Überwachung kranker MA durch Dedektei - BR beteiligen?
Hallo, wir haben einen MA der z.Z. krankgemeldet ist (Halswirbelsäule)und zu 50% einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist. Dieser MA sollte nun während der krankmeldung zu einem vom Personlachef geladenem Fehlzeitengespräch erscheinen, welches vom MA unter dem Vorwand abgelehnt wurde, das die weite Fahrt die Genesung gefährden würde,darüber gibt es auch ein Artest. Davon ungehalten hat unser Personalchef (ohne Beteiligung des BR) eine Dedektei beauftragt den MA zu überwachen. Die Überwachung sah wie folgt aus:4Tage lang von mind. 2, meistens 3 Personen verfolgt und Überwacht, GPS-Sender am Auto des MA angebracht, ca100 Fotos und einen minutengenauen Bericht . Diese Fotos und der Bericht sind für den MA natürlich nicht unbedingt positiv, da der MA beim Einkauf, beim Auto waschen, Enkel (1 1/2 Jahre) tragen, Fenster putzen und Auto-fahren (teilweise 100 Km am Tag)beobachtet wurde. Gestern kam unser Personalchef dann in unsere Sitzung und übereichte uns die Anhörungen zu 2 Kündiegungen 1. Fristlos, wegen Betrug ersatzweise 2. Ordentlich, Krankheitsbedingt ,den Bericht + Fotos der Dedektei und eine Auflistung der Fehlzeiten. Unteranderem meinte der Personalchef, er würde den Bericht der Dedektei der Krankenkasse von dem MA zukommen lassen. Hier unsere Fragen: BR beteiligen? Ist die Absage eines MA-Gespräch's (Fehlzeitengespräch) ein konkreter verdacht? Brauch es einen konkreten Verdacht um Jemanden so massiev überwachen zu lassen? Krankheitsbedingte Kündigung kann der BR abschmettern, aber was kann der BR für den MA bezüglich des Betruges tun? Darf der Personalchef den Bericht an die Krankenkasse weiterleiten (Datenschutz)? Es währe echt super, wenn Ihr ein paar Tip's für uns habt, denn die Sondersitzung wegen der Fristlosen ist bereits Freitag.
Community-Antworten (11)
26.09.2007 um 14:34 Uhr
http://www.lentz-detektei.de/news-2006-10.html
Die Kosten für den Detektiv sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und somit steuerlich abzugsfähig. Gelingt es, einen Mitarbeiter der Tat zu überführen, können Sie die angefallenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von dem Mitarbeiter zurückfordern. Schon 1979 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber durch Diebstahl und Unterschlagung geschädigt hat, dem Arbeitgeber auch die Detektivkosten ersetzen muss, die notwendig waren, um ihn der Tat zu überführen (Urteil vom 11.06.1979 Sa 110/79). Dieses grundlegende Urteil hat auch heute noch Bestand.
Der Einsatz eines Detektiv unterliegt übrigens nicht der Mitbestimmung (BAG, Urteil vom 26.03.1991, 1 ABR 26/90) des Betriebsrates. Es geht hier nämlich nicht um die Ordnung innerhalb eines Betriebs, sondern um das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters. Die Überwachung des Arbeitsverhaltens unterliegt nur dann der Mitbestimmung, wenn sie mittels technischer Geräte erfolgt. Wird aber ein externer Detektiv zur Überwachung eines Mitarbeiters eingeschaltet, so unterliegt dies nach einschlägiger Rechtssprechung ausdrücklich nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
"Blaumacher müssen Detektivkosten zahlen"
Arbeitnehmer, die blaumachen, müssen Detektivkosten des Arbeitgebers tragen. Wie das Bundesarbeitsgericht gestern entschied, kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn sich ein 'begründeter Verdacht' bestätigt und es keine billigeren Mittel gab, diesen Anfangsverdacht zu klären. Im vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer für neun Tage krankgeschrieben. Danach erklärte er, er werde überhaupt nicht mehr zur Arbeit kommen. Als er kündigte und ein weiteres Attest einreichte, beauftragte die Spedition Detektive. Die fanden heraus, dass der Mann bereits für ein anderes Fuhrunternehmen tätig war. Auszug aus der "taz" 18.9.98 S. 4 und Berliner Zeitung 18.9.98 S. 29
(BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97)
26.09.2007 um 15:55 Uhr
@all gibt es dazu noch mehr Meinungen oder Info's? Wir hatten einen ähnlichen Fall : MA im Vertriebsaussendienst hatte sich für mehrere Tage "unsichtbar" gemacht; AG forderte per e-mail + mailbox Unterlagen und Berichte an; MA schickte daraufhin Krankschreibung; ging dann so mehrere Wochen; AG beauftrage Detektei, da Verdacht auf Unterschlagung der "arbeitsvertraglichen Leistung" (blaumachen); Detektiv fand heraus, dass MA während seiner "Krankheit" für andere Leute Harleys reparierte und Nebenjob betrieb. Bericht und Fotos wurden uns vorgelegt. Es folgte verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. BR hat den MA dazu angehört, aber dann nichts mehr gemacht, sondern Frist der Anhörung zur Kündigung verstreichen lassen.
