Unsere Firmengelände ist unterteilt in 2 Bereichen . Einmal in ein Betriebsgelände was nicht öffentlich begehbar ist . Dort ist mit dem BR ein absolutes Rauchverbot vereinbart worden.
Im 2. Bereich des Firmengeländes befinden sich Mitarbeiter Parkplätze die auch für die Öffentlichkeit frei begehbar sind sowie ein öffentlicher Cafe Betreib mit Kundenparkplätzen .
Frage : Darf der Betriebsleiter in diesen Bereich auch ein absolutes Rauchverbot aussprechen ?