Urlaubsantrag, Genemigung von Urlaub
Hallo Forum, Betrieb 1100 AN, drei freigestellte Betriebsräte: Wir haben es bis jetzt ohne Antragsstellung geschafft unseren Urlaub einzuteilen und zu nehmen. Jetzt will die neue Personalchefin dies ändern und schickt uns ein Formular, das auszufüllen ist und über die Hauspost zur Genehmigung an sie weitergeleitet werden soll. Gibt es niedergeschriebenes Gesetze, Urteile oder Schriften, mit denen wir dieser Aufforderung entgegenwirken können?? Danke im Voraus für Eure Hilfe
Community-Antworten (14)
17.09.2007 um 15:31 Uhr
Hinsichtlich des Urlaubs gelten für euch die gleichen Regelungen wie für "Nichtfreigestellte". BAG,DB 03, 1963.
17.09.2007 um 15:35 Uhr
HAllo fs1508 also ehrlich das kann ich ja nicht glauben. Alle müßen Urlaub beantragen nur die freigestellten BR nicht?! Sachen gibts. Selbstbeurlaubung nennt man das was Ihr gemacht habt! Eine Selbstbeurlaubung, d.h. der Arbeitnehmer legt seinen Urlaub fest und tritt diesen eigenständig an, ist unzulässig. Ein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht auch nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, Urlaub zu gewähren, nicht nachkommt. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Urlaubsgewährung klagen.
17.09.2007 um 15:36 Uhr
@Werner Hat der freigestellte BR denn einen Vorgesetzten? Ich stimme eher der Auffassung von fs1508 zu.
17.09.2007 um 15:43 Uhr
Wenn es lediglich darum geht, die Buchung des Urlaub korrekt zu gewährleisten, dann finde ich ein solches Formular OK.
Ich fände jedoch kaum einen Grund, warum die Personalchefin den Urlaubsantrag eines freigestellten BR ablehnen könnte. Allenfalls dann, wenn der Uraubsanspruch fürs betreffende Jahr bereits ausgeschöpft wäre.
17.09.2007 um 15:43 Uhr
Nein hat er nicht! Aber es muß doch auch für die PA nachzuvollziehen sein wo sich ein freigestellter BR aufhällt! Im Urlaub auf Seminar am Arbeitsplatz in AU usw. Also wir machen es so das wir den Antrag nur ausfüllen mit Urlaubsvertretungsbenennung und ohne Genehmigung (von wem auch) bei der PA abgeben. Wegen der Nachvollziehbarkeit.
17.09.2007 um 15:45 Uhr
fs1508 warum Konfrontation? Lass die PersoChefin doch machen. Wenn sie Spass am Formulare-Sammeln hat!?
Ich mache das Spielchen auch mit, aber ich wäre mal gespannt, mit welcher Begründung mir mein AG den Urlaub verwehren wollte....
werner, es geht fs1508 wohl eher um den Genehmigungsvorbehalt als um die Anzeige des Urlaubs.
17.09.2007 um 15:47 Uhr
ich sah auch schon mal das die PA mit den Anträgen zur GF ging und sich die Unterschrift von Ihm holte. Doch eine Ablehnung hat es noch nie gegeben.
17.09.2007 um 15:48 Uhr
@all Ich korrigiere mich etwas... BAG v. 20.08.2002 - 9 AZR 261/01
17.09.2007 um 16:13 Uhr
Das Urteil hab ich auch gerade gefunden.
17.09.2007 um 16:15 Uhr
Wo kommt das denn her??????? Ich hab nur Urteil geschrieben!
17.09.2007 um 16:16 Uhr
Scheit ein böses Wort zu sein;-) Ab jetzt Entscheidung
17.09.2007 um 16:30 Uhr
@admin Ich erwähnte es bereits... ...hier nochmals: Eure Verlinkung ist eine Katastrophe!
17.09.2007 um 16:46 Uhr
Sollten wir nicht einfach "Uhrteil" schreiben?? Ist zwar nicht unbedingt richtig aber besser lesbar. ;-))
17.09.2007 um 16:54 Uhr
peters, ich würde dann wahrscheinlich fragen, welches Teil der Uhr Du denn meinst ;-)))
admin, früher war es besser, da war BAG fettgedruckt und dadurch mit einem Link zum Bundesarbeitsgericht versehen und man konnte ungestraft U.rteil schreiben.
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