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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Fahrer auf einem Fahrzeug, Arbeitgeber will jeweils nur 9 Stunden reine Lenkzeit bezahlen obwohl beide von 6 bis 24.00 Uhr unterwegs sind - ist das in Ordnung?

K
kain77
Jan 2018 bearbeitet

ich habe enmal eine ganz andere Frage ein kollege fragte mich. Er arbeitet in einer großen spedition .dort werden wegen der neuen Gesetzes für Kraftfahrer jetzt überall 2 ahrer auf ein Fahrzeug gesetzt. Sie fahren z.b Mittwoch um 6.00 los und kommen Mittwoch um 24.00 Uh zurück. jeder sitzt die erlaubten 9 Stunden am Lenkrad undnun will der Arbeitgeber auch nur die 9 Stunden bezahlen obwohl ja beide von 6 bis 24.00 hr unterwegs sind ist das in Ordnung

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Community-Antworten (4)

V
vhfpower

27.09.2007 um 20:58 Uhr

Hallo Karin77 das habe ich darüber gefunden

Zitat: schnipp Bereitschaftsdienst ist Arbeit, bei der sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle oder Einrichtung aufhalten muss. Im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft erfordert der Bereitschaftsdienst jedoch nicht die permanente wache Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers: Er darf also auch schlafen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer durch seine örtliche Gebundenheit unverzüglich seine Arbeit aufnehmen kann. schnipp

Hilfreich vieleicht auch dieser Link

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_112.php?navid=1

Da ich selber Kraftfahrer bin aber "noch" nicht in solch eine Situation gekommen bin würde ich mich auch freuen wenn ein Fachmann die rechtliche Seite hier erläutert

mfg

DAH
Der alte Heini

27.09.2007 um 23:48 Uhr

Die Zeit, die der zweite Fahrer während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbringt ist ausdrücklich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und somit nicht als Arbeitszeit zu vergüten. Es sei den, in einem für euch gültigen Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag wurde es anders vereinbart.

P
Petrus

28.09.2007 um 13:45 Uhr

@Heini: Da hättest Du jetzt auch noch den § dazuschreiben können: §21a (3) Nr. 3 ArbZG

DAH
Der alte Heini

28.09.2007 um 22:33 Uhr

Petrus, gibt es da auch einen § für ???

Übrigens: Dieser Passus des § und auch die sog. Ärztebereitschaft ist nicht EG-Konform und muss "irgendwann" abgeändert werden. Spätestens dann, wenn die EG mit Strafgelder droht.

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