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Verstoß gegen ArbZG - was droht dem AN ?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

Sorry wenn ich ier nochmals schre3ine - aber irgendwie sehe ich meinen Beitrag nicht mehr obwohl GEANTWORTET wurde.

ein an hat erst frühschicht gehabt, bis 13 uhr gearbeitet, dann ist er am selben tag nach 8 std wieder af arbeit gegangen. zur nachtschicht. was würde hier passieren, wenn er einen arbeitsunfall oder auf dem weg dorthin hat ? kann hier die krnaknekasse die kosten ablehnen ?

danke nochmals !

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Community-Antworten (3)

W
Werner

10.09.2007 um 16:49 Uhr

Hier ist in erster Linie die BG der Träger nicht die KK! Der unfallversicherungsschutz für den AN bleibt bestehen. Aber es könnte sein das der ArbGeb. unangenehme Fragen der BG zu beantworten hat.

W
Waschbär

10.09.2007 um 16:55 Uhr

Yaq,

wegen dem löschen... mach dir da nichts drauss das hasst du den Qualitäts Nervensägen zu verdanken .Werner hat Natürlich recht aber die Antwort gab ich dir ja auch schon.

p.s nicht nur der AG könnte dem BG unangenehme fragen stellen der BR könnte das auch und er sollte es ! Zum Schutze der ANs

Sag mal Yaq .... Das Rentier aus Schweden ? Bist du auch ein (ex)Lappe ? Dann könnten wir ja mal zusammen Echten reinen "Met" Trinken und nicht die Pansche die es hier zulande gibt !

K
Kölner

10.09.2007 um 21:47 Uhr

@yaq1 Da Du im Konjunktiv fragst, ist eine Frage zurückzustellen: Was unternimmt der BR, dass so etwas nicht geschieht? Tipp: § 80 BetrVG...

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