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Zusammenarbeit von 2 BR bei Gehaltslisteneinsicht?

Z
zwockel
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Wissenden, Unsere "Muttergesellschaft" hat in 2 eigenständigen Betrieben noch 2 getrennte BR. Der AG möchte in der Zukunft einen BR haben. Wir tauschen als BR unsere Erfahrungen mit unserem AG aus, da der Geschäftführer identisch ist, ebenso das Verwaltungspersonal. Nur die Betriebsleiter sind unterschiedliche Personen. Wir wollen jetzt Einblick in die Bruttogehalts und -lohnlisten nehmen. Dürfen sich die beiden Betriebsräte wegen der Daten austauschen oder bleiben diese Informationen nur bei dem einsichtnehmenden Betriebsrat? Dürfen diese beiden Betriebsräte überhaupt zusammenarbeiten bei betriebsinternen Angelegenheiten? Vielleicht hat ja irgendjemand von Euch eine ähnliche Konstellation und kann uns helfen. Danke im voraus.

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Community-Antworten (12)

D
DonJohnson

12.09.2007 um 20:25 Uhr

Hallo. Erstmal sollte festgestellt werden, ob es sich auf einen oder zwei Betriebe handelt. Schaue mal im Schoof "A bis Z für Betriebsräte" nach. Da steht die Definition drin. Ob es sich also um einen oder zwei Betriebe handelt, müßtest du dann entscheiden können. Vorsichtig ausgedrückt denke ich aber, dass es nur ein Betrieb ist. Das zweite, was man nachsehen müßte, ist, ob ein GBR gemacht werden kann. Wäre vielleicht interessant für euch. Warum wollt ihr euch austauschen über Löhne und Gehälter - das wäre so jetzt meine Frage. Vielleicht hilft die Beantwortung auch eine Lösung zu finden.

K
Kölner

12.09.2007 um 23:01 Uhr

@Don Johnson Und? Dürfen die BR's sich austauschen?

CJ
Calico Jack

13.09.2007 um 10:49 Uhr

@zwockel wie sieht es denn da mit dem Datenschutz aus? Ist das hier nicht zu Berücksichtigen? Es geht da ja durchaus auch um persönliche Daten der Angestellten aus dem anderen Betrieb!

R
Ralf123

13.09.2007 um 11:15 Uhr

Ich lehn' mich jetzt mal etwas weiter aus dem Fenster und behaupte: Die beiden Betriebsräte dürfen sich nicht austauschen.

Gehälter dürfen nur innerhalb des Betriebsrats besprochen werden.

Solange nicht geklärt ist, ob die beiden Betriebsräte zu einem oder zu zwei Betrieben gehören könntet ihr ein Ausschlussverfahren reskieren.

Z
zwockel

13.09.2007 um 11:15 Uhr

@Don Johnson Der AG möchte gerne einen GBR, wir jedoch nicht, da unsere Interessen dann nicht durchgesetzt werden könnten. Wir sind zwei total unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und möchten sicherstellen,dass wir einen eigenen BR haben. Der Austausch der BR bei den Gehältern dient der Kontrolle der Gehalts- und Lohnanpassungen. Die gewerblichen MA haben einen Tarifvertrag mit regelmäßigen anpassungen (Ver.di), bei den Angestellten wird eine Gehaltsanpassung nach Gutdünken und willkürlich vorgenommen nach dem Motto: "Nur die Gesunden und Lieben werden belohnt". Deshalb unser Interesse nach einem gemeinsamen Austausch der 2 BR. Was meinst Du, ist das rechtens??

Z
zwockel

13.09.2007 um 12:39 Uhr

@Kölner Was meinst Du denn dazu?

M
Marcus

13.09.2007 um 12:53 Uhr

"Der AG möchte gerne einen GBR, wir jedoch nicht, da unsere Interessen dann nicht durchgesetzt werden könnten."

Diese Begründung mag verstehen wer will, aber ein GBR ist kein "Kann", sondern ein "Muss" wenn die Voraussetzungen vorliegen.

