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Rauchen in der Firma

H
harryschuecke
Sep 2020 bearbeitet

Unsere Firmengelände ist unterteilt in 2 Bereichen . Einmal in ein Betriebsgelände was nicht öffentlich begehbar ist . Dort ist mit dem BR ein absolutes Rauchverbot vereinbart worden. Im 2. Bereich des Firmengeländes befinden sich Mitarbeiter Parkplätze die auch für die Öffentlichkeit frei begehbar sind sowie ein öffentlicher Cafe Betreib mit Kundenparkplätzen . Frage : Darf der Betriebsleiter in diesen Bereich auch ein absolutes Rauchverbot aussprechen ?

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Community-Antworten (9)

F
Freeplay

11.09.2020 um 14:49 Uhr

Wenn der Parkplatz zum Firmengrundstück gehört, dann ja. Ist es ein Öffentlicher Parkplatz an der Straße, der nicht zum Firmengrundstück gehört, dann nicht.

H
harryschuecke

11.09.2020 um 14:59 Uhr

Der Parkplatz gehört zum Firmengrundstück . Jeder kann aber über diesen Parkplatz von einer öffentlichen Strasse zu einer anderen öffentlichen Strasse gelangen. Aber bitte die Frage richtig durchlesen .

E
Erbsenzähler

11.09.2020 um 15:23 Uhr

Sind einzelne bestimmte Parkplätze an das Cafe vermietet worden? Oder wird die Mitbenutzung geduldet?

Ist der Parkplatz (teilweise) ans Cafe vermietet dann darf er es nicht. Auch wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist hat jedoch die Firma Verfügungsgewalt, weil nicht vermietet, dann darf mit einer BV das Rauchen verboten werden. Auch das Rauchen im Auto kann dann verboten werden.

R
rtjum

11.09.2020 um 15:25 Uhr

ich finde schon die Vereinbarung eines absoluten Rauchverbotes auf dem ganzen Gelände, also auch im Freien, grenzwertig wenn nicht völlig überzogen es sei denn es gibt gute Gründe wie z.B. Chemiebude, die dafür sprechen. Ich denke nein, kann er nicht und wenn überhaupt auch nur dort mit dem BR weil Firmenparkplätze

R
rtjum

11.09.2020 um 15:26 Uhr

"Auch das Rauchen im Auto kann dann verboten werden." Das musst Du mir bitte erklären!

F
Freeplay

11.09.2020 um 15:52 Uhr

"Aber bitte die Frage richtig durchlesen ." Du solltest meine Antwort lieber lesen. Ich habe dir die Varianten erklärt bei denen es verboten sein darf, bzw. nicht verboten sein darf. Ob man da von einer öffentlichen Straße drauf gelangt ist irrelevant! es geht nur ums Grundstück! Wenn dieses öffentlich ist, ist rauchen erlaubt, wenn es der Firma gehört, darf es verboten werden.

C
Catweazle

11.09.2020 um 16:37 Uhr

Der Betriebsleiter sollte mal erklären wie er dazu kommt, ohne Zustimmung des BR, ein Rauchverbot im öffentlichen Bereich auszusprechen. Der Sinn dieses Verbots wäre auch interessant. Jeder darf dort rauchen. Nur wer bei euch beschäftigt ist nicht oder wie?

H
harryschuecke

22.09.2020 um 16:43 Uhr

Genau. Beschäftigte dürfen nicht Rauchen , Besucher dürfen es

C
celestro

22.09.2020 um 16:44 Uhr

das ist mal ein sehr ulkiges Rauchverbot.

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