Tatsächliche Arbeitszeit und Bezahlung
Hallo
Ein Arbeitgeber verlangt, dass ein Angesteller von 8-13 Uhr (=5 Stunden) anwesend zu sein hat, bezahlt aber gleichtzeitig nur 4,5 Stunden. Es ist allerdings freigestellt eine halbe Stunde unbezahlte Pause zu machen, so dass also tatsächlich nur 4,5 Stunden gearbeitet wird.
Muss die halbe Stunde nicht regulär als Arbeitszeit vergütet werden, da die Anwesenheit zwingend verlangt wird? Könnte ja auch sein, dass jemand keine Pause machen will. Oder fällt das alles unter Direktionsrecht und der AG kann "machen was er will"?
Community-Antworten (3)
06.09.2007 um 09:09 Uhr
Schau dir mal bitte den §4 ArbZG an. Da steht es drin. Im übrigen hat der BR bei der Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung solcher ein MBR.
06.09.2007 um 10:29 Uhr
D.J.: Da steht drin, dass man ab 6h Arbeitszeit eine Pause machen muss - es sind doch aber nur 5h... lx: Bei Lage der Arbeitszeit bzw. der Pausen hat der BR mitzubestimmen.Also bring in Erfahrung, was dieser geregelt hat. (Kannst Du z.B. Deine Pause von 12:30-13:00 machen..?)
06.09.2007 um 13:17 Uhr
Früher gehen (also Pause von 12.30-13.00) wird durch die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ausgeschlossen. Gleichzeitig muss man aber keine Pause machen. Diese Mehrzeit kann dann wiederum irgendwann mal ausbezahlt werden, ABER im Krankheits/Urlaubsfall werden natürlich dann nur 4,5h bezahlt...
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