Fahrzeug von der GL eingezogen!!!
Morgen zusammen,
unser Unternehmen arbeitet bundesweit. Wir haben über 200 Baustellen. da die Betreuung der MA, als einziger Freigestellter, dadurch nicht gerade erleichtert wird, ist somit auch klar. Also bin ich vor 2 Jahren zum Geschäftsführer und der stellte uns ein Fahrzeug nur für den BR zur Verfügung. Nun nach der Zeit soll das Fahrzeug uns wieder weggenommen werden und wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Das ich darüber nicht gerade begeistert bin, ist verständlich. Nun erschwert sich meine Arbeit ungemein. Jedes mal ein Fahrzeug besorgen... Was ist nun, wenn kein Fahrzeug da ist? Ich würde mein Eigenes nutzen. Nun kommt die Frage: Wie ist das jetzt mit der Versicherung? Der AG hat die Nutzung des eigenen PKWs untersagt. Fahrkosten? Ist ja im BetrVG geregelt.
Gruß an alle und besten Dank im Voraus
Community-Antworten (20)
14.01.2009 um 09:05 Uhr
beravo, würde mir das Fahrzeug nicht so einfach wegnehmen lassen. Schließlich ist der AG für die Kosten Deiner ordnungsgemäßen Erfüllung der BR Arbeit zuständig. Du kannst ihn natürlich auch um die Erstattung von Taxigebühren bitten.
14.01.2009 um 09:11 Uhr
Hallo Lotte, meine "Große Freude" darüber habe ich meinem GF schon dargelegt. Er ghat mir versichert, dass ich innerhalb kürzester Zeit ein Auto habe. Wers glaubt!!! Und Rückenhalt von den anderen BRM eher so lala. Nun ist ja das Fahrzeug nicht personengebunden. das wäre bestimmt was zu machen. Die Kosten übernimmt er auch. Mich ärgert das bloß maßlos. Ich bin einfach unflexibler.
14.01.2009 um 09:48 Uhr
Rechtsanwalt schon gefragt? Wenn nein, dann aber ab. Für mich eine mögliche Behinderung der BR-Arbeit? Liegt in diesem Fall schon eine betriebliche Übung vor? - Wie gesagt Beschluss und einen RA beuaftragt oder mal mit der Gewerkschaft ein Telefonat geführt.
Sicherlich bekommst Du hier Anregungen, aber das einfache liegt oft so nah und KLAGEN musst Du oder in dem Fall dein BR sowieso allein.
14.01.2009 um 09:52 Uhr
@beravo ...teste den GF und bestelle halt regelmäßig ein Auto für Deine Tätigkeit als BR. Allerdings halte ich Deinen Ärger über die Wegnahme des 'eigenen' Autos auch ein wenig für übertrieben und auch nicht mit dem BetrVG gedeckt.
14.01.2009 um 10:19 Uhr
@beravo @Lotte
ich habe hier so ein Gefühl welches kleine Kinder haben wenn man ihne das Spielzeug wegnimmt. Der BR hat keinen Rechtsanspruch auf ein Fahrzeug. Der AG hat vielmehr die notwendigen Kosten des BR zu tragen. Der BR hat widerum Kostenbewustsein zu wahren. Es spricht hier nichts dagegen, dass der AG verlangt, sofern das Auto "für alle" nicht zur Verfügung steht, öffentl. Verkehrsmittel zu nutzen. Er ist ja freigestellt, hat also Zeit (den ganzen Tag, die ganze Woche) und muss nicht tägl. an jede Baustelle, auch nicht zwangsläufig an alle.
Aus eigener Erfahrung und sehr vielen langen Mandatsreisen kann ich auch sagen, man hat in der Zeit in ÖPNV sehr viele Gelegenheiten andere Aufgaben zu erledigen, Unterlagen lesen, Berichte schreiben usw.
14.01.2009 um 10:24 Uhr
@Bärbel1 Im ÖPNV liest und bearbeitest Du Unterlagen und Berichte? Krass...
14.01.2009 um 10:55 Uhr
@Kölner
...warum nicht. Es gibt auch bei der Bahn Zeiten nicht überfüllter Züge. Da hat man dann doch Zeit und Gelegenheit. Wo siehst Du hier das Problem?
@beravo ..was ich vergessen hatte, BR der Lufhansa z.B. können auch nicht ständig Weltreisen unternehmen um die AN und Arbeitsplätze der Koll. im Ausland zu besuchen. Ebenso geht auch der VW-BR nicht täglich an alle Arbeitsplätze.
14.01.2009 um 11:03 Uhr
@Bärbel1 Ich habe/hatte unter ÖPNV etwas anderes verstanden und stellte mir gerade unsere Linie 15 oder 18 morgens um 08.00 h vor.
Naja...je nach Art der Unterlagen könnte man weitere Probleme konstruieren - aber wer will das schon?
