Zu Viele Urlaubstag
Ich habe im Jahr zu viele Urlaubstage, aber das nur weil mein Chef selber so viel Urlaub nimmt. Ich muss jetzt einen Tag in der Woche unbezahlt mehr arbeiten um diese, zu vielen Urlaubstage reinzuaebeiten. Ist das gesetzlich? Darf er das?
Community-Antworten (8)
28.04.2019 um 23:19 Uhr
Pudo112 Gegenfragen: Wie groß ist der Betrieb, wieviel Beschäftigte? Gibt es einen BR? Bist du Gewerkschaftsmitglied oder rechtsschutzversichert?
28.04.2019 um 23:47 Uhr
Er hat 4 Angestellte, Betriebsrat gibt es keinen. Gewerkschaftsmitglied und Rechtsschutzcersichert bin ich nicht.
29.04.2019 um 02:18 Uhr
Wie kommen diese "zu vielen Urlaubstage" denn zustande? Ist es jetzt praktisch so, daß Sie immer dann nicht arbeiten "können / dürfen", wenn der Chef nicht da ist?
29.04.2019 um 08:40 Uhr
Wir sind eine Arztpraxis mit 4 angestellten. Es wird jedes Jahr eine Urlaubsplanung gemacht wann wir angestellten den haben wollen. Darüber hinaus macht mein Chef selber Urlaub wo die Praxis geschlossen ist und ich somit auch zuhause bin, darum kommt der Urlaub zu viel zustande
29.04.2019 um 11:17 Uhr
Pudo112, jede/r abhängig Beschäftigte sollte rechtsschutzversichert sein (entweder über Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder über Versicherung), damit man sich gegen Unrecht und Schikane des AG wehren kann. Erst recht in so einem Kleinbetrieb, in dem es in der Regel noch nicht einmal gesetzlichen Kündigungsschutz gibt.
- Ist das gesetzlich?* Nein, ist es nach meiner Auffassung nicht.Der AG befindet sich hier im Annahmeverzug. Wenn er das Arbeiten verhindert, muss er trotzdem das Gehalt weiterzahlen und darf keine Ersatzarbeit fordern. Nur, wasnützt das Wissen, wenn man sich nicht wehren kann, aus Angst vor Kündigung?
https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
29.04.2019 um 12:03 Uhr
Bei der Betriebsgröße besteht kein Kündigungsschutz, insofern sind die Arbeitnehmer weitgehend der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt.
Wenn ich aber die Frage und ihre Ergänzung richtig verstehe, dann ließe sich wohl durchaus eine Argumentation aufziehen mit der der Arbeitgeber Recht haben könnte.
Der Arbeitgeber schließt die Praxis während seines Urlaubs, dafür ordnet er Betriebsurlaub an. Dieser Betriebsuralaub sollte nicht länger sein als Eure individuellen Urlaubsansprüche. Darüber hinaus beantragt Ihr mit Eurer Urlaubsplanung zusätzliche Freistellungen. Da diese nicht vollständig mit Urlaub ausgeglichen werden können,verlangt der Arbeitgeber einen Ausgleich durch Verlegung der Arbeitszeit. Voraussetzung für diese Argumentation wäre aber dass der Arbeitgeber seine persönliche Urlaubsplanung macht und bekannt ginbt BEVOR die Arbeitnehmer ihrerseits Urlaubswünsche anmelden.
29.04.2019 um 14:38 Uhr
Erst tragen wir Mitarbeiter unseren Urlaub ein und dann macht der AG noch zusätzlich seinen Urlaub diese Tage habe ich dann zuviel Urlaub. Die ich dann reinarbeiten soll. Ich wollte wissen ob das Gesetzlich ist? Darf er das?
29.04.2019 um 15:26 Uhr
Das halte ich für bedenklich. Das Problem ist nur, dass Ihr keinen Kündigungsschutz habt, der Arbeitgeber Euch also jederzeit problemlos kündigen kann. Insofern ist vermutlich ein gemeinsames Gespräch über diese Problematik angesagt. Ziele sollte sein dass der Arbeitgeber seine Urlaubstage frühzeitig plant. Dann habt Ihr die Möglichkeit Euch danach zu richten.
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