Tägliche Arbeitszeit per BV
Unter einem ähnlichem Thema, wurde folgendes geschrieben:
"Wenn es notwendig ist, dass Kollegen zeitweise länger als 10 Std arbeiten müssten und der BR es auch als sinnvoll ansieht, gebe es ja noch die Möglichkeit mit dem AG eine spezielle Betriebsvereinbarung für Arbeitszeiten über 10 Std abzuschließen."
Ist das überhaupt zulässig, dass eine BV das Gesetz "unterwandert" ?
Community-Antworten (7)
07.09.2007 um 15:35 Uhr
nein!!!! Vorallem was für einen Sinn soll das haben? Gesetze und der Betriebsrat sind zum Schutze der AN da. Warum soll länger als 10 stunden gearbeitet werden? Wenn die Arbeit zu viel ist, müssen mehr Leute eingestellt werden und nicht die vorhandenen ausgebeutet.
Meine meinung dazu!
07.09.2007 um 15:46 Uhr
Hallo,
Miezi21 hat Recht. Ich würde den Teufel tun und als BR so einen Gesetzesverstoß gutheißen, geschweige denn irgendwo niederschreiben.
Es kann zwar vorkommen, dass mal länger als 10 Stunden gearbeitet werden muss. Aber das ist durch das Arbeitszeitgesetz ganz klar eingegrenzt (§7: Abweichende Regelungen, §14: Außergewöhnliche Fälle).
Gruß khel
07.09.2007 um 16:49 Uhr
hallo, eure Pflicht als BR ist es darauf zu achten das keine Gesetzesverstöße passieren, was sollen denn eure Kollegen von so einem BR denken!!!
07.09.2007 um 17:07 Uhr
Ja, das ist mir auch klar, das der BR die Einhaltung der Gesetze kontrollieren muss. Mir ging es nur generell um die Frage, wie es möglich sein kann, dass in einer BV etwas geregelt sein kann, was nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.
07.09.2007 um 19:45 Uhr
das wäre dann einfach mal ungültig, das MBR entfällt, wenn der Gesetzesvorrang durch zwingende Rechtsnormen(z.B. Arbeitszeitgesetz) zu beachten ist. Der Gesetzesvorrang ist zu beachten wenn: die gesetzliche Regelung abschließend und zwingender Natur ist und auch der AG daran gehindert ist, ausfüllend bzw. gestaltend tätig zu werden. Gruß carrie
07.09.2007 um 19:55 Uhr
@Kiwitt ...je nach Konstellation kann tatsächlich eine solche BV gültig sein.
08.09.2007 um 01:02 Uhr
Kiwitt Es ist durchaus möglich mit dem AG eine BV abzuschließen in der eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden vereinbart werden kann, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt oder mit der BV auch einen anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird. Somit ist eine Überschreitung der Arbeitszeit von 10 Std. durchaus rechtskonform. Siehe § 7, Abs. 1, Ziffer 1a+1b BetrVG.
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