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Überstunden auf Anordnung - ist das o.k.?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

kann ein Vorgesetzter/Abteilungsleiter einfach Überstunden anordnen mit der Begründung: wenn du deine Arbeit nicht schaffst, dann musst du länger machen.

6.02504

Community-Antworten (4)

RH
Robin H

10.09.2007 um 11:52 Uhr

Ihr habt hoffentlich einen Betriebsrat.... dann nämlich nur mit dessen Zustimmung, und die Überstunden sind ggf. auch zu bezahlen.

B
Bücherwurm

10.09.2007 um 12:13 Uhr

Der AG kann von den AN die Leistung von Überstunden nur verlangen, wenn er dazu auf Grund einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach dem TV und den dort beschriebenen Voraussetzungen oder nach Treu und Glauben berechtigt ist. Fitting §87 RN 141

Hallo Uwe ich hoffe es hilft!

J
Jube

10.09.2007 um 12:24 Uhr

Es wäre auch zu prüfen, ob die Arbeit im normalen Zeitrahmen denn zu schaffen wäre. Wenn ja, ist auch über dementsprechende Schulungen nachzudenken, wenn nein, muss daran gearbeitet werden!

K
Kölner

10.09.2007 um 23:39 Uhr

@Robin H Könnte man nicht auch an ein ganz bestimmtes AZ-Modell denken, dass genau dies ermöglicht?

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