14.01.2009 um 12:11 Uhr
@Kölner
..selbstverständlich unter Beachtung der Vertraulichkeit bei Akten. Urteile und Kommentare oder Unterlagen aus Schulungen kann man aber auch dort sehr gut studieren.
Bei vertrauichen Unterlagen sollte man aber nicht so handeln wie ich es auch schon erlebt habe, dass neben mir bzw. gegeüber ein Mitglied des Bundesttages Bundestagsunterlagen studierte und ich teils mitlesen konnte. War aber vielleicht auch nur ein Versuch den Bürger mehr in die politische Arbeit einzubinden. :-)
14.01.2009 um 13:32 Uhr
Besten Dank zusammen,
war gerade mit "meinem" Auto unterwegs. Ich hatte nie gesagt, dass ich einen rechtlichen Anspruch auf dieses Fahrzeug habe. Eine betriebliche Übung kann man da schon annehmen. Schließlich hatte ich 2 Jahre dieses Fahrzeug. Mir ging es eigentlich darum, wie es mit der Versicherung meinens eigenen PKWs aussieht, wenn ich den zu Schrott fahren würde. Aber diese Frage ist bereits beantwortet. Mit den ÖVM zur Baustelle? Gute Idee! Die Baustellen liegen auch alle neben einer Haltestelle. Das ist absolut uneffizient. Und mit dem Wegnehmen des Spielzeuges habt ihr nicht ganz unrecht. Doch dann hätte man das Fahrzeug dem BR erst gar nicht überlassen sollen. Man gewöhnt sich daran schnell. Und wenn mal Luft ist, ist man auch schnell unterwegs.
14.01.2009 um 13:39 Uhr
@beravo ...'mal eben Luft haben' sollte aber nicht für die Erklärung von Reisetätigkeiten eines BR herhalten.
Du wirst - so wie ich das auf Anhieb sicher ganz richtig einschätze - Deinen Chef so oft um die Bereitstellung eines PKW bitten, dass ihm fast automatisiert der Gedanke kommt, Dir wieder einen fahrbaren Untersatz auf Dauer zu überlassen.
Achja...die Bereitstellung eines PKW's und Deine angeführte 'betriebliche Übung' ist nicht wirklich der fach- und sachgerechte Argumentationsansatz. Manchesmal winkt man als AG auch mal mit dem § 78 BetrVG...
14.01.2009 um 13:53 Uhr
Hallo Kölner,
ich muss dir Recht geben. Und ich werde natürlich nicht nur zu meinem Spaß durch die Gegend fahren. Begünstigung, nach § 78 BetrVG? Bei uns sind über 150 PKWs und Transporter im Einsatz. Da rede ich eher von Benachteiligung. Warum soll der BR nicht geauso flexibel sein, wie die Bauleiter und Poliere?Gearbeitet wird in der ganzen Bundesrepublik. Und mit dem Bestellen, habe ich schon angefangen, so das ich erst nächste Woche das Fahrzeug abgeben muss.
14.01.2009 um 14:05 Uhr
@beravo Gut. Dann ist Dein Weg ja vorgezeichnet. Fil Erfolk!
14.01.2009 um 15:29 Uhr
Bärbel, bei Deiner Antwort frage ich mich gerade, ob Du von der täglichen, praktischen BR Arbeit in großen Betrieben mit z.B. rund 80 verschiedenen Einrichtungen verteilt auf rund 300 km² soviel Ahnung hast, dass Du ein BR Auto als Spielzeug bezeichnen kannst?
14.01.2009 um 16:27 Uhr
Boah!
300 km²? Das ist ja ein Kreis einem Radius von 10 km....
80 verschiedene Einrichtungen in diesem Kreis? Da sind die ja im Schnitt 2 km von einander entfernt...
Nun mal im Ernst: Wäre da ein BR-Fahrrad nicht geeigneter?
14.01.2009 um 16:31 Uhr
@Richard Volks-Druck Dann wollen wir mal hoffen, dass wir nicht über ein Territorium von 5 km in der maximalen Breite reden...
14.01.2009 um 16:32 Uhr
Wir reden von 750 MA und verteilt auf 357.104 km². Ich fahre gern Rad, doch ob es in diesem Fall günstig wäre?
14.01.2009 um 16:36 Uhr
@beravo Also reden wir von Deutschland in Gänze! Gibt es eigentlich NL?
Achja...Du hast die ',07' hinter Deiner Zahl vergessen
14.01.2009 um 16:46 Uhr
Hallo Kölner,
nicht vergessen, sondern eingespart! ;-) Du bist aber auch kleinlich! Einzelne Büros ja, keine Niederlassungenn in diesem Sinne. Also ein BR aus einem Ort für alle. Und ab jetzt mit Dienstfahrrad! Schlage ich auf alle Fälle der GL vor.
14.01.2009 um 17:28 Uhr
Richard, die meisten Gegenden/Städte in Deutschland sind halt nicht rund, praktisch und gut.
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