Liebe KollegInnen, was denkt Ihr, kann man das so unterschreiben, ist das wasserfest? Danke und Gruß Gerinnung
Ergänzung der Betriebsordnung vom 1. Oktober 1997
über den Einsatz von Kommunikationstechnologie zum 1. ? 2011

Die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologie hilft Unternehmen dabei, ihre Produktivität zu steigern und als Konsequenz daraus, den zeitnahen Service und die Unterstützung der Kunden zu verbessern.

Dies ist besonders wichtig für Unternehmen wie ? GmbH, das sich darauf spezialisiert hat, Krankenhäuser mit modernster Technik auszustatten.
Einige Beispiele für Kommunikationstechnologie sind hier z.B. Navigationssysteme, die in Firmenwagen des Außendienstes installiert sind, Mobiltelefone, PCs mit der Möglichkeit, das Internet "wireless" per Stick oder per Direktanschluss zu nutzen und in letzter Zeit auch Blackberries, also tragbare Mini-Computer, mit denen man in "Echtzeit" E-Mails empfangen und versenden kann.

Es muss berücksichtigt werden, dass durch Dritte theoretisch auf diese neuen Technologien zugegriffen werden und die so erlangten Informationen in unangemessener Weise genutzt werden könnten. Beispielsweise könnten diese Hilfsmittel dazu missbraucht werden, einen Mitarbeiter zu orten und damit die Privatsphäre zu verletzen, auf die jeder Mitarbeiter ein Anrecht hat.

Aus diesem Grund haben sich ? GmbH und der Betriebsrat darauf geeinigt, dass die nachfolgende Aussage für alle aktuell im Einsatz befindlichen Kommunikationstechnologie und / oder upgrades der aktuellen Kommunikationstechnologie sowie Anschaffung neuer Technologie gilt:

? GmbH hat niemals und wird niemals Telekommunikationsmittel zur Überwachung der Mitarbeiter nutzen sondern die Gesetze achten und einhalten, die darauf abzielen, die Mitarbeiter zu schützen.

Beispielsweise werden Praktiken wie die Ortung von Mitarbeitern oder die Erstellung eines Bewegungsprofils über Hilfsmittel wie ein Navigationssystem / Mobiltelefon / Blackberry ebenso abgelehnt wie die Einsicht in das E-Mail Account eines Mitarbeiters.
Genauso wird die ?GmbH niemals Logdateien insbesondere des BES anfordern, einsehen oder auswerten.