Erstellt am 18.09.2007 um 11:04 Uhr von Mona-Lisa
@Maverick,
da werdet ihr nur in Form einer Betriebsvereinbarung eine Chance haben, leider... Aber dem Nichtraucherschutz (Arbeitsstättenverordnung § 5) unterliegt nun mal jeder AG...
Was willst du verhindert wissen? Das Rauchverbot oder das ausstempeln?
Erstellt am 18.09.2007 um 12:52 Uhr von weichspüler
@maverick
nicht nur dem Nichtraucherschutz auch der Persönlichen Entfaltung unterliegt der AG.
Ein AG oder der BR haben nicht das recht euch das Rauchen abzugewöhnen oder zu verbieten.
Habt Ihr Raucherräume? Wenn ja dann kann mind. eins für Raucher bleiben.
Wenn nicht dann muss der AG euch draussen auf dem Betriebgelände das Rauchen gewähren , der Platz sollte auch dann wetterschutz und Sitzgelegenheiten haben.
Der Raucherplatz sollte auch nicht vor dem Personalbüro oder des Cheffensters sein
da ja ihr dann und kontrolle seid und der Chef das sehen würde. Gleichbehandlungsgesetz.
google doch mal es gibt genügend Urteile, dass man das Rauchen gänzlich nicht verbieten darf.
Erstellt am 18.09.2007 um 13:08 Uhr von waschbär
Maverick,ich wusste gar nicht das ihr bei der Air Force in Miramar beim Top Gun Seminar , Rauchen dürft ?
Wie ist den das so in einer F-16 mit überschall ? beim Rauchen ???
Erstellt am 18.09.2007 um 13:08 Uhr von Maverick
Es ging nicht ums stempeln, wäre aber eine Verhandlungsmöglichkeit gewesen, wenn der AG es durchsetzen könnte.
Ich bin übriges selber Betriebsrat, aber so im Stress, daß ich nicht die Zeit hab viel zu googeln. Und ich will das Vorhaben im Keim ersticken. Unser Raucherplatz ist wie gesagt schon draussen, aber überdacht, allerdings ohne Sitzgelegenheit. Allerdings ist er er zur Strassenseite und der AG mag das "Bild" nicht. Da wir gewisse Sicherheitsstandards haben befindet sich der Raucherplatz im Blick einer Überwachungskamera, da vor einer Hintereingangstür. Das ist bis jetzt auch in Ordnung so für uns.
Habe trotzdem gerade relativ schnell folgendes gefunden :-)):
Auch ein generelles Rauchverbot im Freien kann nicht mit dem Gesundheitsschutz der Nichtraucher begründet werden. Eine solche Betriebsvereinbarung wäre daher unwirksam.
Bei der Vereinbarung eines Rauchverbots muss der Arbeitgeber und der Betriebsrat die gem. § 75 Abs. 2 BetrVG (= Betriebsverfassungsgesetz) i.V.m. Art. 2 GG (= Grundgesetz) garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, also sowohl der Raucher als auch der Nichtraucher, beachten. Denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Recht des Rauchers, im Betrieb dem Rauchen nachzugehen, ausdrücklich anerkannt. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bestand auf einem Freigelände des Betriebes eine Rauchmöglichkeit, die unterbunden werden sollte.
Zu beachten ist deshalb, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände nicht vereinbart werden kann. Ein solches würde die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Raucher gem. Art. 2 Abs. l GG verletzen und wäre unwirksam. Daher sollte der Arbeitgeber im Zweifel den Rauchern eine „Rauchgelegenheit“ bzw. „Raucherzimmer“ zur Verfügung stellen, so dass Belästigungen und Passivrauchen der Nichtraucher vermieden werden.
Erstellt am 18.09.2007 um 14:07 Uhr von uhu
@all
Wie ist das Thema denn jetzt im Zusammenhang mit europäischen Richtlinie zum Nichtraucherschutz zu sehen?
Hier in Hessen gilt seit einer guten Woche Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Behörden, Gaststätten, Schulen incl. Grundstück etc.
Rauchen als Persönlichkeitsrecht hin oder her - Nichtraucherschutz hat absoluten Vorrang. Wat nun ? Kann der AG als Eigentümer oder Hausherr nicht nun doch auf einem absoluten Rauchverbot auf seinem Grundstück bestehen?
Erstellt am 18.09.2007 um 14:27 Uhr von pupsi
hallo,
§ 87 (betriebliche ordnung und verhalten..)nr.1, habt ihr ein MBR
Erstellt am 18.09.2007 um 15:15 Uhr von uhu
@pupsi
das ist mal klar, aber hier geht es um's rauchen....
