Erstellt am 10.07.2016 um 12:42 Uhr von UliPK
Mal schauen ob ich das so auseinander bekomme was du da geschrieben hast, ist nicht so leicht zu verstehen.
Eure Firma hat eine andere Firma aufgekauft deren Mitarbeiter haben einen Höheren Lohn als das Stammpersonal.
MA die neu eingestellt werden haben einen noch geringeren Einstigslohn als das Stammpersonal.
Azubis von der aufgekauften Firma haben eine höhere Einstufung als MA die neu eingestellt werden.
Grundsätzlich habt ihr ein Recht darauf das innerbetrieblichen Lohngefüge zu gestalten § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG aber was die Lohnhöhe angeht sieht das schon wieder schlecht aus.
"Das BAG (BAG Beschluss vom 06.12.1988 – 1 ABR 44/87) hat hierzu ausgeführt: „…Lohngestaltung ist gegenüber Entlohnungsgrundsatz und Entlohnungsmethode der weitergehende Begriff. Er umfaßt alle generellen (kollektiven) Regelungen, nach denen die Entlohnung im Betrieb bzw. Unternehmen sich richten soll. Es geht bei der Lohngestaltung um die Struktur des Lohnes und dessen Vollziehungsformen, die Grundlage der Lohnfindung und die betriebliche Lohngerechtigkeit, aber nicht um die Lohnhöhe (…). Demgegenüber versteht man unter Entlohnungsgrundsatz das System, nach dem das Arbeitsentgelt gezahlt werden soll (z.B. Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn) und seine Ausformung (…). Und unter Entlohnungsmethoden ist die Art und Weise der Durchführung des gewählten Entlohnungssystems zu verstehen…“ Quelle: Anwaltskanzlei Hessling"
Einen nicht jammernden AG gibt es normal nicht nur bei euch könnte man dem das sogar abkaufen, was er allerdings auch selbst zu verantworten hat. Was euch aber auch die Möglichkeit gibt mit ihm ernsthafte Verhandlungen zu führen.
Da scheint so einiges im Argen zu sein bei euch.
Erstellt am 10.07.2016 um 13:09 Uhr von Elbeschwimmer
Vielen Dank für Deine ausgiebige Antwort. Die Vereinigung beider Firma liegt schon länger vor, daher kommen die ausgelernten Azubis aus einer Firma. Wir haben jetzt seit ein paar Monaten ein neu zusammen gesetztes BR Gremium aber auch eine neue Geschäftsführung. Das bedeutet beide Seite fangen bei Null zusammen an. Vieles was im Argen liegt wird gerade auch neu strukturiert. Viel Arbeit für beide Seiten halt. Umgestaltung der fixierten Arbeitszeiten in flexibel gleitende Arbeitszeiten (gleitende Korridore zu Arbeitsbeginn, bzw. Arbeitsende), nur so als Beispiel.
Schichtzulagen, Wochenendzulagen, etc. Zulagen jeglicher Art sind für alle gleich.
Es geht nur um gleiche Grundgehälter für die selbe Arbeit die geleistet wird.
Da würden wir gerne einen Stufenplan vorlegen wollen als Vorschlag, der dann auch verbindlich ist wenn die Geschäftsführung da zu stimmt. Nur wie sieht da der Weg aus für den BR?
Erstellt am 10.07.2016 um 14:10 Uhr von UliPK
Wie schon geschrieben dürft ihr das Grundgerüst aushandeln nicht aber die Lohnhöhe.
z.B.
Lohngruppen:
A1-A10
B1-B10
usw.
In A1-A10 kommen alle Gewerblichen
nach der Ausbildung ohne weitere Kentnisse = A1
nach der Ausbildung mit weiteren Kentnissen, zB Scheißlehrgang = A2
Geselle 3 Jahre Betribszugehörigkeit = A3
.... usw
Das ganze kann man beliebig fortsetzen.
Wichtig dabei ist es nur das keine Summen genannt werden wie zB der Stundenlohn bei A1
Das wiederum ist Individualrecht und darf von euch nicht verhandelt werden.
In B1-B10 alle Angestellten
wie bei A1-A10 nur halt bei den Angestellten
Das soll nur zur veranschaulichung dienen.
