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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeistzeitregelungen Einschaltung externe Beratung - auf was muss der BR achten?

HK
HG Köln
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bin erst kurz auf dieses Forum gestossen und möchte Euch gerne direkt mit einer Frage belästigen.

Da bei uns im Betrieb die Arbeitszeiten (Gleitzeitkonten, Überstunden, etc.) zwar gereglt, jedoch immer selterner eigehalten werden (immer mehr Überstunden; keine Möglichkeit die Gleitzeitkonten bei + 40 Stunden abzufeiern; immer mehr kurzfritige Samstag- und Sonntagarbeit, etc.) haben wir die GL aufgefordert sich mit dem BR an einen Tisch zu setzen um einmal generell über die "Problematik" zu sprechen. Die GL hat sich nach langen Überlegen hierzu geäußert, möchte jedoch erst ein externe "Arbeitszeitberatung" beauftragen unser "System" einmal genauer zu untersuchen.

Weil man wohl auch Fördergelder beantragen kann, werden wir nun aufgefordert eine Einverständniserkärung zu unterschreiben, damit hier die Kosten der Beratung minimiert werden können.

Im Grund sehen wir keine Problem auf eine extere Beratung (auch wenn sie durch die GL kommt) zurückzugreifen.

Mich würde jedoch einmal Eure Meinung aus dem Forum diesbezüglich interessieren; bzw. auf was sollten wir im Besonderen achten.

Danke!

HG Köln

3.794010

Community-Antworten (10)

S
Spartacus

28.07.2006 um 16:18 Uhr

moin,

ihr braucht keine externe"Arbeitszeitberatung"? und außerdem müßt ihr dafür auch nicht unterschreiben.Warum auch? Ich gehe mal davon aus ,ihr habt eine BV AZ. Für die Einhaltung ist der AG verantwortlich, der BR hat darüber zu wachen. Weigert sich der AG des öfteren die AZ einzuhalten könnt ihr beim A.-gericht beantragen dem AG auf die Einhaltung der BV zu verpflichten. Im Wiederholungsfall wird dann meistens ein Ordnungsgeld verhängt.

P
paula

28.07.2006 um 17:55 Uhr

veränderungsbedarf gibt es ja häufig auch bei einer bestehenden BV. sicher kann man auf einhaltung klagen. nur was passiert wenn der AG die BV kündigt.... ob es dann alles besser wird? einigen wird man sich dann müssen.

also daher kann man sich eine solche beratung sicher einmal anhören. warum der BR etwas unterschreiben soll ist mir aber schleierhaft. das ist doch aufgabe des AG. vielleicht wollt ihr ja auch noch einen eigenen sachverständigen haben....

K
Kölner

29.07.2006 um 22:09 Uhr

@paula, spartacus und HG Köln (?) Der AG hat sich halt schlau gemacht beim Amt für Arbeitsschutz in NRW. Dort gibt es nämlich dieses kostenlose Angebot mit dem Namen "Arbeitszeiten modern Gestalten". Da neben der Untersuchung dfer AZ in dem Betrieb auch Verhandlungen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden, werden eben alle Parteien an einen Tisch gebeten. Das Einverständnis dazu wird eben durch die Unterschrift der Vertragsparteien auf betrieblicher Ebene akklamiert!

P
paula

29.07.2006 um 22:16 Uhr

wenn das so ist hört sich das doch gut an. bei uns in bayern gibts so was wahrscheinlich nicht

K
Kölner

29.07.2006 um 22:25 Uhr

@paula Hat Bayern nicht sowieso eine "andere Zeitrechnung", bzw. "anders tickende Uhren"?

P
paula

29.07.2006 um 22:35 Uhr

jau und das liegt sicher auch an unserem chef "eddy dem große"

K
Kölner

29.07.2006 um 22:41 Uhr

@paula Und ich dachte immer, dass dieser der Chefrhetoriker Deutschlands sei. Ähmmmmmmm...

S
Spartacus

29.07.2006 um 22:45 Uhr

Wenn unser Chef Wolf-sorry Wulf- in Niedersachsen das mitkriegt führt der auch sowas ein und legt noch einen drauf. Zum Glück sehen wir in Ostfriesland schon morgens was abends auf uns zukommt, bei dem platten Land.

M
Mona-Lisa

29.07.2006 um 22:46 Uhr

was soll man auch zu einem "bayrischen Lederhosenchef" sagen, der seine Frau "Muschi" nennt.........

P
paula

29.07.2006 um 22:49 Uhr

das ist nicht seine frau. schaut sie euch genau an und ihr werdet feststellen... es ist seine SCHWESTER

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