Einladung BR-Sitzung ohne Tagesordungspunkte
Moin Kinders,
wieder ein weiterer "Genie-Streich" des amtierenden BR mit Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Ich habe heute eine Einladung zur BR-Sitzung erhalten. Da ich erkrankt bin, wurde mir die Einladung per email ohne Tagesordungspunkte zugesandt.
Wie seht Ihr den folgenden Sachverhalt unter Anwendung § 29 BetrVG als Anspruchsgrundlage.
- Einladung kommt über den Firmen-Account eine Sachbearbeiters (dieser ist BR-Mitglied). Da er als Sachbearbeiter Vertrieb in der email unterschrieben hat, ist es für mich absolut keine Einladung des BR - also nichtig.
- Eine Einladung hat nur durch den BR-Vorsitzenden zu erfolgen. Ich weiß jedoch nicht, wer der Vorsitzende ist (kein sein, dass es der Sachbearbeiter ist), da bei der letzten BR-Sitzung eine Neuwahl des BR-Vorsitzenden u. Nachfolgers erfolgt ist (ohne mich). Das Protokoll darf ich nur in der Firma einsehen, was für mich nicht möglich ist. Aber das wissen die ganz genau und zielen darauf ab.
- Die Einladung erfolgt ohne jegliche Nennung von Tagesordungspunkten. "wir möchten Dich gerne zur kommenden BR-Sitzung am ... einladen.
Natürlich ist dies wieder eine weitere Schikane des amtierenden BR (Geschäftsleitung), der genau weiß, dass ich nicht in die Firma kommen kann. Aus Datenschutzgründen werden mir jetzt wohl auch noch die Tagesordnungspunkte nicht mehr genannt.
So wie ich es sehe, kann ich doch grundsätzlich eine Einladung des BR-Vorsitzenden mit Nennung der Tagesordungspunkte auch per email bzw. Post verlangen?
Die Einladung kann ich grundsätzlich immer verlangen, auch wenn ich langfristig erkrankt bin. Ich teile dann nach der Einladung schriftlich mit, dass ich wegen Krankheit nicht teilnehmen kann/werde.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Community-Antworten (50)
29.03.2023 um 21:34 Uhr
Die Top´s können auch durchaus vor Sitzungsbeginn bekannt gegeben werden. Wenn dann Einstimmig alle für die Tops sind kann die Sitzung beginnen.
29.03.2023 um 21:35 Uhr
@Daummerhund
Auf Basis der Tagesordungspunkte kann ich ja noch halbwegs erahnen was da läuft. Aber mit einer allgemeinen Einladung eben nicht mehr.
29.03.2023 um 22:03 Uhr
Eine Einladung bedarf ja nur Tag, Uhrzeit und Ort.
29.03.2023 um 22:19 Uhr
Nach § 29 BetrVG hat der Vorsitzende unter Mitteilung der TO zu laden.
29.03.2023 um 22:55 Uhr
@ Catweatzle,
genau so setze ich den § 29 BetrVG auch.
Die Frage ist nur, ob mir die Einladung als langfristig erkranktem BR-Mitglied auch so übermittelt werden muss. Klar, die anderen Mitglieder des BR (Geschäftsleitung) bekommen die Einladung mit den Tagesordungspunkten. Nur mich wollen sie eben außen vorlassen mit einer Einladung per email. Das wird wieder nicht vom BR selbst kommen sondern vom Anwalt. Allein würden die da nicht drauf kommen.
Original Wortlaut: "wir möchten Dich gerne zur kommenden BR-Sitzung am ... einladen.
