Vergütung der Arbeitszeit
Hallo ihr Wissenden, darf und kann der BR einem Arbeitszeitmodell zustimmen welches beinhaltet das reguläre Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst gewertet und vergütet wird?
Beispiel: Frühschicht 6:30 - 15.12 inklusive 30 Minuten Pause Bezahlt und umgerechnet auf Zeit nach BD Stufe 1 TVöD Die MA kommen eigentlich so nie auf ihre zu erbringende Stundenzahl, obwohl sie tatsächlich am Arbeitsplatz sind. Wie können wir nun diesen Misstand korrigieren, Rückberechnung der Dienstpläne für die Dauer von 3Monaten?
Argumentation des Arbeitgebers: Arbeitsaufwand zu gering.
Mir ist klar das der AG Personalkosten sparen will. Aber ist dies nicht auch ein Unternehmerisches Risiko welches nicht auf die Angestellten abgewälzt werden darf? Der Arbeitsvertrag enthält eine 39 Stundenwoche.
Community-Antworten (1)
29.09.2007 um 04:19 Uhr
Hallo Bereitschaftsdienst ist im Sinne des § 5 ArbZG keine Ruhezeit sondern Arbeitszeit. Wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag keine Vergütung vorsieht, ist nach § 612 Abs.2 BGB die übliche Vergütung zu zahlen. Die Einführung eines Bereitsch.D. außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu vorübergehenden, nach § 87 Abs 1 Nr.3 BetrVG mitbestimmungspfl. Verlängerungen der bertriebl. Arbeitszeit. Der BR hat deshalb ein MBR. Mehr fällt mir dazu leider auch nicht ein!
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