Was Ich euch nur dringend Anrate ist es Lehrgänge zu besuchen um euch auch das Wissen anzueignen um derartige Verhandlungen überhaupt erst führen zu können, dieses Forum ist dafür mit sicherheit nicht das richtige dafür.
Würde diese Verhandlungen auch nicht vorher machen, also bevor man sich das Wissen angeeignet hat.
Wenn ihr sie unbedingt machen müsst, AG drängt dann holt euch einen Sachverständigen/Anwalt
der euch berät.
Erstellt am 10.07.2016 um 14:11 Uhr von gironimo
Wenn ihr eine BV zum Thema Entgeltsystematik machen wollt, solltet ihr unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen.
Besser ihr würdet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen . Mit dem Thema Entgelt sollten die sich am besten auskennen. Und mit genügend Mitglieder, kann es vielleicht für einen Haustarif reichen.
Erstellt am 10.07.2016 um 14:26 Uhr von Elbeschwimmer
Es ist bei uns kaum jemand in der Gewerkschaft, ca.geschätzte 5%. Weil die dadurch gesparten Beiträge elementar sind für das was man in der Hand hat und anderweitig ausgeben kann. Ich bin schon über 10 Jahre in der Gewerkschaft. Bei vielen geht auch die Angst umher, dass wenn man die Gewerkschaft ins Haus holt, könnte der Standort ins Ausland verlagert werden. Zwar nicht sofort, aber dann bei Zeiten.
Erstellt am 10.07.2016 um 17:14 Uhr von gironimo
Es gibt aber nun einmal unterschiedliche Zuständigkeiten. Das sollten die AN wissen. Der BR ist keine "Billig -Gewerkschaft". Das hat der Gesetzgeber nun einmal so gewollt und u.a. deshalb den Paragraph 77.3 BetrVG geschaffen.
Erstellt am 10.07.2016 um 19:42 Uhr von UliPK
@gironimo
Das Problem ist halt immer das die AN, die nicht gerade im BR sind und selbst da gibt es zuweilen recht uninteressierte BRM, nicht wissen und auch zT. nicht wissen wollen wer wofür zuständig ist. Habe ja gerade den selbigen Fall im Haus, BV/Haustarif ja oder nein.
Halte den 77/3 schon für sehr richtig und auch wichtig aber es scheitert meist, wie Elbeschwimmer ja schon geschrieben hatte, am Geld für die Beiträge und dann bekommt man nicht genügend zusammen um ernsthaft zu verhandeln oder gar um eine Tarifkommission zu bilden. Dann kommt wieder eine Notlösung, BV die keine rechtliche Sicherheit bietet. So etwas verleidet einen die BR Arbeit, zumindest mir.
Was mich allerdings auch geärgert hat ist die Aussage der Gewerkschaft das man eine BV machen könnte für eine Lohnanpassung.
Erstellt am 10.07.2016 um 21:57 Uhr von gironimo
Es gibt aber nun einmal unterschiedliche Zuständigkeiten. Das sollten die AN wissen. Der BR ist keine "Billig -Gewerkschaft". Das hat der Gesetzgeber nun einmal so gewollt und u.a. deshalb den Paragraph 77.3 BetrVG geschaffen.
Erstellt am 11.07.2016 um 16:56 Uhr von Elbeschwimmer
Bei uns ist das schon alleine etwas schwieriger, weil wir einen großen Konzern angehören. Wir sind nur als eigenständige Business Unit geführt. Wir waren zu Beginn mal eine Profit Unit, aber wurden zu einer Performance Unit gemacht. Dadurch machen wir unsere Arbeit zum Selbstkostenpreis. Da bleibt dann auch kaum Spielraum übrig. Der Gewinn bleibt aber im Konzern, weil gute 85% Interco Geschäft ist. Der Konzern gibt daher das Personal Budget vor. Das wird nur einmal im Jahr für das folgende Jahr verabschiedet. Wir haben keinen Konzernbetriebsrat, sondern nur Betriebsräte in den einzelnen Units. Somit ist eigentlich alles sehr viel schwieriger geworden. Denn jede Unit kocht ihr eigenes Süppchen.