Erstellt am 17.09.2007 um 13:31 Uhr von uhu
Hinsichtlich des Urlaubs gelten für euch die gleichen Regelungen wie für "Nichtfreigestellte". BAG,DB 03, 1963.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:35 Uhr von Werner
HAllo fs1508
also ehrlich das kann ich ja nicht glauben.
Alle müßen Urlaub beantragen nur die freigestellten BR nicht?!
Sachen gibts.
Selbstbeurlaubung nennt man das was Ihr gemacht habt!
Eine Selbstbeurlaubung, d.h. der Arbeitnehmer legt seinen Urlaub fest und tritt diesen eigenständig an, ist unzulässig. Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht auch nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, Urlaub zu gewähren, nicht nachkommt. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Urlaubsgewährung klagen.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:36 Uhr von Kölner
@Werner
Hat der freigestellte BR denn einen Vorgesetzten? Ich stimme eher der Auffassung von fs1508 zu.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:43 Uhr von peters
Wenn es lediglich darum geht, die Buchung des Urlaub korrekt zu gewährleisten, dann finde ich ein solches Formular OK.
Ich fände jedoch kaum einen Grund, warum die Personalchefin den Urlaubsantrag eines freigestellten BR ablehnen könnte. Allenfalls dann, wenn der Uraubsanspruch fürs betreffende Jahr bereits ausgeschöpft wäre.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:43 Uhr von Werner
Nein hat er nicht!
Aber es muß doch auch für die PA nachzuvollziehen sein wo sich ein freigestellter BR aufhällt!
Im Urlaub auf Seminar am Arbeitsplatz in AU usw.
Also wir machen es so das wir den Antrag nur ausfüllen mit Urlaubsvertretungsbenennung und ohne Genehmigung (von wem auch) bei der PA abgeben. Wegen der Nachvollziehbarkeit.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:45 Uhr von Robin H
fs1508
warum Konfrontation? Lass die PersoChefin doch machen. Wenn sie Spass am Formulare-Sammeln hat!?
Ich mache das Spielchen auch mit, aber ich wäre mal gespannt, mit welcher Begründung mir mein AG den Urlaub verwehren wollte....
werner,
es geht fs1508 wohl eher um den Genehmigungsvorbehalt als um die Anzeige des Urlaubs.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:47 Uhr von Werner
ich sah auch schon mal das die PA mit den Anträgen zur GF ging und sich die Unterschrift von Ihm holte.
Doch eine Ablehnung hat es noch nie gegeben.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:48 Uhr von Kölner
@all
Ich korrigiere mich etwas...
BAG v. 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
Erstellt am 17.09.2007 um 14:13 Uhr von Werner
Das Urteil hab ich auch gerade gefunden.
Erstellt am 17.09.2007 um 14:15 Uhr von Werner
Wo kommt das denn her???????
Ich hab nur Urteil geschrieben!
Erstellt am 17.09.2007 um 14:16 Uhr von Werner
Scheit ein böses Wort zu sein;-)
Ab jetzt Entscheidung
Erstellt am 17.09.2007 um 14:30 Uhr von Kölner
@admin
Ich erwähnte es bereits...
...hier nochmals:
Eure Verlinkung ist eine Katastrophe!
Erstellt am 17.09.2007 um 14:46 Uhr von peters
Sollten wir nicht einfach "Uhrteil" schreiben??
Ist zwar nicht unbedingt richtig aber besser lesbar. ;-))
Erstellt am 17.09.2007 um 14:54 Uhr von Lotte
peters,
ich würde dann wahrscheinlich fragen, welches Teil der Uhr Du denn meinst ;-)))
admin,
früher war es besser, da war BAG fettgedruckt und dadurch mit einem Link zum Bundesarbeitsgericht versehen und man konnte ungestraft U.rteil schreiben.