Erstellt am 13.09.2007 um 18:48 Uhr von Kölner
@schröder
Alle, die Dir hier etwas anbieten, werden hoffentlich bedenken, dass so eine BV NICHTS mit dem Tendenzcharakter eines UN zu tun hat.
Zudem:
Einzigartiger als eine "BV Arbeitszeit" geht ja fast nicht!
Erstellt am 16.09.2007 um 22:51 Uhr von BR Thomas
Hallo Schröder
Wir haben eine BV über die Arbeitszeit mit unserem AG abgeschlossen, was leider nicht ohne Anwälte ging.
Leider weiß ich nichts über eure Verträge die ihr habt, und ob Gehalt oder Lohn und wie ihr über ein Stundenkonto nachdenkt.
Aber defenitiv sollte die BV soklar ausgelegt sein, das jeder diese auch versteht und selbst kleine Punkte klar regelt, weil sonst der AG sich gerne Schlupflöcher läßt und die Regelpunkte anders auslegt wenn es nicht klar formuliert ist.
( Anwaltsdeutsch) daher klar formulieren damit jeder AN diese auch versteht.
Ihr müsst nur wissen was ihr in der BV klar regeln wollt.
z.B.
1 Arbeitszeit.
1.1 Die Tägliche Arbeitszeit darf nur 8,0 Std, betragen.
1.2 Die tägliche Schichtzeit muss so wenig Pausen wie möglich enthalten.
1.3 Die wöchentliche Arbeitszeit von Mo - Fr beträgt 40 Std.
( damit ihr nicht auch am WE arbeiten müsst wichtig wenn ihr z.B in der Woche
mal einen Tag frei bekommt und der AG dann sagt das ihr Samstag den Tag
wieder nacharbeiten müsst.)
1.4 Minusstunden in der Woche Mo - Fr gehen zu Lasten des AN wenn dieser
dieses schriftlich wünscht oder können auf Wunsch des AN auch mit einem WE
Dienst verrechnet werden.
1.5 Tägliche Arbeitszeiten unter 8,0 Std werden mit 8,0 Std. täglich berechnet.
2 Mehrarbeit
2.1 Mehrarbeit über 40 Std. in der Woche Mo - Fr sind mit 25% zu vergüten.
( Mo- FR ist wichtig weil der AG sonst meint die 25 % bräuchte er in der Woche
nicht zu bezahlem)
2.2 Arbeiten am WE werden auf ein Stundenkonto geschrieben und können auf
Wunsch den AN am Monatsende auch ausgezahlt werden.
MFG: BR Thomas
Erstellt am 17.09.2007 um 01:01 Uhr von Robin H
Kölner,
die Arbeitgeber in (auch vermeintlichen) Tendenzbetrieben haben so die Eigenheit zu behaupten: "Bei uns kann man aber nicht auf die Arbeitszeit schauen!" "Zeiterfassung geht bei uns doch nicht!"
Insofern hat schröders Angabe schon einen gewissen Informationsgehalt, wenn sie natürlich nicht einschränkend wirkt bei diesem Thema.
Erstellt am 17.09.2007 um 12:27 Uhr von waschbär
BR Thomas,
hast du die eben selber schnell geschrieben oder so das Org Text sein ??
Erstellt am 18.09.2007 um 05:31 Uhr von BR Thomas
Ja Waschbär die habe ich eben schnell geschriebern
so ungefähr klingt unsere VB
ohne bemerkungen über die Hintergedanken
Ich denke schon das auch in einem Tendenzbetrieb das geregelt werden kann, weil sonst kannst du ja arbeiten bis zum umfallen nach den AG.
Das meinte unser AG auch ( Busunternehmen mit Reiseverkehr)
MFG BR Thomas
Erstellt am 18.09.2007 um 08:02 Uhr von waschbär
BR Thomas,
könntest du mir die Org BV überlassen, dein Schnellschreib text lässt mir die Nackenhaare steil hoch stehen .
Erstellt am 18.09.2007 um 17:05 Uhr von BR Thomas
muss ich schauen, ob ich ihn irgendwo auf dem Rechner habe dann gib mir mal deine Mailadresse
Was seid ihr für ein Betrieb und wo liegen eure Schwerrpunkte für die BV was ihr geregelthaben wollt, und wie !
Dann ändere ich sie gleich ab. Bzw. schmeisse das raus, was für euch nicht interesant ist.
Das richtig geile an dieser BV war, das der chef fast 8.000€ dafür berappen musste, bis wir uns da einig waren.
Ha die hätte er sparen können, aber er meinte mit seinem Dickkopf durch die Wand zu müssen.
MFG. BR THOMAS
und wir sind noch nicht durch.