Erstellt am 15.04.2019 um 13:11 Uhr von ExBoMa
Betriebsverfassungsgesetz
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
…... 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;...…..
Ihr seid da in der Mitbestimmung. Den AG auffordern, sofort die Leistungskontrolle einzustellen und mit Euch in Verhandlung zu einer BV einzutreten. Dabei macht es sich gut, wenn Ihr schon vorher eine BV als Vorschlag habt.
Erstellt am 15.04.2019 um 18:33 Uhr von Kratzbürste
Und macht dem Arbeitgeber klar, dass es auch eine Vielzahl von (Neben-)Tätigkeiten gibt, die nicht online sind. Seine Erfassung also ohnehin lückenhaft ist.
Erstellt am 16.04.2019 um 13:22 Uhr von nicht brauchen
Ach jetzt verstehe ich: Es ist ein Chatprogramm installiert und das startet automatisch. Hier meldet sich der Rechner (mit Benutzernamen) am Chat an (Hr Himmelhauser nimmt jetzt am chat teil 12.04.19 14:35:27). So kann sehr leicht überprüft werden ob denn der Hr. Himmelhauser seinen PC eingeschaltet hat.
Meine Empfehlung: Mitbestimmungsrechte einfordern und das automatische Starten verhindern.
Warum scheint es so, dass der Chef hier eine Kontrolle ausübt?
Erstellt am 16.04.2019 um 14:10 Uhr von celestro
"und das startet automatisch."
Das steht nirgendwo.
@BR_CY_LY
"Der AG scheint bei uns derzeit eine Kontrolle der Anwesenheit der MA zu protokollieren."
Tut er es, oder glaubt Ihr das bloß?
"Dieses macht er über ein Chat Programm welches bei uns auf den Rechner drauf ist. Wenn jemand Online kommt, wird das getrackt."
Also Ihr wisst nicht einmal sicher, ob er das tut, aber das WIE könnt Ihr benennen?
Erstellt am 17.04.2019 um 07:27 Uhr von BR_CY_LY
Guten Morgen,
danke für die Antworten.
Wir haben mal in den unterlagen geschaut und haben doch tatsächlich eine KBV zu dem Thema gefunden.
Das Tool startet automatisch.
Wir haben HR mit einem schreiben angezählt und erst einmal die Rechtsgrundlage geklärt.
Da wurden sie auf einmal sehr zurückhaltend. Auch weil in der BV steht das diese Daten nicht genutzt werden dürfen.