26.09.2007 um 16:05 Uhr
Hallo zusammen, ich finde es wäre auch zu klären in wie fern die Dedektei überhaupt soweit in die Persönlichkeitsrechte des MAs und seiner Familie eingreifen darf. Das anbringen eines Senders zur Überwachung des Fahrzeuges geht schon recht weit. In den diversen Fernsehsendeung wird sowas zwar immer gemacht aber ob das rechtlich zulässig ist ist noch eine ganz andere Sache! @Betriebsratten Die Kostenübernahme des MAs würde ich auf alle Fälle prüfen lassen. Der Einsatz der Mittel ist total überzogen! Personalkosten von mindestens einem Mannmonat für 4 Tage.
Calico Jack
26.09.2007 um 19:54 Uhr
Ist das Integrationsamt gehört worden?
26.09.2007 um 22:58 Uhr
biker 35
du schreibst, es gibt ein Attest, das besagt, dass die Fahrt zum Gespräch der Genesung schadet. Daran hat sich der Mitarbeiter gehalten.
So scheint es doch eher, dass der Personalchef dem Arzt (!) Betrug (oder Unfähigkeit) vorwerfen müsste.
Meines Erachtens kann weder der Personalchef noch der Detektiv oder der Betriebsrat entscheiden, ob das vorliegende Attest Unsinn ist. Dem Vorwurf des Betrugs würde ich daher widersprechen.
Ersatzweise krankheitsbedingt? Nur wegen der einen Erkrankung? Gibt es eine negative Prognose? Kann ich zwar ohne Zusatzinfos nicht beurteilen. Aber ich würde sagen der Arbeitgeber müsste seine Hausaufgaben besser machen, um eine Kündigung durchzukriegen.
Woher weiß der Arbeitgeber die Diagnose der Krankheit ("Halswirbelsäule")? Die steht normalerweise nicht im Attest.
Fehlzeitengespräch (nach SGB IX) - schön und gut.
Aber da heißt es zunächst:
""...klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der SchwbV, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeite, wie die Arbeitsfähigkeit möglichst überwunden ... wird..."
Der Arbeitgeber hat euch nicht vorher informiert??
Dann hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Habt Ihr eine SchwbV? Ebenfalls im SGB IX heißt es, dass der Arbeitgeber bei Schwerbehinderten beim Eintreten von personen-, verhaltens-oder betriebsbedingten Schwierigkeiten die SchwbV, den BR und das Integrationsamt einschaltet, um alle Möglichkeiten ... zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können. (Von einem Detektiv steh da nix.)
Eine Kündigung darf nur das letzte Mittel sein... Da die gesetzlich vorgesehenen anderen Mittel gar nicht erst versucht wurden, würde ich die Berechtigung der Kündigung anzweifeln.
27.09.2007 um 10:51 Uhr
Ich verstehe nicht warum hier noch immer einige versuchen diesem Mitarbeiter zu helfen !!!!! Er hat ganz klar den Arbeitgeber betrogen !!! Es wäre allein gegenüber den Kollegen, die ihre Arbeit ausüben und nicht betrügen, unfair dieser Person auch noch zu helfen !!!!
27.09.2007 um 10:59 Uhr
@Presi
Bist du im BR? Oder bist du Richter?
Ich habe eine Kollegin. Sie hat drei Pferde. Und sie hat Bandscheibenvorfälle. Wenn sie Krank ist, schmeissen wir sie raus, weil sie die Tiere nicht verhungern lässt und ein Detektiv davon Fotos hat?