Mit freundlichen Grüßen
29.03.2023 um 22:56 Uhr
Ich kopiere mal vom Bund Verlag
Gibt es für die Einladung und die Tagesordnung Formvorschriften? Nein. Für die Einladung zu einer Betriebsratssitzung gibt es keinerlei zwingende Formvorschriften. Die Einladung kann per E-Mail, telefonisch oder mündlich ergehen. Wichtig ist nur, dass die Einladung rechtzeitig ergeht und die Tagesordnung beigefügt wird. Was »rechtzeitig« ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Einladung, die eine Woche vor Termin versandt wird, muss in der Regel ausreichen. Ausnahmsweise sind auch kürzere Fristen möglich.
Über Themen, die vorher nicht in der Tagesordnung genannt wurden, kann kein Beschluss gefasst werden. Ausnahme: Ein Tagesordnungspunkt kommt während der Sitzung spontan hinzu. Dann müssen die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen, ihn aufzunehmen. So die neuere Rechtsprechung.
29.03.2023 um 22:58 Uhr
Und noch das vom Bund Verlag
Ist eine Einladung auch bei regelmäßigen Sitzungen nötig? Nicht unbedingt. Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Betriebsratsvorsitzende alle Mitglieder des Betriebsrats unter Angabe von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung einladen muss. Nur bei ordnungsgemäßer Einladung (§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) zu einer Sitzung können dort wirksame Beschlüsse gefasst werden. Allerdings ist eine Einladung nicht erforderlich, wenn die Sitzungen des Betriebsrats immer zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort stattfinden (etwa immer donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr). Aber auch in diesem Fall muss der Vorsitzende den Betriebsratsmitgliedern die Tagesordnung rechtszeitig vorher zukommen lassen.
30.03.2023 um 00:01 Uhr
@ Dummerhund,
ich werde dann auf einer ordnungsgemäße Einladung des BR-Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkten bestehen können? Da die Sitzungen unregelmäßig stattfinden, ist also in jedem Falle eine Einladung an mich erforderlich?
Dann werde ich dass mal in Antwort auf die formlose Einladung per email auf den Weg bringen.
30.03.2023 um 01:02 Uhr
Würde ich so machen.
30.03.2023 um 02:09 Uhr
Unter Berücksichtigung deiner Situation. Nähe dir einen Knopf an die Backe. Davon hast du wenigstens was.
30.03.2023 um 09:40 Uhr
Da könnte Datenschutz eine Rolle spielen. In der TO stehen ggfls. persönliche Daten von MA und diese könnten bei Dir zu Hause nicht entsprechend sicher sein. Versteh das bitte nicht als Wertung ist nur ein Hinweis.
Dazu wahrscheinlich über eine private Emil-Adresse.
30.03.2023 um 10:40 Uhr
Mich interessiert darüber hinaus eigentlich noch der arbeitsvertragliche Status der BR-Mitglieder, die gleichzeitig der GL angehören. Und in dem Zusammenhang natürlich deren Aufgaben und Befugnisse, und ob diese sie zu leitenden Angestellten machen.
Daraus folgt zwangsläufig die Frage: Sind die überhaupt jemals wählbar gewesen? Ist die Differenzierung zu leitenden Angestellten damals vom WV richtig vorgenommen worden?
Wie groß ist Euer Gremium, und welchen Anteil nehmen die GF ein?
Natürlich ist die Frage, welche Auswirkungen diese Konstellation für Eure BR-Arbeit hat. Ist die Einladung der einzige Fauxpas, oder ist die Zusammenarbeit regelmäßig von Konflikten geprägt?
Man sollte ja immer auch zweckmäßig handeln, aber wenn eine konstruktive BR-Arbeit durch diese Konstellation überhaupt nicht möglich ist, würde ich mir echt Gedanken machen.
Die Anfechtungsfristen sind ja leider lange verstrichen, und für eine Nichtigkeit wird's wohl vermutlich nicht reichen. Aber wenn bei Euch regelmäßig die Hütte brennt, und die GF wären eigentlich nicht wählbar gewesen, dann könnte man schlimmstenfalls darüber nachdenken mit einem geordneten Rücktritt Neuwahlen einzuleiten, bei denen die GF als leitende Angestellte keine Rolle mehr spielen würden.
