AG-Maßnahmen zur Unterstützung von Eltern während Schließung von Schule & Kita
Guten Tag,
ich habe eine eher allgemeine Frage und hoffe auf Erfahrungswerte und Anregungen aus der Praxis. Es gibt bereits entlastende Maßnahmen für berufstätige Eltern, die momentan ihre Kinder Zuhaues beaufsichtigen müssen aufgrund von pandemiebedingten Schließungen (Kinderkrankengeld §45 SGB V / Entschädigung bei Verdienstausfall §56 IfSG). Gibt es darüber hinaus Maßnahmen, die der Arbeitgeber (zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Entlastung in der aktuellen Krise) anbieten muss, sollte, könnte? Was kann der Betriebsrat tun?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Viele Grüße
Community-Antworten (5)
28.01.2021 um 18:07 Uhr
Bei uns in der Klinik wird es Mitarbeitenden ermöglicht ihre Arbeitszeiten so zu legen, dass immer eines der Elternteile für die Kinder zuhause sein kann. Das ist bei Teilzeitkräften leichter leistbar als bei vollbeschäftigten Mitarbeitenden. Bei der Organisation der Kurzarbeit wird auch bei der Lage der Einsatzzeiten darauf geachtet, dass eine Betreuung möglich ist. Bei Bedarf ist es auch möglich die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren.
29.01.2021 um 00:03 Uhr
Müssen? Eher nein, Bei uns läuft IfSG gerade ins Leere, da die Gemeinden Notbetreuungen für alle anbieten. Damit gibt es dann keinen Anspruch mehr und daher lehnt die Bezirksregierung alle Anträge ab. Politischer Blödsinn aber fakt. Kinderkrankengeld gibt es auch nur wenn Elternteil und Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Man kann noch versuchen über 616 BGB eine bezahlte Freistellung vom AG zu bekommen. Aber den Anspruch sehen Gewerkschaften und auch unser Anwalt nicht mehr als gegeben an. Unser AG gewährt kulanterweise ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht für 2021 10 Tage Kindkrank ohne Nachweis
29.01.2021 um 09:07 Uhr
@seehas: IHR HABT IN DER KLINIK KURZARBEIT???
29.01.2021 um 09:33 Uhr
@Petermännchen: Rehaklinik, wir machen viel AHB nach orthopädischen OP. Die fallen zur Zeit alle aus.
29.01.2021 um 13:26 Uhr
Ich habe mich auch schon gefragt, wie realistisch es ist die Leistungen nach dem IfSG zu beantragen - ist das denn von Land zu Land verschieden, wie da die Chancen stehen, oder kann man die Leistungen tatsächlich fast gar nicht in Anspruch nehmen?
Wie können wir als BR in Kontakt mit dem AG treten, um über Entlastungsmöglichkeiten zu sprechen? Man kann doch eigentlich nur auf Belastung aufmerksam machen, aber nicht viel mehr tun oder?
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