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Feiertagsarbeit - Stunden die wir normal arbeiten würden plus die geleisteten Arbeitsstunden?

F
francis3010
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen , wir arbeiten normal am sonntag nicht . nun fällt ein feiertag auf nen wochentag und es muss gearbeitet werden . bisher war es so das wir an dem tag die stunden , die wir normal arbeiten würden plus die geleistete arbeitsstunden bekamen jetzt möchte man uns das streitig machen . ein teil vom betriebsrat sagt wir haben recht der teil sagt nein . was ist richtig ?oder wie rechnet man dieses problem ? danke im vorraus eure francis

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Community-Antworten (1)

B
Barbara

21.09.2007 um 11:28 Uhr

Hallo, so wiet ich weiss dürfen MA nicht an Feiertagen beschäftigt werden ( § 9 Abs.1 ArbZG ). Es gibt natürlich Ausnahmen. Falls gearbeitet werden muss , müssen die MA zwingend einen Ersatzruhetag innerhalb 8 Wochen bekommen ( §11 Abs 3 ArbZG). Zuschläge, welche Art auch immer, regeln meistens die Tarif- oder Arbeitsverträge. Was steht in euren TV oder AV? Meider Meinung nach kann beides richtig sein. Es hängt davon ab wie man den Ersatztag berechnet.

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