Habe bei meinen Recherchen im Internet das Amtsblatt Der Europäischen Union, RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. November 2003
über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
gefunden. Meine Frage lautet, welchen Stellenwert hat eine solche, bzw. gerade diese Richtlinie. Steht sie in der Gewichtung über dem deutschen Arbeitszeitgesetz und muss sich dann demzufolge nach dieser Richtlinie gerichtet werden?