"Wir sind zwei total unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und möchten sicherstellen,dass wir einen eigenen BR haben. Der Austausch der BR bei den Gehältern dient der Kontrolle der Gehalts- und Lohnanpassungen. Die gewerblichen MA haben einen Tarifvertrag mit regelmäßigen anpassungen (Ver.di), bei den Angestellten wird eine Gehaltsanpassung nach Gutdünken und willkürlich vorgenommen nach dem Motto: 'Nur die Gesunden und Lieben werden belohnt'. Deshalb unser Interesse nach einem gemeinsamen Austausch der 2 BR."

Wenn es sich um "zwei total unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen" handelt, was macht es dann für einen Sinn, die Gehälter zu vergleichen?

Z
zwockel

13.09.2007 um 13:18 Uhr

@Marcus Die 2 Firmen sind einzeln im Handelsregister eingetragen als selbstständige Firmen. Der AG respektiert deshalb diese 2 getrennten BR. Wir sehen den Sinn des Informationsaustausches in der Kontrolle der Gleichbehandlung der gewerblichen und nichtgewerblichen AN bei den Tariferhöhungen. Werden diese bei den Angestellten der Firma "A" und der Firma "B" weitergegeben oder gar nicht, oder nur willkürlich? Keiner der Angestellten darf etwas sagen zu diesem Thema. Es sind jedoch 2 Kollegen unzufrieden mit nicht erfolgten Anpassungen und haben uns um Rat gefragt.

M
Marcus

13.09.2007 um 13:26 Uhr

"Die 2 Firmen sind einzeln im Handelsregister eingetragen als selbstständige Firmen. Der AG respektiert deshalb diese 2 getrennten BR."

Das ist schön wenn ein AG Betriebsräte respektiert. Das entbindet die Betriebsräte übrigens nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen.

Was ist denn eine "selbständige Firma"? Meinst Du "selbständige Unternehmen"?

"Wir sehen den Sinn des Informationsaustausches in der Kontrolle der Gleichbehandlung der gewerblichen und nichtgewerblichen AN bei den Tariferhöhungen."

Besteht denn überhaupt in beiden Betrieben Tarifbindung? Und falls ja: Warum könnt Ihr dann die Einhaltung des TV nur überwachen wenn Ihr die Lohnlisten eines anderen Betriebes erhaltet?

Z
zwockel

13.09.2007 um 16:43 Uhr

@Marcus Du hast natürlich Recht mit "Unternehmen". Tarifbindung besteht in beiden Betrieben für die gewerblichen MA. Wir arbeiten in verschiedenen Bereichen, jedoch räumlich sehr eng zusammen. Der AG schliesst die nichtgewerblichen von den Tariferhöhungen aus mit fadenscheinigen Begründungen (sichere Arbeitsplätze). Deshalb unser Anliegen.

M
Marcus

13.09.2007 um 16:46 Uhr

"Tarifbindung besteht in beiden Betrieben für die gewerblichen MA. Wir arbeiten in verschiedenen Bereichen, jedoch räumlich sehr eng zusammen. Der AG schliesst die nichtgewerblichen von den Tariferhöhungen aus mit fadenscheinigen Begründungen (sichere Arbeitsplätze). Deshalb unser Anliegen."

Wenn für die Nichtgewerblichen keine Tarifbindung besteht, dann haben sie auch keinen Anspruch!

Ich verstehe immer noch nicht welchen Erkenntnisgewinn ihr aus dem Vergleich der Lohnlisten ziehen wollt.

CJ
Calico Jack

13.09.2007 um 17:05 Uhr

Hallo zusammen, ich dachte bisher eigentlich immer tarifgebundenheit gilt für den ganzen Betrieb. Entweder der Ag ist im Arbeitgeberverband und es gibt einen Tarifvertrag oder nicht! Aber teils, teils halte ich für fragwürdig. Frag da doch mal bei der Gewerkschaft nach.

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