Unter einem ähnlichem Thema, wurde folgendes geschrieben:

"Wenn es notwendig ist, dass Kollegen zeitweise länger als 10 Std arbeiten müssten und der BR es auch als sinnvoll ansieht, gebe es ja noch die Möglichkeit mit dem AG eine spezielle Betriebsvereinbarung für Arbeitszeiten über 10 Std abzuschließen."

Ist das überhaupt zulässig, dass eine BV das Gesetz "unterwandert" ?