Personalgespräch - Ist die SBV dann auch zu beteiligen?
Hallo ihr Lieben ,ihr habt mich schon so oft durch den SBV - Dschungel durchgelotst, und dafür erst mal ein Dankeschön ! Jetzt meine Frage : Wenn ein BEM ,also ein Wiedereingliederungsgespräch geführt wird, ist die SBV zu beteiligen. Das ist klar. Was ist aber wenn mit einem SB ein Personalgespräch geführt wird ,weil er z.B. mehrmals zu spät zur Arbeit gekommen ist . Ist die SBV dann auch zu beteiligen , bzw. von dem Gespräch zu unterrichten ?
Community-Antworten (5)
09.04.2008 um 18:14 Uhr
§ 84 Abs. 1 SGB IX: Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhatens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbiets- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die SBV ... ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten ... zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und sas Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Also: Ja, ihr seid dabei.
09.04.2008 um 22:36 Uhr
@Efaienaerbeer
Holla! So nicht ganz richtig. Das SGB IX gilt für "Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen". Per Definition gehören darunter auch MA die innerhalb von 12 Monaten über 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Dann auch BEM.
Sarmale schreibt lediglich, das ein Personalgespräch geführt werden soll. Da ist das SGB IX nicht automatisch anwendbar.
MfG
Grinsi
09.04.2008 um 22:50 Uhr
Hallo Grinsi , die Person um die es geht ist schwerbehindert. Da müsste doch die Antwort von efaienaerbeer richtig sein , oder ?
09.04.2008 um 23:19 Uhr
Dann ja!
(Woher wusste E. das bloß?)
Grinsi
10.04.2008 um 18:25 Uhr
Hi Grinsi, sarmale hatte ".. wenn mit einem SB..." geschrieben und "SB"ist die gängige Abkürzung für Schwerbehinderter. Bin also keine Hellseherin, sondern nur aufmerksame Leserin. ;-) Schöne Grüße von Evawieauchimmer, wie mich Lotte so schön nennt. :-)
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