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"Kündigungsfristen für eine Zusatzvereinbarung eines bestehenden Arbeitsvertrages in Anlehnung an den BAT":

A
Arnoldo
Okt 2021 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

als Betriebsrat eines kleinen Jugendhilfeträgers habe ich eine Frage zu "Kündigungsfristen für eine Zusatzvereinbarung eines bestehenden Arbeitsvertrages in Anlehnung an den BAT":

Im Arbeitsvertrag der betroffenen Mitarbeiterin ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Gilt diese auch für eine im März diesen Jahres getroffenen Zusatzvereinbarung (Übertragung von Leitungsaufgaben) oder ist die Frist womöglich kürzer?

DANKE für eine Beantwortung

5.48801

Community-Antworten (1)

A
Angi1

06.09.2007 um 14:05 Uhr

Hallo Arnoldo,

die Kündigungsfrist betrifft den Arbeitsvertrag. Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wird Inhalt von diesem. Eine einseitige Änderung des AV kann nur durch Änderungskündigung erfolgen.

MfG Angi1

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