30.03.2023 um 10:48 Uhr
Muschelschubser
Originärer BR 3er BR, davon 2 x freiwillig gekündigt
Nachrücker BR 2 x Kinder Geschäftsführer, die mit Angestellten-Verträgen ausgestattet sind u. offiziell keine GF-Tätigkeit nachgehen (da haben wir schon versucht bei der Wahl als Kandidat etwas zu machen, ohne Erfolg).
Nachrücker für mich Der GL naher persönlicher Assistent.
Der ganze BR ist Witz. Selbst wenn ich da wäre, könnte ich wenig/nichts bewirken gegen 2 x GL. Mit dem Nachrücker also komplett arbeitgeberfreundlich.
30.03.2023 um 10:56 Uhr
Okay, das klingt leider festgefahren.
Jetzt würden einige sicher wieder argumentieren "warum, sie wurden doch demokratisch gewählt" - wenn es aber keine weiteren Kandidaten gab, dann ist diese Argumentation im Grunde auch für die Tonne.
Bezüglich der Einladung wurde schon vieles geschrieben, hierzu habe ich nichts mehr beizutragen.
Ich wünsche Dir und Euch einen langen Atem und viel Kraft für die Aufgaben!
30.03.2023 um 11:55 Uhr
"Natürlich ist dies wieder eine weitere Schikane des amtierenden BR (Geschäftsleitung), der genau weiß, dass ich nicht in die Firma kommen kann."
Hier sehe ich ggf. einen Knackpunkt. Wenn der BRV WEISS, dass Du nicht zur BR-Sitzung kommen kannst, warum soll er Dir dann die TO zuschicken? Du brauchst Dich ja nicht vorzubereiten, weil Du eh nicht kommen wirst. Ob das rechtlich so 100% haltbar ist, weiß ich nicht ... aber ich könnte es mir vorstellen.
@Dummerhund
Hast Du mittlerweile gemerkt, dass Deine Argumentation vom Anfang des Topics mit eigenen "Beweisen" abgeschossen" hast?
30.03.2023 um 12:22 Uhr
Fassen wir zusammen, im Ausgangspost stand "amtierender BR mit Mitgliedern der GL" ... was völliger Blödsinn ist. Es sind die Kinder des GF, die keine leitenden Angestellten sind.
Auch diese Kinder wurden von den AN gewählt.
Viel Interessanter ist die Frage, seit wann der TE sich im Krankenstand befindet? Aus welchem Grund sollten langzeiterkrankte zu Sitzungen eingeladen werden?!
30.03.2023 um 12:38 Uhr
@Celestro "Hast Du mittlerweile gemerkt, dass Deine Argumentation vom Anfang des Topics mit eigenen "Beweisen" abgeschossen" hast?"
Dann ist es halt so. Es geht ja nicht darum ob ich recht habe oder nicht.
Ich stelle mir halt nur immer im Umkehrschluss die Frage, Was ist wenn am Sitzungstag ein BRM krank wird und eine Stunde vor Sitzungsbeginn ein Nachrücker eingeladen wird, dieser hat ja dann auch keine Tagesordnungspunkte. Defacto könnten ja dann keine Beschlüsse gefasst werden. Und genau da liegt für mich der Knackpunkt. Deshalb hatte ich die Meinung vertreten eine Einladung kann ohne Tops erfolgen, es dürfen dann nur halt keine Beschlüsse auf der Sitzung gefasst werden da diese dann ungültig sind. Nur hab ich als Eingeladener vorab die Glaskugel um zu wissen das an dem Tag Beschlüsse gefasst werden Wir hatten die Diskussion hier 2010 schon mal und ein User hier, bei dem wir auch das Semi Arbeitsrecht hatten, hatte mir das mal so erklärt. Ich hatte diesen bei mir zu Hause für 3 Tage als Gast und meine EX Frau wäre fast verrückt geworden im Kopf. Tagsüber Inhouse Semi und Abends bis in die Nacht zu Hause Betriebsrat und Arbeitsrecht. Beweise im Vorfeld das an dem Tag Beschlüsse gefasst werden, dann bin ich bei Dir, auch mit dieser evtl 3 Tagesfrist. Kannst du es nicht und es werden Beschlüsse an dem Tag gefasst, kannst du nur nach der Sitzung tätig werden und nicht im Vorfeld.
