Erstellt am 11.09.2007 um 11:52 Uhr von Kölner
@apostasy
Ich verstehe die Frage nicht.
Was hat die Richtlinie mit der Rufbereitschaftsvergütung zu tun?
Erstellt am 11.09.2007 um 12:09 Uhr von apostasy
Sorry, da ist mir wohl bei der Auswahl der Rubrik ein Fehler unterlaufen.
Erstellt am 11.09.2007 um 22:29 Uhr von Der alte Heini
Vorgaben aus o.g. Richtlinie der EU, ist in Deutschland nur zu beachten, wenn Diese in das nationale Recht aufgenommen wurde.
Erstellt am 12.09.2007 um 07:11 Uhr von apostasy
Nun, so wie es aussieht wurde diese Richtlinie nicht ins deutsche Arbeitszeitgesetz aufgenommen.
Deshalb möchte ich meine Frage erweitern. Welche Höchstbegrenzung für zu leistende Arbeitstage am Stück gilt in Deutschland, insbesondere für Schichtarbeiter im 3 Schichtsystem ? Meine bisherigen Recherchen haben als einzige Beschränkung die Ausgleichsregelung für Sonntagsarbeit ergeben: ArbZG §11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
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(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei
Wochen zu gewähren ist.
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Daraus entnehme ich, dass es nach deutschem Recht sehr wohl möglich ist, einen Arbeitnehmer 13 Tage ohne Ruhetag zu beschäftigen. Hab ich Recht?
Erstellt am 12.09.2007 um 07:48 Uhr von Werner