Erstellt am 01.05.2019 um 12:22 Uhr von Biermaxx
Nein
Den AG geht es nichts an, was du in deinem PKW hast.
Erstellt am 01.05.2019 um 22:19 Uhr von Dummerhund
Im Zweifelsfalle könnte einen AG es schon was angehen was sich im Kofferraum von xy befindet. Dies aber steht auf einem anderem Blatt.
Gegenfrage, was ist bei euch im Betrieb, bitte im Wortlaut, dazu geregelt?
Erstellt am 02.05.2019 um 08:00 Uhr von UdoWoe
Mm1966:
Wo her weis der AG was du im Auto hast?
Kontrolliert er dein Auto? Schaut er in dein Auto?
Denke auch wie Biermaxx dies schreibt, das geht gar nicht. Meinem AG geht es auch nichts an was ich z.b. in meiner privaten Arbeitstasche habe.
Erstellt am 02.05.2019 um 09:29 Uhr von §§Reiter
Wenn Du in einer Suchtklinik arbeitest und mit 4 gut sichtbaren Kisten Bier auf der Rückbank vor dem Haupteingang parkst, würde ich Dir das auch verbieten ;)
....ansonsten, bin ich da auch bei Biermaxx.
Erstellt am 02.05.2019 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber könnte aber möglicherweise das Befahren des Firmenparkplatzes untersagen, wenn sich im Fahrzeug bestimmte Dinge befinden.
Erstellt am 02.05.2019 um 11:27 Uhr von Biermaxx
Wie möchte denn der AG denn bitte kontrollieren, was sich im Privatfahrzeug des Mitarbeiters befindet ?
Auf welcher Rechtsgrundlage sollten denn eine solchen "Durchsuchung" ablaufen ?
Natürlich kann man Fälle konstruieren, wo so etwas denkbar wäre - aber in der Realität wird es für einen AG doch sehr schwer dies umzusetzten.
Daher bleibe ich bei meiner Aussage - es geht den AG einfach nichts an, was in meinem Privatauto ist.
Erstellt am 02.05.2019 um 11:53 Uhr von moreno
Gegenfrage, was ist bei euch im Betrieb, bitte im Wortlaut, dazu geregelt? Zitat Dummer Hund.....was soll denn der Betrieb in meinem PKW regeln dürfen? ich sehe es wie Biermaxe in einem normalen betrieb geht es den AG nix an wie es in meinem Auto aussieht!
Erstellt am 02.05.2019 um 13:24 Uhr von Pjöööng
Ich bin bezüglich der momentanen Rechtslage bei Ein- und Auisfahrtkontrollen nicht informiert, weiß also nicht, wann der Arbeitgeber dieses anordnen kann.
Falls er grundsätzlich berechtigt ist, diese durchzuführen, so sollte auch eine Regelung unter dem Motto "Die Einfahrt auf das Firmengelände der M. & Schenk Spirituosengroßhandlung ist mit Fahrzeugen in denen Trinkalkohol mitgeführt wird nicht gestattet." möglich sein.
Erstellt am 02.05.2019 um 14:58 Uhr von celestro
"Daher bleibe ich bei meiner Aussage - es geht den AG einfach nichts an, was in meinem Privatauto ist."
Und ich würde sagen, diese Aussage ist völliger Humbug. Große Mengen Lösungsmittel (brennbar)? Giftige Stoffe? Explosive Chemikalien?
In vielen Fällen dürfte das Befahren des Firmengeländes von der Zustimmung des AGs abhängen. Und wieso sollte dieser nicht Einschränkungen vornehmen dürfen?
Und dann sind wir (abgesehen vom MBR eines BR) ganz schnell bei "wenn Du mich nicht nachgucken läßt, bleibt das Auto halt draußen". Kann man natürlich auch machen.
P.S. ob eine Regelung durchsetzbar ist, hat nichts mit der Wirksamkeit zu tun. Also eine Regelung, die das mitführen von Alkohol im Auto untersagt ist nicht deswegen hinfällig, weil der AG sie vielleicht nicht kontrollieren kann. Sollte durch einen Zufall etc. raus kommen, daß ein AN dagegen verstößt, könnte eine Abmahnung dabei rum kommen.
Erstellt am 02.05.2019 um 16:53 Uhr von DummerHund
Viele Antworten, aber nicht immer Zielführend.. Nicht umsonst habe ich bei evtl. Regelungen oder BV gefragt.. Hier könnte evtl. drin stehen" der Verzehr von Alkohol ist untersagt" oder aber" das mitführen von alkoholischen Getränken auf dem Firmengelände ist untersagt". Ich kenne genug Betriebe hier in Deutschland wo Taschenkontrollen die Regel sind. Eine Diskusion ist also nicht Zielführend wann man nicht den ganzen Sachverhalt kennt.
Erstellt am 02.05.2019 um 17:01 Uhr von §§Reiter
Zitat von celestro
In vielen Fällen dürfte das Befahren des Firmengeländes von der Zustimmung des AGs abhängen. Und wieso sollte dieser nicht Einschränkungen vornehmen dürfen?
Mm1966 erwähnt in seiner Frage mit keinem Wort, dass er auf dem Firmengelände parkt.
Wenn er auf dem Firmengelände parkt, stimme ich celestro zu.
Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, bin ich immer noch bei Biermaxx.
Erstellt am 02.05.2019 um 17:53 Uhr von DummerHund
Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, bin ich immer noch bei Biermaxx.
Wenn er nicht auf dem Firmengelände parkt, wäre die Frage hier in dem Forum verkehrt.
Erstellt am 02.05.2019 um 20:25 Uhr von celestro
"Mm1966 erwähnt in seiner Frage mit keinem Wort, dass er auf dem Firmengelände parkt."
Also wenn ich mir die Überschrift so anschaue .....
Zitat: "Alkohol auf Betriebsgelände" ;-)
Erstellt am 03.05.2019 um 09:09 Uhr von Enigmathika
Keinesfalls kann er dir verbieten, den Alkohol nicht zu konsumieren.
Erstellt am 03.05.2019 um 10:07 Uhr von §§Reiter
Zitat von celestro:
Also wenn ich mir die Überschrift so anschaue .....
Zitat: "Alkohol auf Betriebsgelände" ;-)
...ja, die Überschrift hätte ich vielleicht auch lesen sollen... ;D