27.09.2007 um 11:09 Uhr
biker 35 + Presi....
Jungs ich denke mal das seit ihr weil Mädchen oder Frauen nicht der art Hammer Hohl im Kopf haben ....
Seit wann , bitte sind wir hier in einen Überwachungsstaat ?
Habt ihr "Detektive" zuviel Mike Hammer gesehen ?
27.09.2007 um 11:34 Uhr
Jupps...
Dann dürfte es für so manche hier ja auch kein Problem mit der Online-Durchsuchung ( für jeden Bürger, auch ohne Terror-Verdacht) darstellen....oder?
Besonders kann man es doch nicht einfach hinnehmen, egal ob der Kollege echten Bockmist zu Lasten der anderen Kollegen gebaut hat oder nicht, dass ein AG einen GPS-Sender am Auto festmacht....also bitte...
Anmerkung: Ich kann es verstehen, das man nachfragt, warum man einem solchen Kollegen noch hilft...denn die Arbeitssituationen werden ja nciht besser und es gibt einige dreiste Kolleginnen und Kollegen, aber hier gehts echt mal ums Prinzip der Überwachung. Wenn ichs hier einfach hinnehme, dann ist es ja ein Freiticket für die Zukunft...
Recht des ´Nachschnüffelns´hin oder her, aber wenn man das durchgehen läßt, dann sind wir von dem Staat der alles überwacht nicht mehr weit weg... ( Klingt vielleicht jetzt übertrieben, aber führt halt langfristig dazu...)
27.09.2007 um 11:50 Uhr
Tamirasun, Danke .-)
Langsamm ich weis ja nicht ob immer alles ans Licht kommt, es gab da ja schon in der Vergangenheit ein paar Probleme mit dem "Staat" und dem Schutz des gleichen .-)
Willi Brand war da nicht mal was wegen durchsuchung von Zeitungen .... ???
Oh ist das alles Gruselig, hauptsache mich trifft das nicht ! Warum auch erst sind die anderen am Arscx ! und dann na ja dann "ich" und dann ist keiner mehr da der sich vor mich stellt und mich schützt ?! Was du nicht willst soll anderen auch nicht wieder fahren ! Das ist ein gutes Motto .-)
27.09.2007 um 18:59 Uhr
Der AG weiss von den Problemen mit der Halswirbelsäule, weil der MA es ihm erzält hat (in einem früheren Fehlzeitengespräch). Er hat nach eigenen Aussagen auch den Arzt von der Schweigepflicht dem AG gegenüber entbunden. Die Prognose für die Zukunft ist folgende: sollte er nicht anders eingesetzt werden, wird keine Besserung eintreten.
Argumente des AG waren, dass er beobachtet wurde, wie er einen Blaumann anzog, ein Haus in einem Gewerbegebiet betrat und dort einige Säcke trug. Ausserdem gibt es ein Foto des MA mit seinem Enkelkind auf dem Arm.
Ich weiss, dass dieses Haus ihm gehört und er irgendwann dort einziehen will. Die Säcke haben nach seinen Angaben nur Styropor enthalten. Normalerweise bringt er nur das Essen dorthin; die Arbeit dort machen Familienangehörige. Den Blaumann habe er angezogen, weil es dort so dreckig sei. In der letzten Woche habe ich ihn gesehen, und es war offensichtlich, dass er Schmerzen hatte.
Zum Thema Arzt: der Personalchef bekämpft auch mit allen Mitteln diesen Arzt. Das geht so weit, dass er Mitarbeitern rät, sich einen anderen Arzt zu suchen Der Arzt hat mittlerweile Anwälte eingeschaltet.
Vom Integrationsamt war nicht die Rede. Kann ich mir gut vorstellen, dass er das vergessen hat. Muss das aber auch bei einer fristlosen, ersatzweisen ordentlichen Kündigung gehört werden? Wäre es sinnvoll, die ersatzweise ordentliche Kündigung erst am Dienstag (letzter Tag der 7-Tage-Frist) zu entscheiden und erst einmal sich morgen nur mit der fristlosen Kündigung zu beschäftigen?
Eine SchwBV gibt es bei uns nicht. Es ist bisher nicht versucht worden, den MA woanders einzusetzen. Möglichkeiten gäbe es.
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