Erstellt am 07.04.2019 um 17:26 Uhr von Krambambuli
Nein- Pausen müssten auch tatsächlich gemacht werden - da ist euer Arbeitgeber in der Pflicht. Allerdings müssen natürlich nur die gestzlichen Pausen gemäß ArbZG geleistet werden.
Und Zeiten an denen gearbeitet wurde, hat der Arbeitgeber auch zu bezahlen.
Erstellt am 07.04.2019 um 17:44 Uhr von Timmy62
Erstmal Danke für die sehr schnelle Antwort.
Jetzt muss ich nur noch einen Weg finden wie ich dem Chef das verklicker. Der besteht nämlich auf den pauschalen Abzug von 1 Stunde.
Wenn ich das recht verstehe ist der pauschale Abzug von 1 Stunde nicht zulässig und ICH muss nachweisen das ich keine Pause gemacht habe?
Oder liegt die Beweispflicht beim Chef?
Auf meiner letzten Reisekostenabrechnung wurde der Vermerk von mir "keine Pause" einfach gestrichen und die Stunde abgezogen....
Erstellt am 07.04.2019 um 20:37 Uhr von DummerHund
"Kopie"--In unserem kleinen Betrieb gibt es die Regelung das täglich eine Stunde Pause zu machen ist.--- Ich denke dieser Satz ist der Grund für den pauschalen Abzug von einer Std. Pause. Hier in diesem Betrieb scheint es eine Regelung vorab zu geben.
Schauen wir in §4 Arbeitszeitgesetz, werden dort Mindestzeiten vor gegeben. Längere Pausenzeiten sind also durchaus legitim.
Arbeitnehmer sollten sich also vorab im klaren sein welche Pausenregelungen gelten um den AG Zeit zu schenken.
Erstellt am 07.04.2019 um 21:31 Uhr von Timmy62
Diese Antwort erscheint mir jetzt aber doch zu pauschal.
Denn das würde ja bedeuten, daß dieser Abzug IMMER legitim wäre, auch wenn z.B. aus betrieblichen Gründen die Pause "ausfällt" und gearbeitet wird.
Und generell ist ja, meines "empfinden" nach, auch dann doch nur der Abzug der gesetzlichen Pause legitim?
Erstellt am 08.04.2019 um 07:58 Uhr von wdliss
Die gesetzliche Pause darf "aus betrieblichen Gründen" nicht ausfallen. Sie ist Gesetz!
Erstellt am 08.04.2019 um 08:04 Uhr von Kratzbürste
Geleistete und vom Arbeitgeber entgegengenommene Arbeit muss dennoch vergütet werden (612 BGB). Und- arbeitsorganisatorisch muss
sicher gestellt sein, dass die Pausen auch gemacht werden können.
Erstellt am 08.04.2019 um 08:04 Uhr von Kjarrigan
Gibt es den eine Dienstanweisung des AG - die Pause auch tatsächlich zu nehmen?
Das kann der "Chef" nämlich durchaus anordnen!
Bei dir klingt es nämlich so als wenn der Chef anordnet - Fahrt zum Kunden - Arbeiten - Rückfahrt. und Pause machen gibt es nicht aber abgezogen wird sie.
Das geht natürlich nicht - aber wenn der Chef die Pause abzieht würde ich als AN die Pause auch tatsächlich machen.
Erstellt am 08.04.2019 um 10:03 Uhr von §§Reiter
Hallo Timmy,
Wenn der AG täglich eine Stunde Pause anordnet und auch von vorne herein ganz deutlich sagt, dass diese Stunde von der Arbeitszeit abgezogen wird, ist das so erstmal in Ordnung.
Er erklärt damit seinen Willen, während der Pause keine Arbeitsleistung anzunehmen. Das muss er auch, würde er die Arbeitsleistung während der Pause annehmen und vergüten, würde er gegen §4 ArbZG verstoßen.
Natürlich muss der AG die Arbeit so organisieren, dass die Pause auch vernünftig genommen werden kann. Sollte es dabei ein Problem geben, muss nachgebessert werden.
Aber das Modell "die Pause durcharbeiten und dann halt bezahlt bekommen" lässt sich nicht umsetzen, weil es gesetzeswidrig ist.
Erstellt am 08.04.2019 um 12:25 Uhr von BRHamburg
Ich denke das hier das Problem eher auf Seiten des AN und nicht beim AG liegt. Ich denke das die Pause genommen werden kann, aber der AN sich entscheidet weiter zu arbeiten. Die verstößt zum einen gegen das Gesetz und kann zu Abmahnung und Kündigung führen. Einfach die 60 Minuten Pause machen.