Aufhebungsvertrag - wie geht man am besten vor?
Hallo Liebe Kollegen,
nach langer Zeit habe ich mal wieder ein Anliegen. Eine MA möchte gerne nach dem TzBfG §8 ihre Arbeitszeit verringern.Dies wurde aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt. Die MA hat seit längerem mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen(Tinitus).Vor ca.3Monaten kam dann ein Wegeunfall hinzu,der die gesundheitlichen Probleme verschlimmerte. Aus diesen Gründen wollte die MA die AZ verringern,nun möchte Sie in Richtung Aufhebungsvertrag gehen.
Unsere Fragen dazu: Wie geht man es am besten an,einen Aufhebungsvertrag zu bekommen der den Wünschen der Kollegin entspricht.
Wegen dem Wegeunfall,da dort immer noch nachwirkungen da sind,an wen muss man sich da wenden,berufsgenossenschaft?
Ich würde mich freuen von euch ein paar gute Ratschläge zu bekommen.
Danke
Community-Antworten (8)
22.12.2006 um 12:43 Uhr
Hallo DocPille Also in diesem Fall gleich an Aufhebungsvertrag zu denken, halte ich für abwegig! Ein Aufhebungsvertrag wird „einvernehmlich“ zwischen AN und Arbeitgeber abgeschlossen um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Der AG ist fein raus, keine Befürchtung wegen Kündigschutzklage, und nachher arbeitslos mit einer ALG Sperre! Wem nützt das ? Auch der AG muss sich darauf nicht einlassen. Ich würde abraten!
Der bessere Weg : Wie ist es mit Gutachten vom Arzt ? Mit der Krankenkasse reden, an Frührente denken usw. Warum in diesem offensichtlichen Fall das TzBfG nicht mit Nachdruck durchsetzten, evtl. das Versorgungsamt einschalten? Die betrieblichen Gründe sind detailliert zu belegen, einfach ablehnen geht nicht!
22.12.2006 um 12:43 Uhr
Hallo DocPille Hier ein Mustervertrag als anhaltspunkt.
Aufhebungsvertrag
Vorbemerkung Der folgende Mustervertrag versucht, alle regelungsbedürftigen Punkte aufzuführen. Der Vertrag kann daher als Checkliste verwendet werden. Er bietet allerdings keine Gewähr der Vollständigkeit, sodass sich niemand bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf ein Vertragsmuster alleine verlassen sollte. Jedes Vertragsmuster ist den Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen.
Aufhebungsvertrag
zwischen
[…] (Arbeitgeber)
vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn […],
- im Folgenden „Gesellschaft“ genannt -
und
Herrn/Frau […] (Arbeitnehmer)
§ 1 Ende des Arbeitsverhältnisses
Die Gesellschaft und Herr/Frau […] sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Anstellungsverhältnis auf Veranlassung der Gesellschaft zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen mit dem […] (Datum Vertragsende) sein Ende finden wird.
§ 2 Vorzeitige Beendigung
Herr/Frau […] ist berechtigt, das Anstellungsverhältnis vor dem […] (Datum Vertragsende) mit einer Ankündigungsfrist von sieben Tagen zum Monatsende vorzeitig zu beenden. Eine vorzeitige Beendigung ist im Interesse und entspricht dem Wunsch der Gesellschaft.
§ 3 Freistellung
Die Gesellschaft stellt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung Herrn/Frau […] bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf seine/ihre Resturlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeitsleistung frei. Während der Zeit der Freistellung zahlt die Gesellschaft Herrn/Frau […] die vertragsgemäßen Bezüge in Höhe von monatlich 3 500 EUR brutto fort. Insofern ist Herr/Frau […] auch während der Freistellung verpflichtet, im Fall einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, da die Gehaltsfortzahlung auch während der Freistellung auf sechs Wochen beschränkt bleibt.
§ 4 Abfindung
(1) Die Gesellschaft zahlt Herrn/Frau […] für den Verlust des Arbeitsplatzes und zum Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes gemäß §§ 3 Ziffer 9, 34, 24 EStG sowie in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 25 000 EUR brutto.
(2) Die Abfindung erhöht sich für jeden vollen Monat des vorzeitigen Ausscheidens gemäß Ziffer 2 dieser Vereinbarung um 3 500 EUR brutto.
