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Keine Einladung/ Protokolle

K
Köpenicker
Apr 2019 bearbeitet

Mein Br ist auf Idee gekommen, zu den Regelmäßigen Sitzungen keine Einladungen oder Protokolle der letzten Sitzung zu schicken. Das Protokoll der letzten Sitzung soll nur noch vorgelesen werden und fertig. Ich weiß laut 29 abs 2 betrVg geht sowas eigentlich gar nicht, aber keinen störst anscheinend. Ich will auf der nächsten Sitzung das nochmal ansprechen. Kann mir jemand praktische Beispiele nennen, warum
Man Einladungen und Sitzungsprotokoll vor der Sitzung verschicken sollte. .

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Community-Antworten (19)

B
BloodyBeginner

25.04.2019 um 02:41 Uhr

Bei uns wurde noch nie ein Protokoll verschickt, noch vorgelesen. Jedes BR Mitglied hat das Recht in die Einsicht des Protokolls, das reicht doch völlig.

§
§§Reiter

25.04.2019 um 11:39 Uhr

Hat irgendein BR-Kollege von Dir jemals irgendein Seminar besucht? Die Grundlagen der Beschlussfassung sind ja nun wirklich der Urschleim jeder BR-Arbeit.

https://www.youtube.com/watch?v=HnP18Z8UB2o&feature=youtu.be

...es ist zwar möglich die Tagesordnung während der Sitzung zu ergänzen, wenn alle einstimmig dafür sind, aber die komplette Tagesordnung während der Sitzung zu erstellen ist jawohl ein Witz. Kurz gesagt, ohne Einladung mit Tagesordnung könnt Ihr keine Beschlüsse fassen. Also macht Ihr keine BR-Sitzung sondern ein BR-Kaffeekränzchen.

K
Köpenicker

25.04.2019 um 12:02 Uhr

Die Folgen sind mir bewusst, es scheint bloß im Gremium keinen zu stören. Der König hat gesprochen dann muss es richtig sein. Schulungen haben die wenigsten bei uns, ist zu anstrengend. Ich weiß eben nicht weiter, wie ich das Gremium dazu bekomme das Einladungen wieder verschickt werden. Wir arbeiten alle außer Haus, einfach vorbei gehen und abholen oder nachfragen ist nicht.

§
§§Reiter

25.04.2019 um 12:31 Uhr

Wie manche BRM ihr Amt wahrnehmen ist schon wirklich erbärmlich! Nimm doch zum nächsten BR-Kaffeekränzchen mal ein Tablet, Laptop, oder zur Not Dein Smartphone mit und zeige Deinen Kollegen diese beiden Filmchen.

https://www.youtube.com/watch?v=HnP18Z8UB2o&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=Gf-FU5JmrKs&feature=youtu.be

Das der Besuch von BR-Seminaren eine PFLICHT ist, hat das BAG schon 1983 festgelegt. (BAG, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82) Wenn praktisch alle Schulungsbedarf haben, aber keiner Zeit/Lust hat ne Woche weg zu fahren, solltet Ihr Euch vielleicht mal Gedanken über Inhouse Seminare machen.

K
Köpenicker

25.04.2019 um 12:54 Uhr

Die Schulungen sind ein anderes Thema. Wenn sie nicht begreifen das es Pflicht ist Pech.

E
ExBoMa

25.04.2019 um 12:58 Uhr

Wie groß ist Euer BR? Welche Funktion hast Du? Hat der BRV Schulungen besucht? Hast Du Schulungen besucht? Stehst Du mit Deiner Meinung allein da, oder seid Ihr eine Gruppe in Minderheit)?

Im Übrigen trifft §§Reiter es ganz genau!

K
Köpenicker

25.04.2019 um 13:17 Uhr

15 er Gremium Keine Funktion, war für den ASA vorgesehen, der Ausschuss ist nie gegründet worden. Brv hat Schulungen besucht, ist seit 12 Jahren im Amt. Ja, hab Schulungen besucht. Steh alleine mit der Meinung da.

Ich weiß auch das Reiter recht hat.

E
ExBoMa

25.04.2019 um 13:26 Uhr

So etwas hätte ich nie in einem so großen Gremium vermutet. Wenn Du dort mit Deiner Meinung allein dastehst, ist das ganz finster. Es müssten bei Euch dann ja drei BR-Mitglieder freigestellt sein. Da stellt sich die Frage, was die den ganzen Tag machen. Seid Ihr gewerkschaftlich organisiert?Dann würde ich mal die Gewerkschaft hinzuziehen.

W
wdliss

25.04.2019 um 13:29 Uhr

Habt ihr denn einen Protokollführer (ggf. auch rotierend) oder würdest du erwarten, dass der Vorsitzende auch für die Protokolle verantwortlich ist?

§
§§Reiter

25.04.2019 um 13:33 Uhr

Bist Du in einer Gewerkschaft? So wie sich das anhört kommt dieser BR ja offensichtlich nicht mal seinen grundlegendsten Pflichten nach. Da würde ich mir tatsächlich überlegen die Gewerkschaft ins Boot zu holen und diese sehr detailliert über die Versäumnisse des BR aufklären. Dann soll sich die Gewerkschaft mal ganz genau überlegen, ob sie nicht gem. § 23 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR beantragen sollte. Natürlich kann es passieren, dass im Anschluss die gleichen Idioten wieder gewählt werden, aber vielleicht lernen sie was draus. Schlimmer werden kann es ja eigentlich nicht.