30.03.2023 um 12:41 Uhr
@Junge Die Antworten findest du wenn du oben ODENO in der Suchfunktion eingibst. In unregelmäßigen Abständen wird um das ganze Thema schon seit 2022 diskutiert.
30.03.2023 um 12:42 Uhr
Ich denke, Du solltest mal ganz schnell den völlig falschen Gedanken aus dem Kopf bekommen, das eine TO nur wegen Beschlüssen zu verschicken ist.
§29 Absatz 2 Satz 3 ... ist da eigentlich ziemlich eindeutig ... und da steht so rein gar nichts von Beschlüssen.
30.03.2023 um 13:18 Uhr
"Fassen wir zusammen, im Ausgangspost stand "amtierender BR mit Mitgliedern der GL" ... was völliger Blödsinn ist. Es sind die Kinder des GF, die keine leitenden Angestellten sind."
--> Haben wir bereits geklärt. Und nu?
"Auch diese Kinder wurden von den AN gewählt."
--> Wenn der Bewerberkreis entsprechend klein ist, kann man kaum mit einer demokratischen Wahl argumentieren. Um in den Kreis der Ersatzmitglieder aufzurücken, genügt es dass sich die Kinder der GF selbst gewählt haben. In dem Falle wird mitnichten der Wählerwille der Belegschaft abgebildet.
Scheinbar ist danach irgend etwas vorgefallen, was 2 BRM zur Kündigung bewogen hat und im BR nun der Dunstkreis der GF die Überhand hat. Juristisch ist alles in Ordnung, klar, de facto hat aber die GF indirekt den BR unterwandert und erschwert deren originäre Aufgaben.
Welchen Grund soll man also haben, das mit dem Argument der demokratischen Wahl wegbügeln zu wollen? Provozieren und arbeitgeberfreundliche Plattitüden verbreiten wollen? Unruhe stiften? Auch hier vermisse ich wieder den sachlichen und unterstützenden Ansatz.
"Viel Interessanter ist die Frage, seit wann der TE sich im Krankenstand befindet? Aus welchem Grund sollten langzeiterkrankte zu Sitzungen eingeladen werden?!"
--> Die Frage ist gerechtfertigt, und hierzu gibt es auch deutliche Urteile. Sie ist für die Fragestellung und die grundsätzliche Problematik des TE aber unerheblich.
30.03.2023 um 13:28 Uhr
@ Junge
Die Kinder der GL haben sich ausschließlich selbst gewählt u. haben keine einzige andere Stimme bekommen. Weitere Kandidaten um die BR gabe es nicht, da die AN Angst hatten sich zur Wahl zu stellen.
Gut, wenn man das so sieht, dann sind die Nachrücker demokratisch gewählt - durch Eigenstimme, bzw. Stimme vom Geschwisterchen.
30.03.2023 um 13:30 Uhr
"--> Die Frage ist gerechtfertigt, und hierzu gibt es auch deutliche Urteile. Sie ist für die Fragestellung und die grundsätzliche Problematik des TE aber unerheblich."
Ich finde da gar nichts "unerheblich". Im Gegenteil! Wenn diese Urteile in Richtung "da braucht die Person nicht eingeladen zu werden" gehen sollten, wäre dem derzeitigen BRV nichts anzulasten. Also wenn Du ein solches Urteil "parat" hast ... immer her damit.
