Erstellt am 15.02.2006 um 07:34 Uhr von Kölner
Aus Deiner Frage, tici, lässt beim besten Willen in keiner Weise ein Schluss ziehen, ob Du ungerecht behandelt wurdest oder Dein Koellege - vielleicht endlich mal - eine faire Behandlung seines Urlaubswunsches bekommen hat.
Ich finde es grundsätzlich richtig, dass nicht der erste und der schnellste Antragsteller immer seine Wünsche erfüllt bekommt, frei dem Motto "der frühe Vogel fängt den Wurm".
Hypothesen:
- Vielleicht hast Du in den letzten Jahren immer Deine Urlaubswünsche erfüllt bekommen.
- Vielleicht hat auch der Kollege mal Lust im Juli in Urlaub zu fahren.
- Vielleicht sollte der BR dazu gehört werden.
- Vielleicht sollte man mit der GF noch einmal reden.
- Vielleicht sollte man sich auch mit dem Kollegen noch mal an einen Tisch setzen.
- Vielleicht gibt es noch ganz andere Gründe.
- Vielleicht ist das das ganze nur ein Missverständnis.
Noch etwas zum Missverständnis: Urlaub muss gewährt werden und wird nicht genommen!
Erstellt am 15.02.2006 um 14:44 Uhr von tici
Hallo Kölner,
vielen Dank für Deine Antwort, nun zu den Hypothesen:
- bevor ich den Urlaubsantrag gestellt habe, habe ich selbstverständlich mit meinen Stellvertreter über den Urlaub gesprochen, er wusste leider noch nicht ob er zu den gleichen Zeitraum Urlaub haben wolle.
- In den Herbstferien 2005 habe ich schon auf eine Wocheurlaub verzichtet, damit mein Stellvertreter auch in den Ferienurlaub nehmen kann. Desweiteren hat der Kollege auch Urlaub in den Sommerferien sowohl 2005 wie auch 2006 eingereicht und Genehmigt bekommen( auch mit mein Einverständniss)
- BR ist bei uns leider nicht so Stark
- GF Block jedes Gespräch über Urlaub mit mir ab. Als Kommentar habe ich einmal erhalten, das ich als Familienvater auch keinen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien habe?!?!
- Der Kollege freut sich über seinen genehmigten Urlaub!
- Andere Gründe wüßte ich nicht. HAbe noch genug Urlaub, es ist keine Urlaubssperre oder sonst etwas.
- Ob das ganze ein Missverständnis ist kann ich nicht sagen, aber wir hatten ein gemeinsames Gespräch über dieses Thema. Da habe ich alles Vorgetragen was ich oben aufgeführt habe, spätestens dort hätte die GF ein Fehler oder das Vergessen des Urlaubes von mir eingestehen können.
Gibt es einen Zeitraum bis wann der Urlaub genehmigt sein muß?
Erstellt am 16.02.2006 um 23:10 Uhr von loli
Hallo Tici,
wenn der Urlaub beantragt worden ist und dies vor bereits sechs Monaten, kannst Du davon ausgehen, daß der Urlaub genehmigt ist. Wenn man Urlaubsanträge ablehnt, muß das gemäß Bundesurlaubsgesetz unter Angabe der Gründe schriftlich erfolgen. Es gibt Rechtsprechungen hierüber, daß bereits nach 4 Wochen der Urlaub als genehmigt gilt, wenn dem Antrag nicht schriftlich widersprochen wird.
Wenn Du BR-Vorsitzender bist, würde ich mir Deinen Stellvertreter mal greifen und ihm die Frage stellen, ob er sich so Eure Zusammenarbeit vorstellt. Ihr seid auf dem besten Wege Euch von der GF spalten zu lassen.
So kann der BR natürlich nicht stark sein.
Wenn gar nichts mehr helfen sollte, hol Dir den Rat und die Unterstützung Deiner Gewerkschaft!!!