AG verlangt Einsicht in private Nachrichten auf privatem Handy
Hallo zusammen, ich bin's mal wieder. Folgender Sachverhalt: Es gibt bei unserem AG einen "Kodex für Mitarbeiter im Umgang mit sozialen Medien" Dieser Kodex ist Bestandteil des AV. Die MA verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, private Telefone nicht während der Dienstzeit zu benutzen (wir arbeiten im sozialen Sektor= Kita und HzE). Lediglich den Leitungen und Hausmeistern ist dies gestattet sowie Pädagogen, welche sich mit einer Kindergruppe auf einem Ausflug befinden. (fraglich, da im Notfall dann Eltern über privates Handy kontaktiert werden müssen und entstandene Kosten auch nicht vom AG übernommen werden) Diensttelefone gibt es nur im Bereich HzE für Kollegen, welche Jugendliche in der Verselbstständigung betreuen um mit diesen und den Eltern über Kurznachrichtendienste zu kommunizieren. "Spendenprojekte" und "Stellenangebote" dürfen jedoch auf privaten Handys geteilt werden. Weiterhin wird darin festgelegt, dass eine Kommunikation über diese Kurznachrichtendienste kein offizieller Dienstweg für den Kontakt zu AG und Kolleg/innen sind. Bedeutet, den Kollegen ist es nicht gestattet sich per Whats App krank zu melden, sollten sie niemanden in der Einrichtung erreichen (was durchaus vorkommen kann) oder Dienste bei drohender Krankheit auch mal am WE mit Kollegen zu klären. Der DP an sich darf auf diesem Wege auch nicht geteilt werden. Auch anderweitig wird eine Versendung von Informationen, personenbezogener Daten, Fotos oder Videos über Kurznachrichtendienste untersagt.
Nun kam es jedoch zu dem Fall, dass MA konkret aufgefordert wurden private Chatverläufe zu zeigen auf Grund des Verdachts, dass sie mit Kollegen in Kontakt treten. (das ist tatsächlich schon alles) In einem anderen Fall mussten Kollegen im Beisein von Einrichtungsleitung und Fachbereichsleitung Chatverläufe löschen und ebenso die Nummern des anderen Kollegen. Dies wurde überprüft. An dieser Stelle überschreitet der AG seine Grenzen weit meines Erachtens nach. Kodex in oder her. Aus einem bloßen Verdacht heraus ist es dem AG meiner Meinung nach nicht gestattet private Chats auf privaten Handys zu überprüfen und die Löschung zu verlangen nur auf Grund dessen, dass die Kollegen Kontakt haben miteinander? (Zumal dieser Kontakt außerhalb der Dienstzeit stattfand und unser MA auch Einrichtungsübergreifend arbeiten, was eine Absprache miteinander erforderlich macht und sinnvoll ist auf diesem Wege) Wir leben hier offensichtlich im Mittelalter... Habt ihr noch Input für mich? Ich habe schon recherchiert, bin aber jedes Mal dankbar für Ratschläge und Tipps von außen.
Community-Antworten (15)
24.06.2025 um 00:36 Uhr
Was für einen Input willst Du noch? Richtig, was da gemacht wird ist unzulässig. Fertig!
24.06.2025 um 01:01 Uhr
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Private vor Eingriffen in deren Persönlichkeitsbereich. Hierzu gewährleistet das Grundrecht eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bestimmt, wer durch das Grundrecht geschützt wird. Der sachliche Schutzbereich bestimmt, welche Freiheiten durch das Grundrecht geschützt werden.
Die Klausel im AV, das MA außerhalb der Dienstzeit über soziale Medien durfte ungültig sein
"Die MA verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, private Telefone nicht während der Dienstzeit zu benutzen" Dennoch kann kein AG verlangen das ein MA sein privates Handy vorzeigt und Chatverläufe löschen soll. Da müsste der AG schon einen ganz erhärteten Grund darlegen können. Nur ein Verdacht reicht da nicht aus. Er muss den Verdacht darlegen können. Andersrum sei natürlich die Frage erlaubt, wenn es eh ein Handyverbot gibt, warum haben MA es dann bei sich. Für jegliche Kommunikation die mit der Arbeit zu tun hat, hat der AG dann Diensthandys an zu schaffen
24.06.2025 um 02:06 Uhr
Vielen Dank erst mal für die ausführliche Antwort. Da, wie gesagt, einige MA einrichtungsübergreifend arbeiten und mit Dienstfahrzeugen unterwegs sind, müssen sie das Handy zwangsweise bei sich führen um Dinge abklären zu können oder im Notfall (Unfall) Hilfe holen zu können. Die Hausmeister benutzen auch alle ihre privaten Handys um miteinander zu kommunizieren. Es ist auch als "Kodex" beschrieben und keine offizielle Betriebsvereinbarung. Außerdem werden auch keine Konsequenzen aufgeführt im Falle der Nichteinhaltung. Während der Pausen kann es natürlich auch genutzt werden, da hat der AG keinen Einfluss drauf. Leider ist tatsächlich in einigen Einrichtungen die Handynutzung auch in sofern erforderlich, dass es kein WLAN gibt, sodass mit der vorhandenen Hardware teilweise gar nicht gearbeitet werden kann und gerade Recherchen zwangsweise mit dem Privathandy erledigt werden MÜSSEN. Ein Handyverbot am Arbeitsplatz kann der AG ja auch ohne Zustimmung des BR durchsetzen, aber ich denke an der Stelle wäre es sinnvoll die Sinnhaftigkeit des "Kodex" als solchen in Frage zu stellen.
