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Arbeitszeit "extended" ?

L
Lost-in-Space
Apr 2019 bearbeitet

Liebes Forum, wie beurteilt Ihr die folgende Situation: Arbeitsplatz Callcenter der Fall Agent soll pünktlich zur vollen Stunde den ersten Anruf entgegen nehmen und bis zur letzten Minute seiner Schicht noch einen Call annehmen. In sehr ungünstigen Fällen kann ein Gespräch schon mal 30 min. dauern. Nach Ende des letzten Gesprächs müssen noch eventuell offene Kundenkontakte geschlossen werden und der Zettel mit dem Tagesbericht bei der Leitung abgegeben werden. Um morgens pünktlich den ersten Fall annehmen zu können, muss das System erst hochgefahren werden, was manchmal bis zu 10 min dauern kann . Der Arbeitgeber bezahlt die max 10 min früher und 15 min nach dem geplanten Dienstende.

Frage: ist der AN verpflichtet, das System vor dem Schichtbeginn hochzufahren, oder hat dies erst mit Schichtbeginn zu erfolgen?

Ist der AN tatsächlich verpflichtet, bis zum Schichtende einen Anruf entgegen zu nehmen, obwohl klar absehbar ist, dass dadurch die geplante Arbeitszeit (= vertragliche täglich AZ) überschritten ist ?

Was ist aus Sicht des BR zu tun ?

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

11.04.2019 um 22:54 Uhr

Eine eindeutige BV abschließen, wo genau Beginn und Ende der Arbeitszeit definiert sind - und was zur Arbeitszeit gehört (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

Dann Mehrarbeit nicht zustimmen und die Einhaltung der BV vom Arbeitgeber verlangen (Notfall mit § 23 Abs. 3 BetrVG.

L
Lost-in-Space

11.04.2019 um 23:10 Uhr

Also handelt es sich tatsächlich um Mehrarbeit? Einige BR Kollegen waren der Meinung, es sei doch völlig normal, dass man " bis zur letzten Minute" arbeiten müssen....Das gehöre zu den vertraglichen Pflichten. Bezüglich der o.g. Punkte gibt es eine Arbeitsanweisung. Droht einem MA, der "nur" die vertraglich vereinbarte AZ erbringen will nun eine Abmahnung?

T
takkus

12.04.2019 um 10:14 Uhr

Das man bis zur letzten Minute arbeiten muss ist richtig, danach aber eben nicht mehr. Als BR würde ich aber mal schnellstens den ArbGeb zu Verhandlungen über eine BV abschließen.

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XYZ68

12.04.2019 um 10:31 Uhr

Da der Kollege bestimmt nicht mit Ende der Arbeitszeit den Call abbricht, ist es Mehrarbeit, außerdem gehört auch dass schließen der Kundenkontakte und Abgeben des Tagesbericht macht er ja wohl nicht aus Privatvergnügen sondern weil es zu seiner Arbeit gehört also ist auch dies Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten. Somit ist es, wenn es nach dem regulären Schichtende erfolgt natürlich auch genehmigungspflichtige Mehrarbeit.

Und ja, es ist normal bis zur letzten Minute zu arbeiten, allerdings gehört meist mehr zur Arbeit, als man manchmal denkt.

P
Pjöööng

12.04.2019 um 15:40 Uhr

Zitat (Trink Wasser wie das liebe Vieh ...): "Eine eindeutige BV abschließen, wo genau Beginn und Ende der Arbeitszeit definiert sind - und was zur Arbeitszeit gehört (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). "

Ich glaube das hast Du den § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gründlich mißverstanden. Was genau zur Arbeitszeit im rechtlichen Sinne gehört ist im Arbeitszeitgesetz abschließend geregelt, das hat der BR nichts mitzukamellen. Was zu vergüten ist wird üblicherweise im Tarifvertrag geregelt, da hat der BR wegen § 77 (3) BetrVG nichts mitzukamellen.

Wenn der Arbeitgeber hier die Anweisung herausgibt, dass auch eine Minute vor dem vertraglichen Arbeitsende Anrufe entgegenzunehmen sind und diese auch regulär zu Ende zu führen sind, so weist er in jedem einzelnen Falle Mehrarbeit an, diese ist mitbestimmungspflichtig. Er wird also gar nicht drumrumkommen, mit Euch eine BV auszuhandeln. Tut er dies nicht, dann fällt halt der Hammer während des Telefonates...

Und selbstverständlich ist die Zeit zu entlohnen.

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