Darf der Betrieb den Arbeitnehmer im Urlaub "belästigen"???
Eine Mitarbeiterin unseres Hauses weigert sich, ihre Telefonnummer in Ihrer Abteilung zu hinterlassen, damit Sie nicht ständig von den Kollegen daheim in ihrer Freizeit / in ihrem Urlaub gestört wird. - Da vertraglich keine Rufbereitschaft vereinbart ist, ist das so rechtens, meint sie. Die Geschäftsleitung hat es sich zur Gewohnheit gemacht, Mitarbeiter von ihrem Urlaub / freien Tag zurück zu holen, wenn andere kurzfristig ausfallen. - Ausserdem wird die betreffende Mitarbeiterin häufig daheim angerufen, weil sie sich am besten mit dem Maschinenpark auskennt. Fällt die Telefonnummer auch unter den Datenschutz? Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Urlaub anrufen? Laut unserer Meinung darf die Personalabteilung die private Telefonnummer nicht an andere Stellen im Betrieb herausgeben, wenn diese nicht im Telefonbuch steht. Wie sollen wir uns als BR verhalten ??
Community-Antworten (1)
28.09.2007 um 09:43 Uhr
Ich Frage mich wie ihr als BR eure Aufgaben wahrnehmen wollt mit diesem Grundwissen ??? Es ist Eure Aufgabe die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, nicht die der GL.
1 Die Mitarbeiterin muss nicht ihre private Telefonnummer hinterlegen. wozu auch? 2. Eure Personalabteilung darf die Nummer nicht an andere Stellen ohne Not geben. 3. Der Urlaub dient der Erholung, das was bei Euch „Üblich“ ist, ist rechtswidrig, wenn keine Rufbereitschaft vereinbart wurde ist das unzulässig.
Was ihr tun sollt ? Eine BR Schulung machen und der GL das Anrufen während des Erholungsurlaubs zu untersagen. Den Datenschutz (priv. Telefonnummer) beachten. Eine Regelung (BV) finden wie auftretende Probleme zu lösen sind, ohne MA aus dem Urlaub zu holen.
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Arbeistzeitregelungen Einschaltung externe Beratung - auf was muss der BR achten?
ÄlterHallo Zusammen, bin erst kurz auf dieses Forum gestossen und möchte Euch gerne direkt mit einer Frage belästigen. Da bei uns im Betrieb die Arbeitszeiten (Gleitzeitkonten, Überstunden, etc.) zw
Mitbestimmung bei Schulungen
ÄlterHallo-muß Euch wieder einmal belästigen.. :-) Bei uns (tarifgebundener Betrieb 300 Arbeiter) werden oft Schulungen für Meister und Vorgesetzte durchgeführt.Oft Fachbezogen-aber neuerdings auch mit Üb