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Mitbestimmung bei Schulungen

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zulumicha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo-muß Euch wieder einmal belästigen.. :-) Bei uns (tarifgebundener Betrieb 300 Arbeiter) werden oft Schulungen für Meister und Vorgesetzte durchgeführt.Oft Fachbezogen-aber neuerdings auch mit Überschriften wie - Umgang mit schwierigen Mitarbeitern.Habe mir den 98er durchgelesen und für mich sind das doch beide Fortbildungen die über unseren Tisch laufen müßten,oder?Volle Mitbestimmung denke ich. Unser BRV sieht das nicht so. Würde mich über Antwort freuen. Zulu

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Community-Antworten (4)

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zyklus

26.11.2010 um 15:42 Uhr

Hi,

im 98´er wird von "kann" gesprochen, nicht von "muss". Es ist allerdings zu klären, ob diese Schulungen betriebliche Bildungsmaßnahmen sind.

zyklus

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Saxonia

26.11.2010 um 17:51 Uhr

Hallo -

Die §§ 97 und 98 BetrVG beinhalten die Mitbestimmung "bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung". Dazu zählen zweifelsfrei alle fachbezogenen Schulungen, die im Unternehmen stattfinden. Für Vorgesetzte ist ein Seminarinhalt "Umgang mit schwierigen Mitarbeitern" ebenfalls fachbezogen, gehört schließlich zu seinen Aufgaben. Den Inhalt / Zweck solcher Schulungen kann ich hier nicht bewerten.

Dass die Schulungen Maßnahmen der betrieblichen Bildung sind, ergibt sich aus der Definition dieses Begriffs im Berufsbildungsgesetz "Berufsbildung ... sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung."

Die Mitbestimmung bezieht sich sowohl auf den Schulungsinhalt und die teilnehmenden Arbeitnehmer als auch auf den Dozenten. Ausnahme: Ein Mitarbeiter wird zu einem Seminar geschickt, das von irgendeinem Bildungsträger angeboten wird. In dem Fall kann der BR weder Inhalt noch Dozenten mitbestimmen. Aber er kann fordern, dass Arbeitnehmer X oder Y diese Schulung auch bekommen müssen.

Ist der Vorgesetzte leitender Angestellter, entfällt logischerweise das Mitbestimmungsrecht.

Schöne Grüße von Saxonia

Z
zulumicha

26.11.2010 um 19:56 Uhr

Vielen Dank Saxonia, den Zweck solcher Schulungen kann ich leider auch nicht bewerten :-) das ist auch mein Problem-man wird von Mitarbeitern angesprochen das der Meister xy zu solch einer Schulung eingeladen ist und was das für sie bedeutet.Ich kann-bisher-dann leider nur die Schultern zucken und sagen das ich davon leider nichts weiß! Aber so wie ich Deinen Beitrag lese bist Du meiner Meinung. Grüße Zulumicha

S
Saxonia

06.12.2010 um 18:03 Uhr

Hallo, Micha -

wenn klar ist, dass Ihr in der MItbestimmung seid, solltet Ihr sie auch einfordern. Dem Arbeitgeber schreiben, dass er die Schulungen bei Euch rechtzeitig anhören soll, ansonsten dürfen sie nicht stattfinden! Hängt die Drohung nach einem Beschlussverfahren vorm Arbeitsgericht dran. Meist reicht eine Drohung aus, dann reagiert die Gegenseite schon. Hier bewegen wir uns sogar im Einigungsstellenbereich - der Arbeitgeber muss mit Euch beraten, Ihr müßt Euch einigen.

Zwar wirst Du eine einzelne Schulung nicht verhindern können, wenn Du gar nicht weißt, dass jemand geschult werden soll, aber anhand so eines Beispiels könnt Ihr die Anhörungen generell einfordern.

Schöne Grüße von Saxonia

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