30.03.2023 um 13:31 Uhr
So ist er halt, er fragt wiederholt dummdreist nach Fakten, die er aber eigentlich nicht braucht, weil er sich seine eigenen schafft.
Diese Art Diskussionskultur braucht kein Mensch.
30.03.2023 um 13:38 Uhr
@Odeno ... BR Wahlen sind geheim, woher weißt Du, wer genau wen gewählt hat?! Und Du schreibst was von Demokratie?
30.03.2023 um 13:42 Uhr
@Muschelschubser Gut, die Art und Weise darüber ist nicht immer sauber, aber wo liegt der Unterschied darin wenn ich schreibe, da hat einer in die Ecke gekackt, oder aber da liegt ein brauner Haufen in der Ecke der riecht unangenehm.
30.03.2023 um 13:45 Uhr
"Ich finde da gar nichts "unerheblich". Im Gegenteil! Wenn diese Urteile in Richtung "da braucht die Person nicht eingeladen zu werden" gehen sollten, wäre dem derzeitigen BRV nichts anzulasten. Also wenn Du ein solches Urteil "parat" hast ... immer her damit. "
Ich kenne nur ein Urteil für freigestellte BRM, da hier nicht zwischen der vertraglich geschuldeten Leistung und der BR-Tätigkeit differenziert werden muss. Nach BAG 2020 1 ABR 5/19 dürfte er im Falle einer AU nicht an der Sitzung teilnehmen.
Da wir in einem 3er-Gremium aber keine Freistellung nach §38 haben, dürfte dieses Urteil für ihn in der Tat nicht gelten. Hier käme Fitting, BetrVG, § 25 Rn. 17 ins Spiel, wonach z.B. jemand zwar einer körperlichen Tätigkeit nicht nachkommen kann, aber durchaus zur BR-Arbeit in der Lage sein kann. Das entscheidet dann der Einzelfall.
Was ich aber mit unerheblich meine: Ob er eingeladen wird oder nicht, ist unerheblich für die grundsätzlichen Probleme des TE:
- ist die Ladung inhaltlich richtig oder falsch (also ohne TO)?
- wird der BR durch die Arbeit der Angehörigen der GF grundsätzlich blockiert?
Jedenfalls scheint die Besetzung des BR zumindest juristisch sauber, wie ich oben schon schrieb.
Man könnte bestenfalls ein Gedächtnisprotokoll zu Auffälligkeiten führen und dabei §23 im Hinterkopf behalten. Es sieht mir aber ganz danach aus, als seien die BRM schlau genug, die BR-Arbeit innerhalb einer rechtlichen Grauzone zu erschweren.
30.03.2023 um 13:46 Uhr
"@Odeno ... BR Wahlen sind geheim, woher weißt Du, wer genau wen gewählt hat?! Und Du schreibst was von Demokratie? "
Wahlvorstandsmitglied?
30.03.2023 um 13:48 Uhr
"Gut, die Art und Weise darüber ist nicht immer sauber, aber wo liegt der Unterschied darin wenn ich schreibe, da hat einer in die Ecke gekackt, oder aber da liegt ein brauner Haufen in der Ecke der riecht unangenehm. "
Das Problem ist, dass er schon weiß dass jemand in die Ecke gekackt hat obwohl er nur den Geruch wahrgenommen hat. Es hätte auch lediglich ein Furz sein können, aber er fordert Fakten ein obwohl er vorher schon zu wissen glaubt in welcher Ecke die Kacke liegt und wer es gewesen ist.
So einen geistigen Dünnpfiff (passt ja von der Begrifflichkeit her) würde ich nicht wirklich in Schutz nehmen.
30.03.2023 um 13:51 Uhr
Wenn man so mit einer geheimen Wahl umgeht, wundert es mich nicht, wie die Stimmung dort nicht pro BR ist.
@Muschelschubser ... Was ist nun mit den Urteilen, welche Dir ja vorliegen, in Bezug auf die Einladungspflicht langzeiterkrankter BR Mitglieder?
