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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Betrieb den Arbeitnehmer im Urlaub "belästigen"???

B
br-mic
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin unseres Hauses weigert sich, ihre Telefonnummer in Ihrer Abteilung zu hinterlassen, damit Sie nicht ständig von den Kollegen daheim in ihrer Freizeit / in ihrem Urlaub gestört wird. - Da vertraglich keine Rufbereitschaft vereinbart ist, ist das so rechtens, meint sie. Die Geschäftsleitung hat es sich zur Gewohnheit gemacht, Mitarbeiter von ihrem Urlaub / freien Tag zurück zu holen, wenn andere kurzfristig ausfallen. - Ausserdem wird die betreffende Mitarbeiterin häufig daheim angerufen, weil sie sich am besten mit dem Maschinenpark auskennt. Fällt die Telefonnummer auch unter den Datenschutz? Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Urlaub anrufen? Laut unserer Meinung darf die Personalabteilung die private Telefonnummer nicht an andere Stellen im Betrieb herausgeben, wenn diese nicht im Telefonbuch steht. Wie sollen wir uns als BR verhalten ??

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

28.09.2007 um 09:43 Uhr

Ich Frage mich wie ihr als BR eure Aufgaben wahrnehmen wollt mit diesem Grundwissen ??? Es ist Eure Aufgabe die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, nicht die der GL.

1 Die Mitarbeiterin muss nicht ihre private Telefonnummer hinterlegen. wozu auch? 2. Eure Personalabteilung darf die Nummer nicht an andere Stellen ohne Not geben. 3. Der Urlaub dient der Erholung, das was bei Euch „Üblich“ ist, ist rechtswidrig, wenn keine Rufbereitschaft vereinbart wurde ist das unzulässig.

Was ihr tun sollt ? Eine BR Schulung machen und der GL das Anrufen während des Erholungsurlaubs zu untersagen. Den Datenschutz (priv. Telefonnummer) beachten. Eine Regelung (BV) finden wie auftretende Probleme zu lösen sind, ohne MA aus dem Urlaub zu holen.

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