Arbeitszeitgesetz
Habe bei meinen Recherchen im Internet das Amtsblatt Der Europäischen Union, RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung gefunden. Meine Frage lautet, welchen Stellenwert hat eine solche, bzw. gerade diese Richtlinie. Steht sie in der Gewichtung über dem deutschen Arbeitszeitgesetz und muss sich dann demzufolge nach dieser Richtlinie gerichtet werden?
Community-Antworten (5)
11.09.2007 um 13:52 Uhr
@apostasy Ich verstehe die Frage nicht. Was hat die Richtlinie mit der Rufbereitschaftsvergütung zu tun?
11.09.2007 um 14:09 Uhr
Sorry, da ist mir wohl bei der Auswahl der Rubrik ein Fehler unterlaufen.
12.09.2007 um 00:29 Uhr
Vorgaben aus o.g. Richtlinie der EU, ist in Deutschland nur zu beachten, wenn Diese in das nationale Recht aufgenommen wurde.
12.09.2007 um 09:11 Uhr
Nun, so wie es aussieht wurde diese Richtlinie nicht ins deutsche Arbeitszeitgesetz aufgenommen. Deshalb möchte ich meine Frage erweitern. Welche Höchstbegrenzung für zu leistende Arbeitstage am Stück gilt in Deutschland, insbesondere für Schichtarbeiter im 3 Schichtsystem ? Meine bisherigen Recherchen haben als einzige Beschränkung die Ausgleichsregelung für Sonntagsarbeit ergeben: ArbZG §11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Daraus entnehme ich, dass es nach deutschem Recht sehr wohl möglich ist, einen Arbeitnehmer 13 Tage ohne Ruhetag zu beschäftigen. Hab ich Recht?
12.09.2007 um 09:48 Uhr
JAwollja! Recht hast Du.
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