.S. ob eine Regelung durchsetzbar ist, hat nichts mit der Wirksamkeit zu tun. Also eine Regelung, die das mitführen von Alkohol im Auto untersagt ist nicht deswegen hinfällig, weil der AG sie vielleicht nicht kontrollieren kann. Sollte durch einen Zufall etc. raus kommen, daß ein AN dagegen verstößt, könnte eine Abmahnung dabei rum kommen.

D
DummerHund

02.05.2019 um 18:53 Uhr

Viele Antworten, aber nicht immer Zielführend.. Nicht umsonst habe ich bei evtl. Regelungen oder BV gefragt.. Hier könnte evtl. drin stehen" der Verzehr von Alkohol ist untersagt" oder aber" das mitführen von alkoholischen Getränken auf dem Firmengelände ist untersagt". Ich kenne genug Betriebe hier in Deutschland wo Taschenkontrollen die Regel sind. Eine Diskusion ist also nicht Zielführend wann man nicht den ganzen Sachverhalt kennt.

§
§§Reiter

02.05.2019 um 19:01 Uhr

Zitat von celestro In vielen Fällen dürfte das Befahren des Firmengeländes von der Zustimmung des AGs abhängen. Und wieso sollte dieser nicht Einschränkungen vornehmen dürfen?

Mm1966 erwähnt in seiner Frage mit keinem Wort, dass er auf dem Firmengelände parkt. Wenn er auf dem Firmengelände parkt, stimme ich celestro zu. Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, bin ich immer noch bei Biermaxx.

D
DummerHund

02.05.2019 um 19:53 Uhr

Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, bin ich immer noch bei Biermaxx.

Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, wäre die Frage hier in dem Forum verkehrt.

C
celestro

02.05.2019 um 22:25 Uhr

"Mm1966 erwähnt in seiner Frage mit keinem Wort, dass er auf dem Firmengelände parkt."

Also wenn ich mir die Überschrift so anschaue .....

Zitat: "Alkohol auf Betriebsgelände" ;-)

E
enigmathika

03.05.2019 um 11:09 Uhr

Keinesfalls kann er dir verbieten, den Alkohol nicht zu konsumieren.

§
§§Reiter

03.05.2019 um 12:07 Uhr

Zitat von celestro: Also wenn ich mir die Überschrift so anschaue ..... Zitat: "Alkohol auf Betriebsgelände" ;-)

...ja, die Überschrift hätte ich vielleicht auch lesen sollen... ;D

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