24.06.2025 um 02:30 Uhr
Kein AG kann einen AN verpflichten sein privates Handy zu nutzen. Den Kodex kann der AG in die Tonne kloppen. Er ist dafür die Arbeit zu koordinieren wenn er keine Diensthandys zur Verfügung stellt. Und am Rande. In den 70iger und 80iger Jahren gab es auch Notfälle bei uns auf Arbeit und noch keine Handys. Ist alles nur eine Sache der Organisation.
24.06.2025 um 09:48 Uhr
Wenn ihr Telefone dienstlich nutzen müsst und es keine Regelungen zu BYOD (eigenes Gerät für Arbeitszwecke nutzen) gibt, dann nutze ich mein Gerät nur privat und niemals dienstlich und privat geht den Arbeitgeber nichts an. Für die Bereitstellung der notwendigen Technik ist der Arbeitgeber zuständig. Und NEIN, NIEMAND MUSS sein privates Handy nutzen, es sei denn es ist entsprechend geregelt. Und dafür gibt es technische Lösungen. Wir haben einen Arbeitsbereich auf dem Handy, wenn wir es freiwillig auch beruflich nutzen wollen. Auf diesen und nur auf diesen Bereich hat dann die IT auch Zugriff.
24.06.2025 um 11:22 Uhr
Zu den Kontrollen wurde m.E. schon alles gesagt.
Ich würde mal die Klausel im Allgemeinen auf Rechtmäßigkeit hinterfragen.
Zunächst einmal wäre interessant, ob der BR nach dem 87er beteiligt wurde.
Rein faktisch würde ich das nicht in aller Konsequenz mitgehen. Was ist z.B. mit Notfällen? Nicht nur in Euren Dienstfahrzeugen kann das vorkommen, es kann auch privat mal zu Situationen führen wo es reichlich unmenschlich wäre, die private Handynutzung zu verbieten. Als mein Vater dieses Jahr des öfteren ins Krankenhaus musste, und schlussendlich dann auch im Sterben lag, hätte mir der Arbeitgeber z.B. mal mit irgendwelchen Regelungen kommen sollen.
Desweiteren bedingt ein Handyverbot am Arbeitsplatz ja auch, dass man streng genommen nicht einmal in der Pause seine Nachrichten checken dürfte.
Hier steht auch noch einiges dazu drin:
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/smartphone-am-arbeitsplatz
24.06.2025 um 12:42 Uhr
Mein Handy gehört mir und da hat niemand anderes drauf zugriff. Da soll der AG mir mal die rechtliche Grundlage zeigen wonach er befugt das ich ihn mein Handy zeigen muss, selbst wenn ich es mal dienstlich nutzen sollte. Diese Klausel im AV kann der AG in die Tonne kloppen. Arbeitsabläufe zu koordinieren oder abzusprechen ist Aufgabe des AG und nicht die des AN. Was Notfälle betrifft: Hier kann man die Nummer des AG hinterlassen und dieser würde im Ernstfall irgendwie den AN unterrichten. Wie ist dann seiner Fantasie überlassen. Wie ich oben schon schrieb, früher als es noch keine Handys gab ging das auch alles. Ich persönlich mach mich eh nicht so abhängig von diesem kleinen technischen Gerät. Wenn mir einer über Whatsup mal schreibt kann es sein das ich es 3 Tage später mal zufällig lese. Zu meinem 50. Geburtstag als ich einen Saal gemietet hatte, hatte man mich gefragt was ich mir denn zum Geburtstag wünsche. Ich hatte nur geantwortet, dass alle ihre Handys zu hause lassen. Ja aber wir wollen doch Fotos machen bekam ich zu hören. Meine Antwort, dann nehmt ein Fotoapparat mit war meine Antwort. Und siehe...es ging. Ich arbeite draußen auch nicht gerne mit Sohnemann zusammen. Wenn ich ihm sage hol mir mal ein Sack Zementmörtel mit der Sackkarre aus der Garage und er daddelt zwischendurch 5 mal am Handy rum, dann kann ich auch gleich selber zum nächsten Baumarkt fahren und mir was holen. Es ist in unseren Köpfen... Handy ist ein MUSS.
24.06.2025 um 17:50 Uhr
Leider ist tatsächlich in einigen Einrichtungen die Handynutzung auch in sofern erforderlich, dass es kein WLAN gibt, sodass mit der vorhandenen Hardware teilweise gar nicht gearbeitet werden kann und gerade Recherchen zwangsweise mit dem Privathandy erledigt werden MÜSSEN.
Klingt ganz hart nach Arbeitgeber-Problem.
24.06.2025 um 20:07 Uhr
@GabrielBischoff Genau so sieht es aus. Der AG meint, lasst uns baden gehen, aber macht mich nicht nass.
