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Urlaubsantrag, Genemigung von Urlaub

F
fs1508
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, Betrieb 1100 AN, drei freigestellte Betriebsräte: Wir haben es bis jetzt ohne Antragsstellung geschafft unseren Urlaub einzuteilen und zu nehmen. Jetzt will die neue Personalchefin dies ändern und schickt uns ein Formular, das auszufüllen ist und über die Hauspost zur Genehmigung an sie weitergeleitet werden soll. Gibt es niedergeschriebenes Gesetze, Urteile oder Schriften, mit denen wir dieser Aufforderung entgegenwirken können?? Danke im Voraus für Eure Hilfe

5.082014

Community-Antworten (14)

U
uhu

17.09.2007 um 15:31 Uhr

Hinsichtlich des Urlaubs gelten für euch die gleichen Regelungen wie für "Nichtfreigestellte". BAG,DB 03, 1963.

W
Werner

17.09.2007 um 15:35 Uhr

HAllo fs1508 also ehrlich das kann ich ja nicht glauben. Alle müßen Urlaub beantragen nur die freigestellten BR nicht?! Sachen gibts. Selbstbeurlaubung nennt man das was Ihr gemacht habt! Eine Selbstbeurlaubung, d.h. der Arbeitnehmer legt seinen Urlaub fest und tritt diesen eigenständig an, ist unzulässig. Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht auch nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, Urlaub zu gewähren, nicht nachkommt. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Urlaubsgewährung klagen.

K
Kölner

17.09.2007 um 15:36 Uhr

@Werner Hat der freigestellte BR denn einen Vorgesetzten? Ich stimme eher der Auffassung von fs1508 zu.

P
peters

17.09.2007 um 15:43 Uhr

Wenn es lediglich darum geht, die Buchung des Urlaub korrekt zu gewährleisten, dann finde ich ein solches Formular OK.

Ich fände jedoch kaum einen Grund, warum die Personalchefin den Urlaubsantrag eines freigestellten BR ablehnen könnte. Allenfalls dann, wenn der Uraubsanspruch fürs betreffende Jahr bereits ausgeschöpft wäre.

W
Werner

17.09.2007 um 15:43 Uhr

Nein hat er nicht! Aber es muß doch auch für die PA nachzuvollziehen sein wo sich ein freigestellter BR aufhällt! Im Urlaub auf Seminar am Arbeitsplatz in AU usw. Also wir machen es so das wir den Antrag nur ausfüllen mit Urlaubsvertretungsbenennung und ohne Genehmigung (von wem auch) bei der PA abgeben. Wegen der Nachvollziehbarkeit.

RH
Robin H

17.09.2007 um 15:45 Uhr

fs1508 warum Konfrontation? Lass die PersoChefin doch machen. Wenn sie Spass am Formulare-Sammeln hat!?

Ich mache das Spielchen auch mit, aber ich wäre mal gespannt, mit welcher Begründung mir mein AG den Urlaub verwehren wollte....

werner, es geht fs1508 wohl eher um den Genehmigungsvorbehalt als um die Anzeige des Urlaubs.

W
Werner

17.09.2007 um 15:47 Uhr

ich sah auch schon mal das die PA mit den Anträgen zur GF ging und sich die Unterschrift von Ihm holte. Doch eine Ablehnung hat es noch nie gegeben.

K
Kölner

17.09.2007 um 15:48 Uhr

@all Ich korrigiere mich etwas... BAG v. 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

W
Werner

17.09.2007 um 16:13 Uhr

Das Urteil hab ich auch gerade gefunden.

W
Werner

17.09.2007 um 16:15 Uhr

Wo kommt das denn her??????? Ich hab nur Urteil geschrieben!

W
Werner

17.09.2007 um 16:16 Uhr

Scheit ein böses Wort zu sein;-) Ab jetzt Entscheidung

K
Kölner

17.09.2007 um 16:30 Uhr

@admin Ich erwähnte es bereits... ...hier nochmals: Eure Verlinkung ist eine Katastrophe!

P
peters

17.09.2007 um 16:46 Uhr

Sollten wir nicht einfach "Uhrteil" schreiben?? Ist zwar nicht unbedingt richtig aber besser lesbar. ;-))

L
Lotte

17.09.2007 um 16:54 Uhr

peters, ich würde dann wahrscheinlich fragen, welches Teil der Uhr Du denn meinst ;-)))

admin, früher war es besser, da war BAG fettgedruckt und dadurch mit einem Link zum Bundesarbeitsgericht versehen und man konnte ungestraft U.rteil schreiben.

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