W.A.F. LogoSeminare

Rufbereitschaft Zustimmung durch den Ausschuss?

O
Olla
Mai 2019 bearbeitet

Hallo

Wir haben eine Ausschuss für die Arbeitszeit. Darf dieser Ausschuss der Rufbereitschaft zustimmen? Oder bedarf es dafür die Zustimmung des Betriebsrates? Viele Grüße

29207

Community-Antworten (7)

§
§§Reiter

30.04.2019 um 14:20 Uhr

Das kommt darauf an welche Aufgaben dem Ausschuss übertragen wurden. Hat der BR dem Ausschuss (per Beschluss) die Aufgabe übertragen eigenständig Beschlüsse zu fassen, könnte er zustimmen. Allerdings sollte man zum Thema Rufbereitschaft eine BV abschließen und das kann nur der gesamte BR.

O
Olla

30.04.2019 um 14:27 Uhr

Hallo Sorry vergessen. Es wurde nur ein Beschluss gefasst das es einen Ausschuss für Arbeitszeit gibt. Mehr nicht. Es gibt eine GBV wo alles geregelt ist zu Rufbereitschaft. Nur nicht wer wann wo Rufbereitschaft macht, da steht nur das der Örtliche BR zu beteiligen ist.

§
§§Reiter

30.04.2019 um 14:39 Uhr

Dann darf der Ausschuss KEINE Beschlüsse fassen. Aufgaben zur selbstständigen Erledigung müssen dem Ausschuss per Beschluss übertragen werden. (§ 28 BetrVG)

O
Olla

30.04.2019 um 14:43 Uhr

Er stimmt ja nur der Rufbereitschaft zu. Dieses macht er ja auch jedesmal bei den Dienstplänen.

B
BRFiliale

30.04.2019 um 14:58 Uhr

Die Arbeitszeit unterliegt meines Wissens immer der Zustimmung des Betriebsrats. Ist im 87 BetrVG nach zu lesen.

§
§§Reiter

30.04.2019 um 15:24 Uhr

Zitat von Olla: Er stimmt ja nur der Rufbereitschaft zu. Dieses macht er ja auch jedesmal bei den Dienstplänen.

Es spielt keine Rolle, ob es "nur" die Rufbereitschaft oder "nur" die Dienstpläne sind. Ein Arbeitszeitausschuss darf erstmal bei überhaupt gar nix zustimmen. ES SEI DENN dem Arbeitszeitausschuss wurde per Beschluss explizit die Aufgabe übertragen über Dienstpläne oder Rufbereitschaft zu beschließen. Wenn Ihr also keinen (protokollierten) Beschluss des BR habt, der dem Ausschuss diese Aufgaben zur selbstständigen Erledigung überträgt, dann sind alle Zustimmungen (egal zu was) dieses Ausschusses unwirksam.

Lies Dir bitte mal §§ 27 & 28 BetrVG genau durch!

O
Olla

03.05.2019 um 10:10 Uhr

Super VIELEN DANK für die ganzen infos! Ihr habt mir sehr geholfen.

Ihre Antwort