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Arbeitszeit

B
BR2018!
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. In unserer BV steht, dass die Regelarbeitszeit in der Zeit zwischen 6:00- 24:00 Uhr statt findet. Da wir im 24 Std. Dienst tätig sind, kommt es vor, dass auch außerhalb dieser Zeit arbeiten anfallen. Wie ist damit umzugehen bzw. wer oder kann jemand anweisen außerhalb dieser Zeit zu arbeiten.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

29.04.2019 um 16:22 Uhr

Naja ... Regelarbeitszeit heißt nicht, dass in der restlichen Zeit nicht gearbeitet werden darf. Es wird halt nur "in der Regel" dort gearbeitet. Und Ausnahmen könnte der BR genehmigen. Wenn die Zeit von 00:00-06:00 aber auch für alle völlig normal ist, dann macht die Angabe absolut keinen Sinn.

P
Pickel

29.04.2019 um 16:53 Uhr

Celestro: " Regeln, die dann gegen das Gesetz verstoßen würden? "

Gegen welches Gesetz verstoßen Regeln die Ansprüche regulieren, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen?

K
krambambuli

29.04.2019 um 18:09 Uhr

Es kommt auf die Formulierung in eurer Betriebsvereinbarung an. Von der darf nicht ohne Zustimmung des BR abgewichen werden (es sei denn, es brennt- oder es ist Erdbeben ....)

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