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Mitarbeiter wurde bedroht

M
MichelleR
Jan 2022 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen, wurde ein Busfahrer von einem Fahrgast der leicht betrunken war an einer Halstelle vor vielen Zeugen massiv bedroht. Der Fahrgast, wollte nicht aus seinem Fahrzeug und hatte Ihn an seinem Fahrerstand massiv bedroht und beleidigt.u.a sind Sätze gefallen, er würde Ihn sowas in die Fr... schlagen, seine Familie besuchen, seine Kinder finden und Ihn als Homosexuellen betietelt. Der Fahrer rührte sich nicht und rief die Polizei die erst nicht kam, danach verschwand der Fahrgast. Polizei wurde von der Lst. abbestellt und man sagte er müsse sonst privat eine Anzeige machen. Der Fahrer war so aufgewühlt, dass er später einen Fahrfehler begangen hatte ohne Personenschaden ein leichter Glasschschaden am eigenen Wagen, weil er sich verfahren hatte.

Wie soll man den Fahrer nun beraten, bzw was kann der Fahrer machen.

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

06.01.2022 um 08:54 Uhr

  • Ruhe bewahren und sich erholen

  • wenn es so schlimm (für ihn ist) Arzt aufsuchen

  • Anzeige gegen Unbekannt erstatten

  • abwarten was der AG zum Unfall sagt und unternimmt (falls der AG Schadensersatz von dem MA fordern sollte)

  • BR informieren - der kann das Thema mal im ASA besprechen. Es dürfte ja eigentlich immer wieder vorkommen, dass Fahrgäste randalieren etc (was wirklich schlimm ist) da muss das Fahrpersonal geschult werden

T
takkus

06.01.2022 um 10:26 Uhr

Zitat: "abwarten was der AG zum Unfall sagt und unternimmt (falls der AG Schadensersatz von dem MA fordern sollte)" Der Schaden entstand am privaten Fahrzeug. Ansonsten sehe ich es genauso wie Kjarrigan

R
Relfe

06.01.2022 um 10:45 Uhr

gibt es im Bus evt. eine Kameraüberwachung?

C
celestro

06.01.2022 um 11:25 Uhr

"Wie soll man den Fahrer nun beraten, bzw was kann der Fahrer machen."

Bezogen auf was überhaupt? Wenn man sich nach so einem Vorfall ins eigene Auto setzt und fährt, muss man sich die Sache mMn selbt zuschreiben. Glaube nicht, dass man den Fahrgast dafür wird belangen können.

Kann man natürlich einen Rechtsanwalt fragen, ob der das rechtlich genauso einordnet.

D
DummerHund

06.01.2022 um 12:14 Uhr

Hier liegen 2 getrennte Sachverhalte vor. Arbeitsbezogen scheint der AN sich ja, offensichtlich, richtig verhalten zu haben. Bei Busfahrern ist es ja so das dies auch Thema in den wiederkehrenden Schulungen nach dem BKrFQG. Dennoch kann es Sinnvoll sein das der BR hier versucht das zusätzlich noch jährliche Schulungen angeboten werden.

Die andere Sache ist der Schaden am Privatfahrzeug. Dies ist eine Privatrechtliche Sache. Hier wäre der AN gut beraten wenn er sich erstmal gar nicht äußert. Und sollte er in irgend einer Art und Weise dazu aufgefordert werden. Dies sollte er nur über einen Rechtsanwalt machen, denn es ist schlecht vorstellbar das bei einem Schaden am eigenem Fahrzeug nichts Fremdes beschädigt wurde. Rechtlich gesehen hat er dann eine Fahrerflucht begangen. Weiter hätte er wegen seine psychischen Belastung gar nicht am Straßenverkehr teil nehmen dürfen. Also kann das ein Rattenschwanz hinter sich her ziehen. Das ist jetzt mal so meine Erfahrung als Berufskraftfahrer a.D.

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