Erstellt am 15.02.2006 um 20:27 Uhr von Jonas
Auch hallo, Rauchverbot ist ein blödes, weil schwieriges Thema. Zum Einen müsst Ihr die Nichtraucher vor Passivrauchen schützen, zum Anderen dürft Ihr die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" der Raucher nicht über Gebühr einschränken, solange Ihr nicht in Räumlichkeiten arbeitet, in denen Rauchen aus Sicherheitsgründen verboten ist ( z. B. Tankanlagen). Beim Rauchverbot habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Nr. 1 Verhalten und Ordnung im Betrieb, das heißt, ohne Eure Zustimmung ist ein Rauchverbot unwirksam und kann zumindest keine arbeitsrechtlichen Wirkungen entfalten. An Eurer Stelle ( ich bin übrigens Nichtraucher) würde ich`s einfach so stehen lassen und `ne schöne Stellungnahme schreiben, wenn einer mal ne Abmahnung bekommt, weil er geraucht hat, dann steht nämlich der AG auf dem Schlauch.