Erstellt am 19.04.2019 um 16:58 Uhr von Kratzbürste
Im Zweifel gilt, was konkret in der BV steht. Die Arbeitsanweisung darf eben nicht gegen die BV verstoßen.
Erstellt am 19.04.2019 um 19:27 Uhr von Siisamone
In der BV steht, das wir an einem Feiertag keinen Urlaub nehmen müssen. Der 22.4. von 22 Uhr bis 0 Uhr ist noch Feiertag und ab 0 Uhr nicht mehr. Aus dem Grund sollen wir halt Urlaub nehmen oder Überstunden.
Erstellt am 19.04.2019 um 22:23 Uhr von BRHamburg
Die Feiertagsruhe kann um 2 Std verschoben werden. Die Schicht für den 25.Apr19 würde dann um 22:00 Uhr beginnen und nicht mehr unter die BV fallen. Ich vermute das bei euch die Nachtschicht an einem normalen Mo auch am So um 22:00 beginnt und Mo um 6:00 Uhr endet. Trotzdem zählt die Schichtzeit komplett zum Mo.
Erstellt am 19.04.2019 um 22:25 Uhr von BRHamburg
Erstellt am 20.04.2019 um 05:37 Uhr von Siisamone
Wir beginnen Montag den 22.4. mit der ersten Nachtschicht, dann gehört die Nachtschicht zum Feiertag, wenn ich richtig verstanden habe. Also kein Urlaub nehmen?!
(wir arbeiten 24/7 immer 6 Früh 1 Tag frei, 6 Nacht 3 Tage frei, 6 Spät 2 Tage frei) Die Nachtschichten beginnen immer an verschiedenen Tagen.
Erstellt am 20.04.2019 um 05:44 Uhr von BRHamburg
Wenn ihr Mo 22.Apr 19 um 22:00 Uhr mit der Nachtschicht beginnt, gehört diese Schicht vermutlich zu Di 23.Apr 19.
Erstellt am 20.04.2019 um 05:49 Uhr von Siisamone
Dankeschön für die Antworten und schöne Ostern.