Erstellt am 29.04.2019 um 14:22 Uhr von celestro
Naja ... Regelarbeitszeit heißt nicht, dass in der restlichen Zeit nicht gearbeitet werden darf. Es wird halt nur "in der Regel" dort gearbeitet. Und Ausnahmen könnte der BR genehmigen. Wenn die Zeit von 00:00-06:00 aber auch für alle völlig normal ist, dann macht die Angabe absolut keinen Sinn.
Erstellt am 29.04.2019 um 14:53 Uhr von Pickel
Celestro: " Regeln, die dann gegen das Gesetz verstoßen würden? "
Gegen welches Gesetz verstoßen Regeln die Ansprüche regulieren, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen?
Erstellt am 29.04.2019 um 16:09 Uhr von Krambambuli
Es kommt auf die Formulierung in eurer Betriebsvereinbarung an. Von der darf nicht ohne Zustimmung des BR abgewichen werden (es sei denn, es brennt- oder es ist Erdbeben ....)