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Wegeunfall oder persönliches Pech?

A
AllesfürdenClub
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mich vor 3 Jahren von meiner damaligen Freundin getrennt. Sie betreut unsere 3 gemeinsamen Kinder. Durch den geringen Selbstbehalt kann ich mir keine Wohnung leisten, in der ich mehr als 1 Kind für die Ausübung des Umgangsrechts beherbergen kann. Deshalb fahre ich oft unter der Woche zu Ihnen nach Hause, um meiner Vaterrolle so gut es geht nachzukommen.

Ist der Umweg zur Ausübung des Umgangsrechts für mich versichert? Heimweg und der Weg zu meinen Kindern sind ca 50Km, die ersten 15Km sind identisch, danach teilt sich das auf....

Liebe Grüße im Voraus!

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Community-Antworten (5)

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celestro

07.04.2019 um 23:12 Uhr

stell den Fall mal bei www.recht.de zur Diskussion. Mit "Betriebsrat" hat das jedenfalls nichts zu tun.

M
Moreno

08.04.2019 um 14:30 Uhr

Na wenn ich daran denke, dass noch nicht mal der Abstecher zum Aldi versichert ist glaube ich nicht, dass der Weg zur Ex Freundin versichert ist.

C
celestro

08.04.2019 um 15:14 Uhr

oder man hat "Glück" und verunfallt auf dem "identischen Stück".

P
Pjöööng

08.04.2019 um 15:44 Uhr

"... dass noch nicht mal der Abstecher zum Aldi versichert ist ..."

Das ist so nicht ganz richtig! Auch der Abstecher zum Aldi kann versichert sein.

In der Regel hat man die Kinder auch nicht vom Aldi. Der Abstecher zum Kindergarten ist z.B. in der Regel auch versichert. Es könnte also sein dass man im Schadensfalle nur sorgfältig formulieren muss.

M
Moreno

08.04.2019 um 16:37 Uhr

Einkäufe nicht versichert

Wer dagegen morgens noch schnell zum Bäcker fährt oder nachmittags einen Abstecher zum Supermarkt macht, ist auf diesen Umwegen in der Regel nicht versichert. Denn das Einkaufen gehört zum Privatleben und damit der Weg zum Laden ebenso. "Der Versicherungsschutz ist auf solchen Umwegen zumindest unterbrochen, bis man die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder erreicht", erklärt die Expertin. "Dauert die Unterbrechung des Heimwegs länger als zwei Stunden, so zählt auch der restliche Weg zur Freizeit und ist dann nicht mehr versichert." Quelle BGW Presseportal

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