(3) Die Abfindung wird auf die Herrn/Frau […] ggf. aufgrund des Sozialplans vom […] (Datum) zustehende Abfindung angerechnet.
(4) Die Abfindung wird bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sofort, spätestens jedoch am […] (Datum Vertragsende) zur Zahlung fällig. Die Abfindung ist allerdings bereits mit Unterzeichnung dieses Vertrages vererblich.
§ 5 Bonus
Da zurzeit nicht abzusehen ist, ob Herrn/Frau […] für das Jahr […] (Jahr der Vertragsbeendigung) nach den vertraglichen Regelungen ein Bonus zusteht und welche Höhe dieser erreichen könnte, wird dieser Bonus hiermit in Höhe des für […] (vorhergehendes Jahr) gezahlten Bonus von 5 000 EUR p. a. pauschaliert. Dementsprechend erhält Herr/Frau […] für die Zeit vom 01.01. […] (Jahr der Vertragsbeendigung) bis zum […] (Beendigungszeitpunkt) einen Bonus in Höhe von […] EUR; zahlbar am […].
§ 6 Wettbewerbsverbot
Das zwischen den Parteien gemäß § 10 des Anstellungsvertrages vom […] vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird einvernehmlich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ein Anspruch auf Karenzentschädigung besteht nicht.
§ 7 Betriebliche Altersversorgung
Herr/Frau […] hat aufgrund der ihm/ihr im Vertrag vom […] erteilten Zusage einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung gegen die Gesellschaft. Berechnungsgrundlage der Altersversorgung ist die derzeitige monatliche Festvergütung in Höhe von 3 500 EUR. Die Anwartschaft aus dieser Versorgungszusage bleibt gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG aufrechterhalten. Herr/Frau […] erhält spätestens vier Wochen nach Ausscheiden eine Bestätigung über die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft.
§ 8 Direktversicherung
Die Gesellschaft räumt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses Herrn/Frau […] das Recht ein, die zusätzlich zu der erteilten Direktzusage gemäß § 7 dieser Vereinbarung bei der […] Versicherung, Vers.-Nr.: […], abgeschlossene Direktversicherung fortzuführen. Die Versicherungsnehmereigenschaft wird zum Beendigungstermin auf Herrn/Frau […] übertragen. Die hierzu notwendigen Erklärungen werden durch die Gesellschaft gegenüber dem Versicherer abgegeben.
§ 9 Nutzung von Büroeinrichtungen
Während seiner Freistellung ist Herr/Frau […] weiter befugt, sämtliche Büroeinrichtungen einschließlich des in seiner/ihrer Wohnung installierten Diensttelefons auf Kosten der Gesellschaft für Bewerbungsaktivitäten zu nutzen.
§ 10 Zeugnis
Herr/Frau […] erhält das diesem Vertrag beigefügte Zwischenzeugnis (Anlage 1). Zum Beendigungstermin wird Herrn/Frau […] ein auf dieses Datum ausgestelltes Schlusszeugnis erteilt, das inhaltlich mit dem Zwischenzeugnis übereinstimmt. Das Schlusszeugnis enthält darüber hinaus die übliche Dankes-, Bedauerns- und Wunschabschiedsformel. Die Gesellschaft wird Auskünfte nur im Sinne dieses Zeugnisses erteilen.
§ 11 Dienstwagen
Herr/Frau […] ist berechtigt, den ihm/ihr zur Verfügung gestellten Dienstwagen einschließlich des Autotelefons bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses im bisherigen Umfang auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Er/Sie gibt ihn am Tag der Beendigung des Anstellungsverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand mit allen Wagenpapieren, der Telefonkarte und sämtlichen Schlüsseln auf dem Betriebsgelände der Gesellschaft in Köln ab.
§ 12 Betriebsunterlagen
Herr/Frau […] gibt innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung die in seinem/ihrem Besitz befindlichen, jedoch im Eigentum der Gesellschaft stehenden Unterlagen und Gegenstände an die Gesellschaft zurück. Herr/Frau […] hat keine Kopien von Betriebsunterlagen gefertigt. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
§ 13 Darlehensvertrag
Der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag vom […] (Datum) wird zu den vereinbarten Konditionen fortgeführt. Herr/Frau […] hat das Recht, die noch offene Darlehensschuld von 10 000 EUR (Stand: […]) vorzeitig durch eine Einmalzahlung abzulösen.
