2 Fahrer auf einem Fahrzeug, Arbeitgeber will jeweils nur 9 Stunden reine Lenkzeit bezahlen obwohl beide von 6 bis 24.00 Uhr unterwegs sind - ist das in Ordnung?
ich habe enmal eine ganz andere Frage ein kollege fragte mich. Er arbeitet in einer großen spedition .dort werden wegen der neuen Gesetzes für Kraftfahrer jetzt überall 2 ahrer auf ein Fahrzeug gesetzt. Sie fahren z.b Mittwoch um 6.00 los und kommen Mittwoch um 24.00 Uh zurück. jeder sitzt die erlaubten 9 Stunden am Lenkrad undnun will der Arbeitgeber auch nur die 9 Stunden bezahlen obwohl ja beide von 6 bis 24.00 hr unterwegs sind ist das in Ordnung
Community-Antworten (4)
27.09.2007 um 20:58 Uhr
Hallo Karin77 das habe ich darüber gefunden
Zitat: schnipp Bereitschaftsdienst ist Arbeit, bei der sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle oder Einrichtung aufhalten muss. Im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft erfordert der Bereitschaftsdienst jedoch nicht die permanente wache Aufmerksamkeit des Arbeitnehmers: Er darf also auch schlafen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer durch seine örtliche Gebundenheit unverzüglich seine Arbeit aufnehmen kann. schnipp
Hilfreich vieleicht auch dieser Link
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_112.php?navid=1
Da ich selber Kraftfahrer bin aber "noch" nicht in solch eine Situation gekommen bin würde ich mich auch freuen wenn ein Fachmann die rechtliche Seite hier erläutert
mfg
27.09.2007 um 23:48 Uhr
Die Zeit, die der zweite Fahrer während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbringt ist ausdrücklich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und somit nicht als Arbeitszeit zu vergüten. Es sei den, in einem für euch gültigen Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag wurde es anders vereinbart.
28.09.2007 um 13:45 Uhr
@Heini: Da hättest Du jetzt auch noch den § dazuschreiben können: §21a (3) Nr. 3 ArbZG
28.09.2007 um 22:33 Uhr
Petrus, gibt es da auch einen § für ???
Übrigens: Dieser Passus des § und auch die sog. Ärztebereitschaft ist nicht EG-Konform und muss "irgendwann" abgeändert werden. Spätestens dann, wenn die EG mit Strafgelder droht.
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