W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit - hat jemand da Erfahrung?

S
schröder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen, ich bin Betriebsrätin in einem Tendenzbetrieb beschäftigt und wir möchten mit unserem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema arbeitszeit abschließen. Hat jemand da Erfahrung oder eventuell sogar eine Vorlage, mit der wir arbeiten können?

Danke! Schröder

6.91107

Community-Antworten (7)

K
Kölner

13.09.2007 um 20:48 Uhr

@schröder Alle, die Dir hier etwas anbieten, werden hoffentlich bedenken, dass so eine BV NICHTS mit dem Tendenzcharakter eines UN zu tun hat.

Zudem: Einzigartiger als eine "BV Arbeitszeit" geht ja fast nicht!

BT
BR Thomas

17.09.2007 um 00:51 Uhr

Hallo Schröder Wir haben eine BV über die Arbeitszeit mit unserem AG abgeschlossen, was leider nicht ohne Anwälte ging.

Leider weiß ich nichts über eure Verträge die ihr habt, und ob Gehalt oder Lohn und wie ihr über ein Stundenkonto nachdenkt.

Aber defenitiv sollte die BV soklar ausgelegt sein, das jeder diese auch versteht und selbst kleine Punkte klar regelt, weil sonst der AG sich gerne Schlupflöcher läßt und die Regelpunkte anders auslegt wenn es nicht klar formuliert ist. ( Anwaltsdeutsch) daher klar formulieren damit jeder AN diese auch versteht.

Ihr müsst nur wissen was ihr in der BV klar regeln wollt. z.B. 1 Arbeitszeit.

1.1 Die Tägliche Arbeitszeit darf nur 8,0 Std, betragen.

1.2 Die tägliche Schichtzeit muss so wenig Pausen wie möglich enthalten.

1.3 Die wöchentliche Arbeitszeit von Mo - Fr beträgt 40 Std. ( damit ihr nicht auch am WE arbeiten müsst wichtig wenn ihr z.B in der Woche mal einen Tag frei bekommt und der AG dann sagt das ihr Samstag den Tag wieder nacharbeiten müsst.)

1.4 Minusstunden in der Woche Mo - Fr gehen zu Lasten des AN wenn dieser dieses schriftlich wünscht oder können auf Wunsch des AN auch mit einem WE Dienst verrechnet werden.

1.5 Tägliche Arbeitszeiten unter 8,0 Std werden mit 8,0 Std. täglich berechnet.

2 Mehrarbeit

2.1 Mehrarbeit über 40 Std. in der Woche Mo - Fr sind mit 25% zu vergüten. ( Mo- FR ist wichtig weil der AG sonst meint die 25 % bräuchte er in der Woche nicht zu bezahlem)

2.2 Arbeiten am WE werden auf ein Stundenkonto geschrieben und können auf Wunsch den AN am Monatsende auch ausgezahlt werden.

MFG: BR Thomas

RH
Robin H

17.09.2007 um 03:01 Uhr

Kölner, die Arbeitgeber in (auch vermeintlichen) Tendenzbetrieben haben so die Eigenheit zu behaupten: "Bei uns kann man aber nicht auf die Arbeitszeit schauen!" "Zeiterfassung geht bei uns doch nicht!"

Insofern hat schröders Angabe schon einen gewissen Informationsgehalt, wenn sie natürlich nicht einschränkend wirkt bei diesem Thema.

W
Waschbär

17.09.2007 um 14:27 Uhr

BR Thomas, hast du die eben selber schnell geschrieben oder so das Org Text sein ??

BT
BR Thomas

18.09.2007 um 07:31 Uhr

Ja Waschbär die habe ich eben schnell geschriebern so ungefähr klingt unsere VB ohne bemerkungen über die Hintergedanken

Ich denke schon das auch in einem Tendenzbetrieb das geregelt werden kann, weil sonst kannst du ja arbeiten bis zum umfallen nach den AG.

Das meinte unser AG auch ( Busunternehmen mit Reiseverkehr)

MFG BR Thomas

W
Waschbär

18.09.2007 um 10:02 Uhr

BR Thomas, könntest du mir die Org BV überlassen, dein Schnellschreib text lässt mir die Nackenhaare steil hoch stehen .

BT
BR Thomas

18.09.2007 um 19:05 Uhr

muss ich schauen, ob ich ihn irgendwo auf dem Rechner habe dann gib mir mal deine Mailadresse Was seid ihr für ein Betrieb und wo liegen eure Schwerrpunkte für die BV was ihr geregelthaben wollt, und wie !

Dann ändere ich sie gleich ab. Bzw. schmeisse das raus, was für euch nicht interesant ist.

Das richtig geile an dieser BV war, das der chef fast 8.000€ dafür berappen musste, bis wir uns da einig waren. Ha die hätte er sparen können, aber er meinte mit seinem Dickkopf durch die Wand zu müssen.

MFG. BR THOMAS und wir sind noch nicht durch.

Ihre Antwort