30.03.2023 um 13:57 Uhr
"Wahlvorstandsmitglied?" Woher weis das WVM wie gewählt wurde, also: wer hat wem sein Kreuz gegeben.
30.03.2023 um 14:07 Uhr
"Was ist nun mit den Urteilen, welche Dir ja vorliegen, in Bezug auf die Einladungspflicht langzeiterkrankter BR Mitglieder?"
Guckst Du oben. Ich ergänze, exklusiv für Dich, noch Däubler im § 25 Rd. 17 BetrVG.
Es hängt somit auch viel davon ab, was der TE zuvor mit dem BRV kommuniziert hat (Stichwort Amtsfähigkeit trotz AU).
Allerdings finde ich es in der Tat etwas schräg, dass der TE nicht erfahren haben will, wer zum neuen BRV gewählt wurde. Kann man das nicht mit einem kurzen Telefonat erfragen?
30.03.2023 um 14:08 Uhr
"Wahlvorstandsmitglied?" Woher weis das WVM wie gewählt wurde, also: wer hat wem sein Kreuz gegeben.
--> das ist bei nur einer erhaltenen Stimme (s.o.) nicht wirklich schwer herzuleiten. Es sei denn es gibt Kandidaten, die sich nicht selbst wählen. Was ziemlicher Unfug wäre, wenn man sich als Maulwurf in einen BR zecken wollte.
30.03.2023 um 14:16 Uhr
@Muschelschubser ... Du schriebst weiter oben "hierzu gibt es auch deutliche Urteile"
Frage ich nach, erhalte ich irgendwelche Kommentare von Fitting, ich fragte nach konkreten Gerichtsurteilen, darauf hast Du Dich ja berufen. Kommen diese nun noch?
30.03.2023 um 14:21 Uhr
@Junge
Was zum Teufel willst Du?
Sind "irgendwelche Kommentare von Fitting" rechtlich weniger bindend als Gerichtsurteile? Passt Dir der Inhalt nicht, der dort steht?
Und: warum sollte ich mich jetzt noch weiter für Deine dummdreisten Forderungen krumm machen? Du gehst ja auch regelmäßig unbequemen Fragestellungen aus dem Weg wie ein glitschiger Aal.
Außerdem geht es hier langsam wirklich nicht mehr um die Sache. Du hast Bock zu polarisieren, ich bin mehr für einen konstruktiven Austausch. Das matcht hier nicht wirklich. Es gibt sicherlich Spielwiesen, die besser zu Dir passen würden.
Und dem TE hilft diese Haarspalterei erst Recht nicht mehr weiter, und der Zweck sollte doch hier im Vordergrund stehen, oder?
30.03.2023 um 14:26 Uhr
Ich wende mich lediglich aufgrund Deiner Argumentation an Dich.
Rechtlich bindend sind für mich Gesetze/Verordnungen und eben Gerichtsurteile. Nicht rechtlich bindend sind Kommentare.
Du selber hast erwähnt, dass es zu diesem Sachverhalt "deutliche Urteile" gibt, wo sind diese denn nun?
30.03.2023 um 14:28 Uhr
Was ist der Hintergrund dieser freundlichen Bitte?
30.03.2023 um 14:28 Uhr
Sind "irgendwelche Kommentare von Fitting" rechtlich weniger bindend als Gerichtsurteile? Ja, denn es sind eben irgendwelche Kommentierungen. Einen Kommentar kann ich auch abgeben.
30.03.2023 um 14:42 Uhr
@Junge Es ist uns wohl bekannt dass die Kommentare eine Klarstellung gültiger Gesetze sind und sehr wohl eine große Relevanz für die Praxis haben und oft als Referenz herangezogen werden.
