Verstoß gegen die 10 Stunden-Regelung der täglichen Arbeitszeit - Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Hallo an alle,
wir haben in letzter Zeit immer größere Probleme mit der Einhaltung der 10 Stunden Regelung der täglichen Arbeiszeit.
Trotz mehrmaligem Anschreiben des Managements und Hinweisen auf der Betriebsversammlung, dass hier gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird hat sich die Lage nicht gebessert.
Die Frage ist nun, was können wir unternehmen ? Natürlich möchten wir den Kolleginenn und Kollegen, die länger als 10 Stunden arbeiten nicht ans Bein pinkeln, weil wir genau wissen, dass das eine erzwungene Freiwilligkeit ist.
Welche Möglichkeiten gibt es hier ? Oder gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit, die Gewerbeaufsicht einzuschalten ???
Vielen Dank vorab für Tipps und Hinweise...
Gruß
Admin
Community-Antworten (13)
25.09.2007 um 17:20 Uhr
Hallo Armin,
schaltet die Gewerbeaufsicht ein. Den Kollegen pinkelt Ihr damit nicht ans Bein, das ist ganz alleine das Problem des Arbeitgebers. Er muss die betrieblichen Abläufe so gestalten, dass eine regelmäßige Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nicht vorkommen kann.
Also: petzen gehen! Ihr habt, das entnehme ich Deinem Posting, schon alles Mögliche probiert, ohne dass es gefruchtet hätte. Jetzt wird es also Zeit, andere Seiten aufzuziehen.
Tipp: guck Dir auch mal den Beitrag 16683 von Daniela samt zugehörigem Thread an.
Gruß khel
25.09.2007 um 19:53 Uhr
Hallo Wir haben bei uns damals das Landesamt für Arbeitsschutz eingeschaltet, erst angerufen und dann eine Anzeige gegen den AG geschrieben (Anonym), die sind daraufhin angeschrieben worden und haben ziemlich gezuckt. Haben auch einige Auflagen bekommen und müssen bald wieder mit einer Nachkontrolle rechnen.
25.09.2007 um 21:14 Uhr
Moin Armin, schaltet doch die zuständige Gewerkschaft mit ein. Die Gewerkschaft sollte das Amt für Arbeitschutz bzw. Gewerbeaufsicht informieren-
Gruß Jürgen
26.09.2007 um 01:25 Uhr
warum anonym oder über die Gewerkschaft? es geht um den Schutz der Kollegen. Da sollte doch bitte der BR genug Mum haben und selber aktiv werden!
29.09.2007 um 03:36 Uhr
@paula Deshalb Anonym weil in unserem BR (11) anfangs 8 Leute kein richtiges interesse daran hatten etwas gegen die ungesetzlich langen Arbeitszeiten zu tun. Also haben die restlichen 3 einen Alleingang gestartet.
29.09.2007 um 12:02 Uhr
Moin Armin, was ist eigentlich mit eurer Mitbestimmung?? Habt ihr den 10 Stunden zugestimmt, § 87 BetrVg? Ich denke hier liegt ebenfalls ein Verstoß gegen eure MBR vor - also auch hier - rechtlich klären lassen (Anwalt einschalten)!
29.09.2007 um 12:14 Uhr
"der 10 Stunden Regelung der täglichen Arbeiszeit."
Ist die tägliche Arbeitszeit nicht mehr 8 Std ?
29.09.2007 um 15:34 Uhr
weich-ei, wir taten folgendes als es zu bunt wurde .-/
Aber bis dahin sammelten wir und Mahnten an und machten was uns bei gebracht wurde ... Belege Sammeln , zeigen das man um abstellung und kütige einigung bemüht war :-( grrrr aber es hat sich wohl gelohnt !
„Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Himmespforten“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 2.September hat es vor dem Arbeitsgericht Himmelspforten eine Mündliche Anhörung zum Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben. Anlaß hierfür war die Überprüfung der Oktoberdienstpläne durch den Betriebsrat, wie in der vorherigen Kurzinfo des Betriebsrates bereits beschrieben. Bei den Überprüfungen sind in fast allen Dienstplänen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und /oder der „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ festgestellt worden. Die Überprüfungen haben ergeben daß nur vier (4) Dienstpläne vom BR genehmigt werden konnten, einundvierzig (41) Dienstpläne mußten durch den Betriebsrat abgelehnt werden! Unter anderem waren Gründe der Ablehnung, o geplante geteilte Dienste, o Überschreitung der täglichen Arbeitszeit über acht (8) Stunden hinaus, o die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von achtundvierzig (48) Stunden sowie o Wochenendarbeit nach dem Urlaub. Bei der Anhörung vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen. Danach wird der Betriebsrat die Dienstpläne für den Zeitraum vom 1.10. bis 14.10.2005 im Hinblick auf den Zeitablauf akzeptieren, da das Unternehmen zugesagt hat, daß sie die Überschreitungen nach dem Arbeitszeitgesetz bereits abgestellt haben. Zu den oben genannten Punkten wurde vereinbart, daß der Betriebsrat und das Unternehmen in der Woche vom 8.10. bis 14.10.2005 deren Beseitigung verhandeln, gegebenenfalls im Rahmen einer Einigungsstelle vor dem Arbeitsgericht. Erst nach der Einigung wird der zweiten Monatshälfte des Oktoberdienstplans 2005 zugestimmt. Das gleiche Verfahren gilt für die Dienstpläne November und Dezember 2005. Der Verhandlungszeitraum hierfür liegt in der Zeit vom 15.10. bis 31.10.2005. Somit sollen erstmals alle Dienstpläne ab Dezember 2005 dem Arbeitszeitgesetz und der „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ entsprechen. Über den weiteren Verlauf der Einigung werden wir euch selbstverständlich über das BR Info auf dem laufenden halten.
i.A Sönke Betriebsrat ÖA Arbeit
29.09.2007 um 16:08 Uhr
Naja waschbär, um das Problem jetzt zu lösen mag sich das ja alles ganz toll anhören, aber eine handfeste Lösung des Problems, mit der der Arbeitgeber künftig konsequent diszipliniert werden kann wenn er sich nicht an die Vorgaben hält, ist so ein vorgehen nicht zu gebrauchen. Die entstandenen Kosten können vom AG noch von der Steuer abgesetzt werden.
29.09.2007 um 16:16 Uhr
Heini, du weist genau das die richter sich nur schwer für die BR belange begeistern lassen. Aber ab Jan wussten wir das unsere Bv einzuhalten ist und eingehalten werde konnte . Der AG kündigte sie ja nicht ! und danach klappte es auch ! Ich wollte auch nur auf zeigen das es wege gibt und das es sogar Handfeste belege gibt ! Oft werden Tips hier ja alles "nicht" umsetzbar gepostet ! Deshalb dachte ich ich gebe mal was echtes raus !
29.09.2007 um 16:29 Uhr
Ahoi, Der alte Heini,
die Authezität, ist schon sehr lehrreich und eine lange Reise beginnt immer mit dem ersten Schritt. Nur wer garnix tut ... Die Worte von WB machen Mut....
29.09.2007 um 16:34 Uhr
waschbär, jeder BR sollte so vorgehen, wie er es gerne möchte. Denn nur der BR vor Ort kann die Situation einschätzen. Aber, renitente Arbeitgeber sollte man entsprechend an die Leine nehmen. Ich hätte alle Vorfälle gesammelt und im Wege eines Verfahrens gem. § 23 BetrVG versucht, dass dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht aufgegeben wird künftig die Rechte des Betriebsrates die sich aus dem § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG und der BV ergeben zu beachten und für jeden Fall der Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld, welches in der Höhe vom Gericht festzusetzen ist, angedroht wird. Hast Du dieses Ziel erreicht, so wird der AG sich überlegen wie oben beschrieben vorzugehen.
30.09.2007 um 02:33 Uhr
@alter Heini,
Du schreibst, du hättest. WB schreibt, er hat. Also bitte wo ist das Problem?
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