Einführung der Mobilen Zeiterfassung mit Ortung - Was gibt es für "gute" Gründe diese Zeiterfassung abzulehnen?
Im Unternehmen soll die "Mobile Zeiterfassung", wahrscheinlich mit Ortung eingeführt werden. Der BR ist hier mitbestimmungspflichtig. Meine Fragen lauten: Muss hier eine Abstimmung im BR einstimmig erfolgen? Hat jemand hierüber schon mal eine Betriebsvereinbarung geschrieben? Was gibt es für "gute" Gründe (nicht Bauchgefühle sondern sachliche Gründe) diese Zeiterfassung abzulehnen?
Community-Antworten (6)
19.09.2007 um 21:18 Uhr
@Punky "Muss hier eine Abstimmung im BR einstimmig erfolgen?" Nein - nur ein Beschluss muss her. Allerdings...wozu?
"Hat jemand hierüber schon mal eine Betriebsvereinbarung geschrieben?" Ja! Aber solche Sachen sind individuell zu handhaben...
"Was gibt es für "gute" Gründe (nicht Bauchgefühle sondern sachliche Gründe) diese Zeiterfassung abzulehnen?" Keine und alle! Was will der BR denn erreichen?
19.09.2007 um 21:27 Uhr
Danke Kölner für die schnelle Antwort. Mir ist schon klar, dass eine BV individuell ist. Aber so als Grundmuster wäre es schon nicht schlecht. Erreichen will der BR, dass das Ding nicht eingeführt wird, da es wieder nur für´s Fußvolk eingeführt werden soll und eben nicht "Gleiches Recht für alle", sprich eben nur für Gewerbliche und nicht für Angestellte.
19.09.2007 um 21:29 Uhr
@Punky Wird man die Einführung verhindern können? Ich würde mein Augenmerk auf die Auswertung legen und dann eine BV "stricken"!
19.09.2007 um 21:39 Uhr
Ich sag es mal so: Rechtlich könnten wir die Einführung ja doch schon verhindern. Und wenn das ganze mal eingeführt ist, lässt sich´s so einfach nicht wieder abschaffen, zumal es doch ein bisschen was kostet. Welche Auswertung meintest Du, nachher die Monatsabrechnung? Aber ist es dann für eine BV nicht zu spät, sollte die nicht von Anfang an vorhanden sein?
19.09.2007 um 21:48 Uhr
@Punky Nein, ich meine die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bzgl. einer erfolgten Ortung.
20.09.2007 um 02:48 Uhr
grundsätzlich gibt es sogenannte "erzwingbare" BV´s - diese gehört nciht dazu. Also langsam! Wenn ihr euch mit dem AG nciht einig werdet könnt ihr sie verhindern. Einfach nciht unterschreiben und im Vorfeld viel "Geld" ausgeben! Termine mit Gewerkschaft, nach Beschluß und Genehmigung des AG auch mit Anwälten usw - die ganze Palette. Wenn ihr gut seid, hat Kölner Recht - drückt der BV euren Stempel auf, alles Gute für die MA und das Schlechte darf nciht verwertet werden usw. Noch weitere Fragen? Wenn ja, schreib mcih an.
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