Arztbesuch während der Arbeitszeit - Muss man dafür Überstunden nehmen?
Hallo,
Eine unserer Mitarbeiterinnen musste während Ihrer Arbeitszeit einen Arzttermin wahrnehmen. Es gab für sie keine Möglichkeit diesen Termin außerhalb der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen, da der behandelnde Arzt nur bis 12Uhr Sprechstunde hat.
Muss der Arbeitgeber diese ausgefallene Arbeitszeit tragen oder muss die Mitarbeiterin Ihre Überstunden dafür opfern.
MfG NEC
Community-Antworten (5)
06.09.2007 um 14:35 Uhr
Wird durch eine Verletzung oder eine akute Erkrankung ein Arzttermin während der Arbeitszeit unaufschiebbar, so darf der Mitarbeiter einen Arzt konsultieren und ist von der Arbeit bezahlt frei zu stellen.
Ein anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen planbaren Arztbesuch handelt. Dann kann der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber im Regelfall keine bezahlte Freistellung verlangen. Der Mitarbeiter muss sich bemühen, den Arzt vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende aufzusuchen. Dies ist bei gleitender Arbeitszeit in aller Regel problemlos. Bei festen Arbeitszeiten oder wenn der Mitarbeiter vom Arzt zu einem festen Termin während der Kernarbeitszeit einbestellt wird, muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Arztbesuch während der Arbeitszeit gestatten und auch bezahlen. Der Arbeitgeber kann sich in dieser Situation auch nicht darauf berufen, dass der Mitarbeiter einen Arzt mit Sprechzeiten außerhalb der Arbeitszeit konsultieren soll – das Recht auf eine freie Arztwahl bleibt unberührt.
Rechtsanwalt Clemens Pettinger http://www.anwalt24.de/
06.09.2007 um 15:01 Uhr
@NEC,
Es kommt auf die Dringlichkeit des Arztbesuches an. § 616 BGB bestimmt hierzu ...
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze bereits vor Jahren aufgestellt (Aktenzeichen: 5 AZR 365/89, 5 AZR 92/82).
lies mal
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch/
oder im TV? .....sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen und der Arzt dies bescheinigt.....sowas z. B.
06.09.2007 um 15:42 Uhr
@NEC
wie flexibel ist denn Eure Arbeitszeit? Das könnte hier nämlich sehr entscheidend sein...
06.09.2007 um 16:12 Uhr
nec,
gehe mal zu Ver.di gemeint ist der Link , dort findest du was zum thema :-)
06.09.2007 um 16:18 Uhr
nec,
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch/index_html#cstart0
Ein Tippen ,usst du ihn aber eigenständig !
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Spontaner Arztbesuch während der Arbeitszeit - Vergütung und Notwendigkeit
ÄlterGrüßt Euch liebe Kolleginnen und Kollegen, bei folgendem Fall benötige ich Euren Rat: Eine Kollegin nahm aus Sorge um ihre Schicht (sie war unsicher über die personelle Besetzung und wollte die Koll
Arztbesuch während der Arbeitszeit
ÄlterHallo, einer unserer Mitarbeiter (Hausmeister) hat sich während der Arbeistzeit verletzt und musste deswegen gleich und später wiederholt während der Arbeitszeit zum Arzt. Wir haben eine zeiterfas
Abmahnung Krankschreibung - rechtens?
ÄlterHallo zusammen, ein MA hat eine Abmahnung erhalten, mit der Begründung: Sie hat sich beim AG vor dem Arztbesuch nicht abgemeldet. Der MA ist vor acht Uhr zum Arzt gegangen und hätte mit seiner Schich
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u