K
Köpenicker

25.04.2019 um 14:04 Uhr

Ja bin in der Gewerkschaft und da werd ich auch noch hingehen. Wir haben praktisch nur 2 freigestellte, weil bei uns nicht soviel los ist, außer über ein Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln.

R
rsddbr

25.04.2019 um 14:49 Uhr

"Wir haben praktisch nur 2 freigestellte, weil bei uns nicht soviel los ist, außer über ein Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln."

Du meinst wohl, weil niemand die BR-Arbeit ernst nimmt. Los ist genug, wenn man sich nur intensiv damit beschäftigt. Man muss ja nicht warten, bis der AG um die Ecke kommt und um Zustimmung bittet. Interessenausgleich und Sozialplan - da hängt Personalplanung, Betriebsänderung und Wirtschaftsausschuss dran und Themen wie Kündigung und Aufhebungsvertrag....

ASA muss nicht vom BR gegründet werden. Das ist Sache des AG im Rahmen des Arbeitsschutzes. Im ASA sitzen neben Vertreter von AG und BR auch die Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt/-ärztin, Sicherheitsbeauftragte... Wenn es bei euch keinen ASA gibt, frag doch mal bei der Sicherheitsfachkraft nach!

"Kann mir jemand praktische Beispiele nennen, warum Man Einladungen und Sitzungsprotokoll vor der Sitzung verschicken sollte." Zumindest die Einladung mit Tagesordnung sollte deshalb verschickt werden, da sonst eine gültige Beschlussfassung (fast) nicht möglich ist. Aber wenn's bei euch keinen interessiert, was soll man da machen?

BB
Bloody Beginner

26.04.2019 um 02:57 Uhr

Wüsste gerne von ExBoMa warum meine Antwort ein Scherz sein sollte. In seinem Link zum Protokoll steht nichts drin was meine Aussage falsch aussehen lässt.

E
ExBoMa

26.04.2019 um 09:21 Uhr

@BloodyBeginner: Weil ich keinen Betriebsrat kenne, der in seiner Tagesordnung nicht mit als erstes die Besprechung des Protokolls der vergangenen Sitzung mit anschließender Freigabe durch das Gremium auf der Agenda hat. Es reicht eben nicht, allen BR Mitgliedern nur die Einsichtnahme zu ermöglichen, wenngleich auch die Einsichtnahme trotzdem immer zu gewährleisten ist.

Die ursprüngliche Frage fand ich relativ suspekt, dass ich Zweifel hatte, ob es so etwas wirklich gibt. Insgesamt hätte ich eine Situation, wie die hier von Köpenicker geschildert wurde, kaum für möglich gehalten.

BB
Bloody Beginner

26.04.2019 um 13:12 Uhr

@ExBoMa: Moment - wir haben immer den Punkt Verabschiedung des Protokolls aus der letzten Sitzung auf der Tagesordnung. Es gibt auch noch Antworten auf Fragen die sich aus der letzten Sitzung gestellt haben und ggf. wird auch noch diskutiert. Allerdings wird kein Protokoll vorgelesen und auch nicht verschickt. Das war die Frage des Eröffners. Rein rechtlich hat jedes BRM das Recht zur Einsichtnahme, aber kein Anrecht auf eine eigene Kopie. Und dass ein Protokoll vorgelesen muss habe ich auch noch nirgends gefunden. Also würd ich sagen, meine Aussage war korrekt.

C
celestro

26.04.2019 um 13:25 Uhr

"Weil ich keinen Betriebsrat kenne, der in seiner Tagesordnung nicht mit als erstes die Besprechung des Protokolls der vergangenen Sitzung mit anschließender Freigabe durch das Gremium auf der Agenda hat."

Was nichts daran ändert, dass dieser Punkt eigentlich völlig überflüssig ist. Im Grunde ist der Punkt vermutlich sogar schädlich, weil BRM ggf. dadurch glauben, Sie könnten später keine Einwände mehr erheben, weil es ja "abgesegnet" wurde.

"Es reicht eben nicht, allen BR Mitgliedern nur die Einsichtnahme zu ermöglichen, wenngleich auch die Einsichtnahme trotzdem immer zu gewährleisten ist."

Selbstverständlich reicht das. Wo steht denn Deiner Meinung nach, dass es nicht reichen würde?

E
ExBoMa

26.04.2019 um 13:38 Uhr

@BloodyBeginner : Aus Deiner Antwort ganz oben, habe ich es so verstanden, dass Ihr das ganze, was Du in Deinem letzten Beitrag auflistest, nicht habt. So sieht das aber natürlich anders aus.

@celestro: Da hast Du mich erwischt. Meistens habe ich Paragraphen oder Kommentierungen parat. Ich werde mich mal Anfang nächster Woche damit beschäftigen.

Ein schönes Wochenende allen.

E
ExBoMa

29.04.2019 um 09:20 Uhr

Guten Morgen zusammen, ich habe versucht, Gesetze oder Kommentierungen zu finden, die meine Aussage untermauern. Das einzige, was ich gefunden habe, ist die RN31 zu §34 BetrVG in der 27. Auflage des Fitting. Dort ist die Rede davon, dass der BR nicht gehindert ist, in der folgenden Sitzung zu prüfen, ob Einwände zum Protokoll erhoben werden. Das bedeutet: Der BR kann das Protokoll mit auf die Tagesordnung zur Freigabe nehmen, ...muss aber nicht! BloodyBeginner und celestro haben damit mit Ihren Aussagen Recht.

Rein Formell müsste dann die Frage oben wohl dahingehend beantwortet werden, dass zumindest in Bezug auf die Protokolle, kein entsprechendes Gesetz gibt und das Vorgehen durch den beschriebenen BR rechtes ist.

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