24.06.2025 um 20:25 Uhr
Der AG hat natürlich geregelt, dass die Nummer der Arbeitsstelle für Notfälle hinterlassen werden kann (bspw.schule oder so) aber er hat auch festgehalten, dass individuelle Absprachen bei absoluten Notfällen mit der Einrichtungsleitung besprochen werden können. Ansonsten steht eben nur das drin, was ich schon angeführt habe und auch, dass die AN sich nicht negativ über den AG zu äußern haben.
Nach dem, was ich gelesen habe kann der AG faktisch ein Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen ohne die Zustimmung des BR. Ich sehe schon, da wird es in absehbarer Zeit definitiv noch mal Klärungsbedarf geben. Habt vielen Dank
25.06.2025 um 10:45 Uhr
Ist ja echt der Hammer was Ihr Euch gefallen lässt.... Handyverbot am Arbeitsplatz ja gerne dann aber keine Ausnahme für den AG wenn er das möchte. Ausflug okay aber das Handy bleibt aus! Einspringen außerhalb des DP ne ne ne lieber AG ...Dienst nach Vorschrift....Chatverlauf anschauen .....ne ne ne lieber AG meine Handy ist aus bis Feierabend. AU melden oder Dienstpläne rumschicken haben auch nichts auf Whats App zu suchen. Wenn jemand krank wird ist es die Aufgabe des AG die Annahme der Meldung zu organisieren und für Vertretung zu sorgen. Nicht Eure oder der Kollegen! Wehrt Euch!
25.06.2025 um 11:07 Uhr
Sehe ich zu 200% genau so wie moreno. Mich würde ja mal interessieren mit was er es Sanktionieren will wenn jemand irgend einen Chatverlauf nicht löscht. Ich würde das hier Aufgezeigte auch ganz klar auf einer Betriebsversammlung oder/und auf einen Aushang allen MA bekannt geben.
25.06.2025 um 18:17 Uhr
Mal Dienst nach Vorschrift machen. Wenn ich, wegen Krankheit, anrufe, aber keinen erreiche, dann muss ich das öfter machen aber ich kann ja schlecht Rauchzeichen geben. Am Besten belegen durch Bildschirmfoto. Einspringen außerhalb DP. No way. Sorry lieber AG. Nach Beendigung der geplanten Arbeitszeit auch wirklich aufhören. Wenn das nicht geht, sofort den AG dazu aufffordern das sicherzustellen. USW...
25.06.2025 um 20:54 Uhr
Man sieht, viele User gleiche Meinung.
26.06.2025 um 16:31 Uhr
Mein privates Handy ist ,wie der Name schon sagt PRIVAT. Ich nutze es nicht für dienstliche Belange. Ich nutze es nicht während des Dienstes. Mein AG hat meine Handynummer nicht. Will der AG dass ich während des Dienstes telefonisch erreichbar bin, dass soll er mir ein Diensthandy zur Verfügung stellen. Sollte mein AG jemals auf die Idee kommen , Einsicht in mein Privates Handy nehmen zu wollen, müsste er erst mal 10 Minuten auf meine Antwort warten weil ich mit Lachen beschäftigt wäre. Arbeitsrecht.de sagt dazu: Ist das Handyverbot laut Arbeitsrecht legal? Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf. Das Handyverbot kann nicht auf die Pausen ausgedehnt werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsprozess bestimmen, aber in den Pausen gibt es keinen Grund das Handy grundsätzlich zu verbieten. Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist. Das muss nicht durch das Smartphone passieren. Auch der Festnetzanschluss der Firma kann das ausreichend sicherstellen.
Verwandte Themen
Betriebliche Übung
Wir haben letztes Jahr fusioniert. Aus dem übernommenen Unternehmen (A) haben einige Mitarbeiter ein Handy, das sie sowohl geschäftlich als auch privat nutzen durften und die Kosten hierfür komplett v
Private Handynutzung am Arbeitsplatz Teil II
Hallo Kollegen, wir haben ja gerade über die geliebten Handy's gesprochen. Ich habe mich inzwischen Mal mit dem Urteil befasst und frage einfach mal so in die Runde, wie Ihr das seht. Als 1. Sat
Abmahnung wegen angeblicher Handy Nutzung
MA bekommt Abmahnung aufgrund einer Meldung. Ein Kollege hat den vermeidlichen MA angeblich mit Handy gesehen. Der MA wurde schon mal vor 1 Jahr auf die Regelung der privaten Nutzung des Handys hinge
Gruppen-Unfallversicherung ohne Beteiligung des BR gekündigt/geändert
Hallo zusammen, in unserem Haus gab es ursprünglich eine Gruppen-Unfallversicherung, über die alle Mitarbeiter sowohl für berufliche als auch für private Unfälle versichert waren. Über das Bestehen d
Abmahnung wegen Handy Nutzung
Hallo... ich seit 9 Jahren im Betrieb, GF hat meine Abteilung geschlossen und mich in eine andere Abteilung versetzt. Mein Anwalt meinte, dass sie keine Versetzung, sondern müsste eine Änderungskündi