von teilzeit in vollzeit
hallo ihr lieben wissenden, muss der AG bei einer stellenausschreibung für einen minijob auch das stammpersonal berücksichtigen??? ich finde immer nur den umgekehrten weg-also dass der anspruch auf teilzeit gegeben iss ... aber wie sieht es im um gekehrtem falle aus??? die kollegin (vor ein paar jahren von vollzeit in teilzeit) hatte bereits vor geraumer zeit dem geschäftsführe den wunsch nach "wiederaufstockung" der stunden auf vollzeit signalisiert. da immer nur minijobs eingestellt werden,hat sie sich nun auf solch einen beworben....muss der AG sie hier berücksichtigen???
Community-Antworten (7)
28.09.2007 um 14:06 Uhr
§ 99 (2) Nr. 1 BetrVG iVm § 9 TzBfG und §99 (2) Nr. 3 BetrVG sollten weiterhelfen.
Letztlich hängt es aber an den "dringenden betrieblichen Gründen", die der ArbGeb vorbringt, ob der BR die Einstellung eines Minijobbers ablehnen kann.
28.09.2007 um 14:09 Uhr
aber was iss denn dringend? soooo dringend scheint es nicht zu sein,da die stelle bereits zum 1.9. besetzt werden sollte
aber dank dir "trotzdem" petrus
28.09.2007 um 14:50 Uhr
Hallo Schmidti,
Petrus hat dir doch das Werkzeug gegeben.
Ihr widersprecht nach § 99 Abs. Nr. 3 BetrVG der Einstellung von Minijobber mit Hinweis auf Antrag nach § 9 TzBfG eurer Kollegin. Dann muß der AG reagieren.
MfG Angi1
28.09.2007 um 15:52 Uhr
"da immer nur minijobs eingestellt werden,hat sie sich nun auf solch einen beworben....muss der AG sie hier berücksichtigen???"
Ganz tolle Idee, wenn man eigentlich Vollzeit arbeiten möchte! Nur dumm, wenn der AG sie berücksichtigen wird und ihr den Vertrag zur Unterschrift vorlegt...
28.09.2007 um 18:43 Uhr
@peanuts Naja, es gibt UN, die neben einem AV einen 400-Euro-Job-Vertrag dulden und ausstellen...
28.09.2007 um 19:18 Uhr
"Naja, es gibt UN, die neben einem AV einen 400-Euro-Job-Vertrag dulden und ausstellen..."
Richtig!
Aber ob die Kollegin wohl einer anders gearteten Tätigkeit im Betrieb nachgehen will -auf 400,- Euro Basis?
28.09.2007 um 19:54 Uhr
@ peanuts wie meinst du das? die kollegin hat doch ihren eigentlichen vertrag nicht gekündigt und hat doch somit (sofern es überhaupt dazu kommen wird) bei einer unterzeichnung nicht zu befürchten,dass sie nun aufeinmal NUR den minijob hat!?! denn so verstehe ich deine anmerkung
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Schichtdienst - Verteilung von zuschlagpflichtigen Diensten // an Sonn- und Feiertagen
ÄlterHallo liebes Forum, ich bräuchte Euren Rat! Wir sind ein Unternehmen mit bund gemischt Voll- und Teilzeitmitarbeitern mit Arbeitsverträgen mit dem Pasus flexible Arbeitszeiten. Die monatliche Ar
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
ÄlterGuten Tag, in der Personalabteilung gab es vor der Elternzeit folgende Konstellation: HR- Manager und gleichzeitig Interim GL, 2 Angestellte in Vollzeit Nun sind die 2 Angestellten in Elternzeit und
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Von Teilzeit in Vollzeit
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, heute frage ich mal im eigenen Intersse: Ich arbeite zurzeit 31.25 Wochenstunden Teilzeit. Vollzeit ist gem. MTV 35 Std. "Meine" Abteilung besteht aus 4 Mitarbeitern