Hintergrund:
Der Kollege bekommt für eine bestimmte Überstundenzahl eine Barauszahlung.
Um zu kontrollieren , ob die abegezogenen Stunden auch dem ausgezahlten Betrag entsprechen gibt es doch bestimmt einen " Umrechnungsfaktor "
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch