Hallo,

Eine unserer Mitarbeiterinnen musste während Ihrer Arbeitszeit einen Arzttermin wahrnehmen. Es gab für sie keine Möglichkeit diesen Termin außerhalb der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen, da der behandelnde Arzt nur bis 12Uhr Sprechstunde hat.

Muss der Arbeitgeber diese ausgefallene Arbeitszeit tragen oder muss die Mitarbeiterin Ihre Überstunden dafür opfern.

MfG NEC