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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrecht auf freie Wochenende -ja/nein?

V
Veronika
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite als private Pflegehelferin und Haushaltshielferin bei einer älteren Frau in Ihrem Haus (legale Arbeit). Ich arbeite dort jede Woche von Mo bis Fr - täglich sechs bis sieben Stunden und am Samstag drei bis vier Stunden. Also ich habe nur die Sonntage frei. Meine Frage lautet: Habe ich ein gesetzliches Anrecht auch auf einige freie Samstags (wieviele pro Monat/Quartal?), dass ich manchmal ein Weekend frei habe? Oder habe ich für den Samstag Anrecht auf einen Esatztag in der Woche?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.09.2007 um 23:17 Uhr

@Veronika Wenn Du Urlaub nimmst, dann schon - bei einer "sechs-Tage-Woche" ist halt nur der Sonntag frei!

FB
Frank B

17.09.2007 um 08:29 Uhr

Nachzulesen im ArbZG. Werktage sind nunmal alle Tage von Montag bis Samstag.

P
Petrus

17.09.2007 um 10:58 Uhr

@Veronika: Was steht denn zu dem Thema in Deinem (Arbeits-)Vertrag? Wenn dort nichts in der Richtung "Fünf-Tage-Woche", "ein freies WE im Monat" o.ä. steht, sieht es schlecht aus. Gesetzlich gilt - wie FrankB schon sagte - in Deutschland die 6-Tage-Woche. Der Rest ist im Tarifvertrag zu regeln oder individuell im Arbeitsvertrag auszuhandeln...

V
Veri

17.09.2007 um 13:28 Uhr

Ich habe gar keinen Arbeitsvertrag

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