BetrVG hat § 87, 1 Ziff. 1; GG hat Art. 2; Europäisches Recht zum Nichtraucherschutz wurde gesprochen; es gibt eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz (BGBI, Ausgabe 2002 Teil I Nr. 70 vom 02.10.2002) und dann gibt es da noch "Empfehlungen und Tipps für Betriebsräte zum Nichtraucherschutz" von Gewerkschaften etc.pp
Was macht ein BR da sinnvollerweise für Raucher und Nichtraucher (oder andersrum)?
Erstellt am 18.09.2007 um 17:39 Uhr von Maverick
Es geht ja nicht um Nichtraucherschutz, wir rauchen ja draussen!
Das Hausherrenrecht hab ich auch schon bedacht, bin gespannt wie noch weiterdiskutiert wird!
Toll, daß es so rege Teilnahme gibt! Ist sicherlich auch für viele andere BR`s interessant. Weiter so.
Erstellt am 19.09.2007 um 10:26 Uhr von Perseus
Marverick, wie Du schon selbst bedacht hast .....Endscheitend ist ... "Der Arbeitgeber besitzt das Hausrecht", und darf auf seinem Gelände ein totales Rauchverbot erlassen !
...aber... hier gibt das BetrVG einen dem BR einen Reglungsspielraum, den er nutzen sollte !
der Betriebsrat hat....soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht - bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen ....und der Erlass eines Rauchverbots stellt eine verbindliche Verhaltensvorschrift für alle Arbeitnehmer in diesem Sinne dar (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
Also muß ne Betriebsvereinbarung her !!
Wir haben eine gemacht .. und es funktioniert !
Oberstes Gebot für uns war, die Nichtraucher vor dem zwangsmitrauchen zu schützen !
viel Erfolg !
Erstellt am 19.09.2007 um 10:36 Uhr von Kölner
@Perseus
Also das Rauchen komplett verbieten, ne?
Erstellt am 19.09.2007 um 12:47 Uhr von see-see
Bei uns gilt seit Anfang dieses Jahres ein Rauchverbot INNERHALB ALLER BETRIEBSEIGENEN GEBÄUDE. Außerhalb darf geraucht werden (übrigens - noch - ohne Ausstempeln). Allerdings gibt es nirgends wettergeschützte Unterstände. Wenn es regnet, stehen die Kollegen zwischen Tür und Angel zum Rauchen. Da die Gebäude ziemlich frei im Gelände stehen, weht fast immer ein strammer Wind drum herum. Ich bin gespannt, wie die Kollegen das im Winter machen. Ich selbst bin zwar Nichtraucher und habe auf das Verbot innerhalb der Gebäude mit hingewirkt, allerdings haben die Raucher in unserem BR nichts unternommen, um einen wetterfesten Unterstand zu bekommen - auch ich habe einfach daran nicht gedacht.
Da man das Rauchen den Kollegen auch aus meiner Nichtraucher-Sicht nicht ganz verbieten kann, finde ich, sollte der AG ihnen aber "würdige" Alternative bieten, wie z.B. ein "Raucher-Pavillon" oder ähnliches.
Davon unabhängig finde ich, sollten die Raucher zum Rauchen ausstempeln müssen. Mein Kollege hat unterm Strich täglich mindestens 40 Minuten zusätzliche "Raucherpause", während ich arbeite. Wenn ich meine Mittagspause um 40 Minuten verlängern würde, wäre der Teufel los... Ich finde das ungerecht... Ich weiß, dass das ein heikles Thema ist und die Raucher argumentieren gegen die Kaffeetrinker. Nur: die meisten unserer Raucher machen ZUSÄTZLICH mit den Nichtrauchern bezahlte Kaffeepausen... Schwierige Sache...
Erstellt am 20.09.2007 um 10:33 Uhr von Perseus
@Kölner
Nein so hab ich nicht argumentiert !! ""Also das Rauchen komplett verbieten, ne?""
Meine Meinung ist zusammengefasst !
1. Betriebsvereinbarung "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz " abschliesen !
2. Überdachte Unterstände im Freien.
3. Zeitabzug für Rauchpausen ( diese sollten anzahlmäßig und zeitmäßig in der BV geregelt sein )
der § 5 der Arbeitsstättenverordnung schreibt die Rauchfreie Luft am Arbeitsplatz gesetzlich vor !
Und der Gesetzgeber weitet die Rauchverbotszonen immer weiter aus !
Ich bin kein militanter Nichtraucher.. aber diese und deren Gesundheit vertrete ich als BR bevorzugt... !