Aber gut, aufgrund Deiner überaus freundlichen Nachfrage hast Du mich überzeugt:
AG Frankfurt AZ 15 Ca 5387/03 BAG 2 AZR 341/83 BAG, NZA 85, 367
Das setzt natürlich alles eine entsprechende Kommunikation zwischen BRM / BRV voraus, dass sich das BRM trotz AU für amtsfähig hält.
@petermännchen Echt? Du bist Volljurist, so dass diese Kommentare Gewicht hätten?
30.03.2023 um 14:53 Uhr
@ Junge
Öffentliche Stimmauszählung. Und wenn beide jeweils 2 Stimmen erhalten haben, braucht man wohl nicht Mr. Brain zu sein.
30.03.2023 um 14:56 Uhr
Schön, dass Du selber erkannt hast, dass Kommentare aus irgendwelchen Büchern keinerlei rechtliche Relevanz aufweisen.
Die Urteile schaue ich mir später mal an, ob diese überhaupt für diesen Fall relevant sind.
30.03.2023 um 15:11 Uhr
@ODENO: Du bist Dir tatsächlich sicher, dass dies Stimmen nicht von anderen Mitarbeitenden kamen?
30.03.2023 um 15:12 Uhr
"Aber gut, aufgrund Deiner überaus freundlichen Nachfrage hast Du mich überzeugt:
AG Frankfurt AZ 15 Ca 5387/03 BAG 2 AZR 341/83 BAG, NZA 85, 367"
Diese haben für den hier "besprochenen" Fall aber mMn überhaupt keine Relevanz. Denn es geht ja darum, ob es "korrekt" ist, den AUler (von dem man WEISS, das er nicht kommen KANN) gar nicht erst einzuladen.
30.03.2023 um 15:13 Uhr
@Muschelschubser- bleib mal geschmeidig. So wie Du hier mit Kommentaren rumhaust könnte ich die Frage nach dem Volljuristen auch stellen.
30.03.2023 um 15:16 Uhr
Du weißt aber schon, dass die Kommentare im Fitting mit Gerichtsurteilen untermauert sind, oder?
30.03.2023 um 15:23 Uhr
@Enigmathika-> korrekt. Dennoch sind es Kommentierungen die im Zweifelsfall durch den ein oder anderen Arbeitsrichter anders gewertet werden können.
@celestro-> Du wirst mir gleich danken, denn ich bin ganz bei Deiner Meinung was die Urteile angeht.
30.03.2023 um 15:26 Uhr
"Diese haben für den hier "besprochenen" Fall aber mMn überhaupt keine Relevanz. Denn es geht ja darum, ob es "korrekt" ist, den AUler (von dem man WEISS, das er nicht kommen KANN) gar nicht erst einzuladen."
Wie ich schon schrieb: es kommt drauf an, wie der TE sich mit der AU gegenüber dem BRV positioniert hat.
Wenn er sich gegenüber dem BRV trotz AU für amtsfähig erklärt hat, ist er einzuladen. Das könnte ja auch in Form einer hybriden oder virtuellen Sitzung erfolgen. Ob das in der Firma überhaupt vorkommt, oder per GO gar nicht möglich ist, weiß ich bis dato nicht. Wenn dies in der Vergangenheit vorgekommen ist und der TE sich amtsfähig erklärt hat, wäre er m.E. ordentlich zu laden.
Hat er nichts zu seinen Absichten gesagt, und wartet zu Hause ab was passiert, dann kann der BRV jedoch davon ausgehen dass er zeitweilig verhindert ist (steht auch in einem der Urteile) und lädt ihn eben nicht ein. Das wäre dann auch so korrekt. Zugegeben, das ist aufgrund der bisherigen Kenntnisse auch die wahrscheinlich korrekte Vorgehensweise, insofern müsste ich Euch allen in dem Falle Recht geben.
Die Urteile gehen ja in eine ähnliche Richtung. Deswegen habe ich ja auch jedes Mal betont: je nach dem wie sich der TE geäußert hat.
