Erstellt am 28.09.2007 um 12:06 Uhr von Petrus
§ 99 (2) Nr. 1 BetrVG iVm § 9 TzBfG und §99 (2) Nr. 3 BetrVG sollten weiterhelfen.
Letztlich hängt es aber an den "dringenden betrieblichen Gründen", die der ArbGeb vorbringt, ob der BR die Einstellung eines Minijobbers ablehnen kann.
Erstellt am 28.09.2007 um 12:09 Uhr von schmidti
aber was iss denn dringend? soooo dringend scheint es nicht zu sein,da die stelle bereits zum 1.9. besetzt werden sollte
aber dank dir "trotzdem" petrus
Erstellt am 28.09.2007 um 12:50 Uhr von Angi1
Hallo Schmidti,
Petrus hat dir doch das Werkzeug gegeben.
Ihr widersprecht nach § 99 Abs. Nr. 3 BetrVG der Einstellung von Minijobber mit Hinweis auf Antrag nach § 9 TzBfG eurer Kollegin. Dann muß der AG reagieren.
MfG
Angi1
Erstellt am 28.09.2007 um 13:52 Uhr von peanuts
"da immer nur minijobs eingestellt werden,hat sie sich nun auf solch einen beworben....muss der AG sie hier berücksichtigen???"
Ganz tolle Idee, wenn man eigentlich Vollzeit arbeiten möchte! Nur dumm, wenn der AG sie berücksichtigen wird und ihr den Vertrag zur Unterschrift vorlegt...
Erstellt am 28.09.2007 um 16:43 Uhr von Kölner
@peanuts
Naja, es gibt UN, die neben einem AV einen 400-Euro-Job-Vertrag dulden und ausstellen...
Erstellt am 28.09.2007 um 17:18 Uhr von peanuts
"Naja, es gibt UN, die neben einem AV einen 400-Euro-Job-Vertrag dulden und ausstellen..."
Richtig!
Aber ob die Kollegin wohl einer anders gearteten Tätigkeit im Betrieb nachgehen will -auf 400,- Euro Basis?
Erstellt am 28.09.2007 um 17:54 Uhr von schmidti
@ peanuts
wie meinst du das? die kollegin hat doch ihren eigentlichen vertrag nicht gekündigt und hat doch somit (sofern es überhaupt dazu kommen wird) bei einer unterzeichnung nicht zu befürchten,dass sie nun aufeinmal NUR den minijob hat!?! denn so verstehe ich deine anmerkung