Eine Mitarbeiterin unseres Hauses weigert sich, ihre Telefonnummer in Ihrer Abteilung zu hinterlassen, damit Sie nicht ständig von den Kollegen daheim in ihrer Freizeit / in ihrem Urlaub gestört wird. - Da vertraglich keine Rufbereitschaft vereinbart ist, ist das so rechtens, meint sie.
Die Geschäftsleitung hat es sich zur Gewohnheit gemacht, Mitarbeiter von ihrem Urlaub / freien Tag zurück zu holen, wenn andere kurzfristig ausfallen. - Ausserdem wird die betreffende Mitarbeiterin häufig daheim angerufen, weil sie sich am besten mit dem Maschinenpark auskennt.
Fällt die Telefonnummer auch unter den Datenschutz?
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Urlaub anrufen?
Laut unserer Meinung darf die Personalabteilung die private Telefonnummer nicht an andere Stellen im Betrieb herausgeben, wenn diese nicht im Telefonbuch steht.
Wie sollen wir uns als BR verhalten ??