Erstellt am 07.04.2019 um 21:12 Uhr von celestro
stell den Fall mal bei www.recht.de zur Diskussion. Mit "Betriebsrat" hat das jedenfalls nichts zu tun.
Erstellt am 08.04.2019 um 12:30 Uhr von moreno
Na wenn ich daran denke, dass noch nicht mal der Abstecher zum Aldi versichert ist glaube ich nicht, dass der Weg zur Ex Freundin versichert ist.
Erstellt am 08.04.2019 um 13:14 Uhr von celestro
oder man hat "Glück" und verunfallt auf dem "identischen Stück".
Erstellt am 08.04.2019 um 13:44 Uhr von Pjöööng
"... dass noch nicht mal der Abstecher zum Aldi versichert ist ..."
Das ist so nicht ganz richtig! Auch der Abstecher zum Aldi kann versichert sein.
In der Regel hat man die Kinder auch nicht vom Aldi. Der Abstecher zum Kindergarten ist z.B. in der Regel auch versichert. Es könnte also sein dass man im Schadensfalle nur sorgfältig formulieren muss.
Erstellt am 08.04.2019 um 14:37 Uhr von moreno
Einkäufe nicht versichert
Wer dagegen morgens noch schnell zum Bäcker fährt oder nachmittags einen Abstecher zum Supermarkt macht, ist auf diesen Umwegen in der Regel nicht versichert. Denn das Einkaufen gehört zum Privatleben und damit der Weg zum Laden ebenso. "Der Versicherungsschutz ist auf solchen Umwegen zumindest unterbrochen, bis man die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder erreicht", erklärt die Expertin. "Dauert die Unterbrechung des Heimwegs länger als zwei Stunden, so zählt auch der restliche Weg zur Freizeit und ist dann nicht mehr versichert."
Quelle BGW Presseportal