Erstellt am 06.09.2007 um 15:31 Uhr von DonJohnson
Nö, der BR redet ja auch nicht bei den normalen Gehältern mit. Das regeln TV oder HTV. Wenn beides nciht vorhanden ist, handelt es sich um Individualrecht im AV.
Erstellt am 06.09.2007 um 16:18 Uhr von uhu
Bin ich anderer Meinung. Bei nicht tarifgebundenen UN kommt es darauf an, worum es genau geht. Bei Neueinstellung/Gehaltshöhe - kein MBR. Wenn es aber um die Verteilung von Geld geht, z.B. Erhöhungen der AT Gehälter, Prämien, Boni etc. oder um die Veränderung der Entlohnungsmethoden, z.B. Einführung variable Vergütung geknüpft an Zielvereinbarungen, ist der BR in der Mitbestimmung nach § 87, 1 Ziff 10 und 11.
Erstellt am 06.09.2007 um 16:25 Uhr von DonJohnson
Uhu. Von Prämien und Boni war nciht die Rede. Grundsätzlich kein MBR bei höhe der Gehälter oder Erhöhungen. Nur bei klaren Ungleichbehandlungen könnte der BR ins Boot kommen. Ist aber schwierig das durchzusetzen, da der AN letzendlich selber einklagen müßte wenn es hart auf hart kommt. Ansonsten Hände weg von TV!!! Nicht Sache des BR!!! Ferner ging es hier auch nicht um Zeit und Art der Auszahlung der Gehälter!!!
Erstellt am 06.09.2007 um 16:42 Uhr von uhu
@don johnson
Ich habe von NICHT TARIFGEBUNDENEN UN geschrieben, da wo keine TV wirken. Schau mal in die entsprechenden Kommentierungen zum § 87,1 Ziff. 10 und 11 rein.
Erstellt am 06.09.2007 um 20:18 Uhr von DonJohnson
@uhu
schau mal in §77 Abs 3 BetrVG. Da steht, was in einem TV geregelt ist, oder üblicher Weise geregelt wird... Schau dir auch die RN im Fitting oder ähnlichem an. Ist halt die Tarifsperre - kommst auch du nciht drum zu!
Erstellt am 06.09.2007 um 20:39 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Gut, dass Du ganz bestimmt einschlägige BAG-Urteile kennst, die Deine These stützen, nicht wahr? Deine Antwort streift den Kern der Frage möglicherweise nur.
@Ann
Du darfst die Frage bitte konkretisieren, bzw. etwas zum Hintergrund Deiner Frage ausführen.