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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeitnehmer schwerbehindert nach Wegeunfall - was kann die SBV tun?

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , Wir hatten vor knapp zwei Jahren einen sehr tüchtigen Leiharbeitnehmer , der nach der Nachtschicht einen Wegeunfall hatte, und schwerste Verletzungen erlitt. Dank einer enormen Energie und Lebensmut ist er soweit wieder hergestellt - dennoch schwerbehindert - aber bis auf eine Spastik ( so heisst das glaube ich ) im rechten Arm ist er wieder fit . Er traut sich auch zu wieder in dem Bereich zu arbeiten in dem er tätig war und möchte unbedingt wieder arbeiten gehen ( bei uns in der Firma ), und da ich SBV bin , bat er mich ihm zu helfen . Das mache ich gern , weiss aber noch nicht genau wie ich vorgehen soll, Eigentlich müsste ich doch mal mit der Schwerbehindertenvertretung der Leihfirma sprechen. Und muss nicht auch erst der Rentenversicherungsträger sein ok geben ? Kann mir bitte jemand helfen ,wie ich logisch vorgehe ? Danke im Voraus.

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Community-Antworten (1)

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Dana

11.02.2008 um 12:26 Uhr

Wenn er bei Euch wieder arbeiten könnte, da Stellen frei sind, bzw. Leute benötigt werden, würde ich an deiner Stelle mal mit deinem AG sprechen. Ich würd es mal auf diese SChiene versuchen, zwingen kannst du ihn nicht den AG.

LG Dana

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