Hallo ihr Wissenden,
darf und kann der BR einem Arbeitszeitmodell zustimmen welches beinhaltet das reguläre Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst
gewertet und vergütet wird?

Beispiel: Frühschicht 6:30 - 15.12 inklusive 30 Minuten Pause
Bezahlt und umgerechnet auf Zeit nach BD Stufe 1 TVöD
Die MA kommen eigentlich so nie auf ihre zu erbringende Stundenzahl, obwohl sie tatsächlich am Arbeitsplatz sind.
Wie können wir nun diesen Misstand korrigieren, Rückberechnung der Dienstpläne für die Dauer von 3Monaten?


Argumentation des Arbeitgebers: Arbeitsaufwand zu gering.


Mir ist klar das der AG Personalkosten sparen will. Aber ist dies nicht auch ein Unternehmerisches Risiko welches nicht auf die
Angestellten abgewälzt werden darf?
Der Arbeitsvertrag enthält eine 39 Stundenwoche.