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Urlaubsbevorteilung bei Eltern - Gibt es ein Gesetz das diese Handhabe rechtfertigt?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

... in unserem Betrieb ist es solange ich denken kann schon immer so gehandhabt worden das Eltern die noch schulpflichtige Kinder haben in den Ferien bevorzugt werden gegenüber kinderlosen MA was den Urlaub angeht. Im Großen und Ganzen gibt es da auch keine Schwierigkeiten, bis dann jetzt mal gefragt wurde wo denn das eigentlich geschrieben steht??? Und ich muß zugeben, das ich passen mußte...ist hier wohl eher die betr. Übung. Aber meine Frage ist jetzt: Gibt es wirklich ein Gesetz das diese Handhabe rechtfertigt? Dankeschön für Eure Antworten

Gruß Nenyah

5.909010

Community-Antworten (10)

M
Mona-Lisa

20.09.2007 um 19:41 Uhr

@Nenyah, diesen Anspruch kann man aus § 7 BUrlG ableiten.

H
Harads

20.09.2007 um 20:00 Uhr

Nenyah ich habe mich auch schon gegen diese Deskreminirung der Kinderlosen erhoben und richtig Ärger bekommen . Noch heute rufen mir die Mütter nach Du Kinderloser

M
matze83

20.09.2007 um 21:07 Uhr

Auf die gefahr hin, dass es keinen interressiert:

ich persöhnlich finde diese "Urlaubsbevorteilung" richtig gut, obwohl ich keine Kinder hab. In der Nebensaison ist Urlaub eh biliger.

M
Mona-Lisa

20.09.2007 um 21:12 Uhr

@matze83, ich denke mir, dass es einige hier schon interessiert... Auch bei uns kommt diese Frage immer wieder auf! Ich fände es auch nicht richtig, dass eine Mutter, oder auch ein Vater (z. B. alleinerziehend) mit 2 schulpflichtigen Kindern in der Ferienzeit ihren/seinen Urlaub nicht nehmen könnte.

K
Kölner

20.09.2007 um 21:19 Uhr

@Mona-Lisa Aber wir müssen ja jetzt nicht auch noch diskutieren, dass einem AN mit Kindern stets zu den Sommerferien Urlaub gewährt werden muss.

M
Mona-Lisa

20.09.2007 um 21:53 Uhr

@Kölner, einverstanden! :-))

W
Waschbär

20.09.2007 um 22:00 Uhr

ich finde ja die Winter ferien besser, da kann ich so schön Schlitten fahren 8mit dem AG )

N
Nenyah

21.09.2007 um 09:24 Uhr

....Dankeschön und ein schönes Wochenende :-)

FB
Frank B

21.09.2007 um 09:31 Uhr

Vielleicht hilft eine BV? §87 Abs.1 Nr.5 BetrVG

B
Barbara

21.09.2007 um 11:41 Uhr

Hallo, in den Ferien schon, es ist auch Fürsorgepflicht des AG darauf zu achten, aber ob es wirklich immer nur Sommerferien sein müssen ist fraglich. Auch Kinderlose und MA ohne schulpflichtige Kinder haben das Recht MAL im Sommer Urlaub zu machen. Es gibt Winterferien. Osterferien und Herbstferien. Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien gibt es nicht.

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