Erstellt am 10.09.2007 um 14:49 Uhr von Werner
Hier ist in erster Linie die BG der Träger nicht die KK!
Der unfallversicherungsschutz für den AN bleibt bestehen.
Aber es könnte sein das der ArbGeb. unangenehme Fragen der BG zu beantworten hat.
Erstellt am 10.09.2007 um 14:55 Uhr von waschbär
Yaq,
wegen dem löschen... mach dir da nichts drauss das hasst du den Qualitäts Nervensägen zu verdanken .Werner hat Natürlich recht aber die Antwort gab ich dir ja auch schon.
p.s nicht nur der AG könnte dem BG unangenehme fragen stellen der BR könnte das auch und er sollte es ! Zum Schutze der ANs
Sag mal Yaq .... Das Rentier aus Schweden ? Bist du auch ein (ex)Lappe ?
Dann könnten wir ja mal zusammen Echten reinen "Met" Trinken und nicht die Pansche die es hier zulande gibt !
Erstellt am 10.09.2007 um 19:47 Uhr von Kölner
@yaq1
Da Du im Konjunktiv fragst, ist eine Frage zurückzustellen: Was unternimmt der BR, dass so etwas nicht geschieht? Tipp: § 80 BetrVG...