Da er aber scheinbar nach wie vor nicht weiß wer neu gewählter BRV ist, befürchte ich dass auch sonst die Kommunikation nicht die beste ist und er wirklich ohne jegliche Absprachen in die AU gegangen ist und eine jedes Mal korrekte Einladung erwartet.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass es in der Tat Konstellationen gibt in denen er einzuladen wäre, und dass es auch Rechtsquellen gibt die das untermauern.
Ich kann auch irgendwo nachvollziehen, dass man bei einem toxischen Verhältnis untereinander dermaßen zerfressen ist, dass man kaum noch objektiv an solche Themen herangehen kann. Wenn man fast schon paranoid auf die nächste Spitze wartet, ändert sich vielleicht auch das Rechtsempfinden.
Wie gesagt, eine sehr vertrackte Situation die weit über die Problematik der korrekten Ladung hinausgeht.
30.03.2023 um 15:27 Uhr
@takkus
Ja ne, ist klar. Die Kinden haben natürlich uns gewählt - ihre Erzfeinde - und sich nicht selbst. Was für eine Frage.
Natürlich bin ich sowohl mit der GL, als auch mit dem aktuellen BR total zerstritten. Es wird nur das rechtlich erforderliche kommuniziert - siehe meine Beiträge in der Vergangenheit. Die GL u. der verlängerte Arm der GL im BR will mich in jedem Fall für 0 Abfindung u. 0 Freistellung weghaben (mehrfach gesagt). Da bin ich allerdings nicht so begeistert von. Die sitzen es aus u. ich mache es auch so. Es kommt leider kein Abfindungsangebot. Der Originalwortlaut der GL war eben "Ich will, dass sie freiwillig gehen. Ich zahle keine Abfindung." Na mal schauen...
30.03.2023 um 15:31 Uhr
ODENO-> das dümmste Lebewesen auf der Erde ist wohl der Mensch. Deshalb halte ich nichts für ausgeschlossen.
So wie schon in anderen Deiner Beiträge geschrieben wurde: Du zermarterst Dich daran.....
Nachtrag: Du kannst die Frage auch irgendwie selbst schließen. Bin mir aber nicht sicher.
30.03.2023 um 15:33 Uhr
@ODENO
Gestatte mir 2 Fragen:
1.) Hast Du bei Eintritt in die AU dem BRV gesagt, ob Du BR-Arbeit machen willst? 2.) Warum hast Du Dich nicht mal erkundigt, wer Dein Ansprechpartner als neuer BRV ist?
30.03.2023 um 15:37 Uhr
@ODENO-> geh mal in Deiner Frage auf den Button "bearbeiten". Dann kannst Du Dich einloggen und den Hacken bei "Frage schließen" setzen. Anschließend auf "speichern" und fertig.
Verwandte Themen
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
falsche Einladung zur BR Sitzung?
Hallo zusammen, die Frage beschäftigt mich schon länger. Ich möchte wissen ob mein Vorsitzender richtig und rechtzeitig einlädt. Wenn ich was bemängel werde ich nur ausgelacht und als Querulant da
Einladung zur Sitzung
Hallo alle zusammen, hier folgende Frage: Freitag ist das BR-Büro von dem Vorsitzenden und einem BR-Mitglied besetzt. Normalerweise geht am Freitag die Einladung zur Sitzung raus, die natürlich der V
Misstrauensantrag gegen BRV?
Wir aind seit März ein 7 köpfiger Betriebsrat. 5 davon ganz neu. Die Vorsitzende macht was sie will. Ich war vorher Vorsitzende und moniere das mit dem ich immer wieder anmelde, das Dinge nicht nach d
Fristgemässe Einladung
Noch eine Frage wenn man als Betriebsrat kurzfristig reagieren möchte muss man für die Einladung ja die drei Tages Frist einhalten,wenn man z.b Dienstags die Einladung rausgibt und Donnerstag die Sitz