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verbösernde Betriebsvereinbarung

G
Gewuerz
Jan 2018 bearbeitet

Wir gehen im neuen Jahr in ein anderes Unternehmen über. (Betriebsübergang) Ein Teil unserer Belegschaft hat aus alter Zeit eine Gesamtzusage über Dienstaltersgeschenke. (alle 5 Jahre eine Prämie). Kann der neue Konzernbetriebsrat diese durch eine BV zum Nachteil der Beelgschaft durch den Abschluß einer Betriebsvereinbarung abschaffen? Oder geht bein Betriebsübergang die Gesamtzusage in den arbeitsvertrag über und bleibt daher weiterhin bestehen?

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Community-Antworten (8)

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pirat

16.09.2007 um 14:41 Uhr

Ahoi, Gewuerz, lies mal..... muß nicht böse werden.......... Betriebsübergang Im Rahmen eines Betriebsübergangs nach 613a BGB gelten Betriebsvereinbarungen unverändert weiter und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres geändert werden, da sie Inhalt der Arbeitsverhältnisse des Neuinhabers und der Arbeitnehmer werden.

Eine Übernahme von Betriebsvereinbarungen findet nicht statt, wenn die Rechte und Pflichten bei dem Betriebsnachfolger durch andere Betriebsvereinbarungen geregelt werden, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB...... das könnte böse werden..........

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/betriebsvereinbarung.php wenn ihr böse seit........ könnt ihr was tun!

P
Peanuts

16.09.2007 um 15:06 Uhr

Ein Teil unserer Belegschaft hat aus alter Zeit eine Gesamtzusage über Dienstaltersgeschenke. (alle 5 Jahre eine Prämie).

Ob das noch AGG konform ist?

P
pirat

16.09.2007 um 15:32 Uhr

Ahoi, Gewuerz,

was peanuts meint .......Ob das noch AGG konform ist?...findest du hier...http://www.kvschweiz.ch/sw2063.asp

In Bezug auf Dienstaltersgeschenke gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Dienstaltersgeschenke besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einem verbindlichen Anstellungsreglement oder in einem verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn Dienstaltergeschenke in Ihrer Firma üblich wären, das heisst wenn Sie von Arbeitskollegen wüssten, die bereits Dienstaltersgeschenke bekommen haben, könnten Sie Ihren Anspruch mit Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend machen.

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Peanuts

16.09.2007 um 15:39 Uhr

Wirklich interessant, wass die Schweizer dazu meinen....

P
pirat

16.09.2007 um 16:07 Uhr

Ahoi, Gewuerz, Dienstaltersgeschenkewo findet sich dieser Begriff noch?

bei uns nennt sich das Jubiläumszuwendung!

peanuts, danke, für den Hinweis auf die Schweiz(assoziiere mal), ich schenke dir Österreich noch dazu, wenn du magst!

SL
Sarah L

17.09.2007 um 11:51 Uhr

"Ein Teil unserer Belegschaft hat aus alter Zeit eine Gesamtzusage über Dienstaltersgeschenke. (alle 5 Jahre eine Prämie).

Ob das noch AGG konform ist? Antwort 2 Erstellt am 16.09.2007 - 13:06 Uhr von peanuts"

Wieder einmal ein schönes Beispiel dafür dass die meisten die übers AGG reden dieses nicht verstanden haben.

K
Kölner

17.09.2007 um 12:04 Uhr

@Sarah L Oh! Wieder mal ein schönes Beispiel von einer "neuen" Forette, die den Sinn der Aussage von peanuts u.a. und dem AGG NICHT verstanden hat!

SL
Sarah L

17.09.2007 um 12:06 Uhr

Kölner!

Dann sag doch mal, was daran nicht AGG-konform sein könnte.

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