§ 14 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Herr/Frau […] verpflichtet sich, alle ihm/ihr während seiner/ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch nach dem Ausscheiden geheim zu halten.
§ 15 Presseveröffentlichungen
Presseveröffentlichungen und andere Verlautbarungen an einen unbestimmten Personenkreis werden die Vertragsparteien jeweils nur in einer miteinander abgestimmten Form abgeben. Die Vertragsparteien werden unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages einen Wortlaut ausarbeiten, der als Richtschnur für solche Erklärungen dienen soll.
§ 16 Vererblichkeit
Sollte Herr/Frau […] vor dem […] (Datum Vertragsende) versterben, gehen die Ansprüche aus dieser Vereinbarung auf die Erben über.
§ 17 Hinweis auf Folgen
Herr/Frau […] wurde darauf hingewiesen, dass die Beendigung des Anstellungsverhältnisses per Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit auslösen kann. Herr/Frau […] hatte darüber hinaus Gelegenheit, sich hinsichtlich der weiteren steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen dieser Aufhebungsvereinbarung bei den zuständigen Behörden (Finanzamt bzw. Agentur für Arbeit
22.12.2006 um 12:49 Uhr
@DocPille Ein Aufhebungsvertrag könnte/wird in der Regel nur noch weitere Probleme aufwerfen:
- Sperrzeit BA
- Sozialversicherungsrechtliche Probleme (vgl. div. BSG-Urteile)
22.12.2006 um 13:34 Uhr
Gutachten vom Arzt ist hier kein Problem,das bekommt die MA.
Frührente,ne dafür ist sie nochh zu jung.Anfang 30.
@Kölner Was würdest du mir,bzw.der MA, raten?
22.12.2006 um 14:06 Uhr
@thom
der aufebungsvertrag ist ja nicht schlecht. aber ich denke mal nicht, dass du dir den eben so ausgedacht hast. haben wir hier ein urheberrechtliches problem????
22.12.2006 um 14:25 Uhr
Doc Pille, als SchwbV stellen sich bei mir gerade alle Sinnesorgane (soweit noch intakt ;-) ) auf: Gibt es bei Euch ein BEM? Läuft ein Antrag auf Schwb? Warum kann die AN nicht reduzieren? Gibt es Teilzeitkräfte bei Euch? Was ist mit §84 SGB IX?
Wäre es z.B. denkbar, dass eine Probereduzierung stattfindet? Würde keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, selbst eine Abfindung müßte ja versteuert werden und wäre in der Sperrzeit schnell aufgebraucht.
22.12.2006 um 15:32 Uhr
Hallo DocPille, wieder zurück?
Hat denn Euer AG die entgegenstehenden betrieblichen Gründe genauer definiert? Falls nein, muss an dieser Stelle angesetzt werden. Die Kollegin sollte sich durch einen RA beraten lassen, alles andere ist aus meiner Sicht unsinnig! Es gilt abzuklären, ob der AG den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit BERECHTIGT abgelehnt hat. Denn in diesem Fall, könnte die Kollegin einen erneuten Antrag erst in 2 Jahren stellen.
Von einem Aufhebungsvertrag ist dringend abzuraten, sieht die Arbeitsagentur nicht gerne... Auch würde neben der Sperrfrist noch eine Kürzung der Bezugszeit in gleicher Höhe anfallen!
Klink Dich doch einmal auf dieser Seite ein; dort findest Du ein paar Urteile zu "betriebliche Gründe".
Gruß Fayence
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/teilzeit.htm
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/teilzeit-und-arbeitszeitmodelle,did=50472.html
22.12.2006 um 15:56 Uhr
Hi Fayence,
war eigentlich nie weg,habe aber immer schön eure Aussagen studiert. Genauer definiert,dazu muss man sagen das die ma eine sehr wichtige aufgabe inne hat.Sie ist entwurfsmodelleurin,und der AG sagt das hier der Produktionsfluss gestört wird.Aus meiner Sicht gesehen ist dies wohl richtig. Aber die MA ist nicht mehr gewillt unter diesen Umständen weiter zu arbeiten.
Dank für die Links
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