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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitgesetz

A
apostasy
Jan 2018 bearbeitet

Habe bei meinen Recherchen im Internet das Amtsblatt Der Europäischen Union, RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung gefunden. Meine Frage lautet, welchen Stellenwert hat eine solche, bzw. gerade diese Richtlinie. Steht sie in der Gewichtung über dem deutschen Arbeitszeitgesetz und muss sich dann demzufolge nach dieser Richtlinie gerichtet werden?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

11.09.2007 um 13:52 Uhr

@apostasy Ich verstehe die Frage nicht. Was hat die Richtlinie mit der Rufbereitschaftsvergütung zu tun?

A
apostasy

11.09.2007 um 14:09 Uhr

Sorry, da ist mir wohl bei der Auswahl der Rubrik ein Fehler unterlaufen.

DAH
Der alte Heini

12.09.2007 um 00:29 Uhr

Vorgaben aus o.g. Richtlinie der EU, ist in Deutschland nur zu beachten, wenn Diese in das nationale Recht aufgenommen wurde.

A
apostasy

12.09.2007 um 09:11 Uhr

Nun, so wie es aussieht wurde diese Richtlinie nicht ins deutsche Arbeitszeitgesetz aufgenommen. Deshalb möchte ich meine Frage erweitern. Welche Höchstbegrenzung für zu leistende Arbeitstage am Stück gilt in Deutschland, insbesondere für Schichtarbeiter im 3 Schichtsystem ? Meine bisherigen Recherchen haben als einzige Beschränkung die Ausgleichsregelung für Sonntagsarbeit ergeben: ArbZG §11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Daraus entnehme ich, dass es nach deutschem Recht sehr wohl möglich ist, einen Arbeitnehmer 13 Tage ohne Ruhetag zu beschäftigen. Hab ich Recht?

W
Werner

12.09.2007 um 09:48 Uhr

JAwollja! Recht hast Du.

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