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Rauchverbot Kantinenbereich - was tun wenn GL dagegen verstößt?

U
Ursel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vor einigen Tagen habe ich Euch berichtet, daß unser GL ein absolutes Rauchverbot erlassen hat. Hier haben wir sofort Einrede gemacht, da wir nicht einbezogen waren. Nun haben wir einen Raum für die Nichtraucher zur Verfügung in dem man ohne Rauchbelästigung essen kann. Trotzdem hat heut der GL das Rauchverbot umgesetzt. Er qualmt in seinem Büro weiter)

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Community-Antworten (1)

J
Jonas

15.02.2006 um 21:27 Uhr

Auch hallo, Rauchverbot ist ein blödes, weil schwieriges Thema. Zum Einen müsst Ihr die Nichtraucher vor Passivrauchen schützen, zum Anderen dürft Ihr die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" der Raucher nicht über Gebühr einschränken, solange Ihr nicht in Räumlichkeiten arbeitet, in denen Rauchen aus Sicherheitsgründen verboten ist ( z. B. Tankanlagen). Beim Rauchverbot habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Nr. 1 Verhalten und Ordnung im Betrieb, das heißt, ohne Eure Zustimmung ist ein Rauchverbot unwirksam und kann zumindest keine arbeitsrechtlichen Wirkungen entfalten. An Eurer Stelle ( ich bin übrigens Nichtraucher) würde ichs einfach so stehen lassen und ne schöne Stellungnahme schreiben, wenn einer mal ne Abmahnung bekommt, weil er geraucht hat, dann steht nämlich der AG auf dem Schlauch.

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