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Alkoholverbot - ohne Zustimmung des BR?

A
armerBürger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann eine GF arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen, wenn der BR einem Alkoholverbot nicht zugestimmt hat? Kann man ein Alkoholverbot als BR überhaupt ablehnen? Wenn eine Arbeitsrechtliche Maßnahme (Abmahnung Alkoholkonsum) da ist, was ist sie wert? Gruß

8.586013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

05.09.2007 um 15:49 Uhr

@armerBürger Warum gibt es das Alkoholverbot? Berufsgenossenschaft?

W
Waschbär

05.09.2007 um 15:51 Uhr

Hallo , na grade an der Semesterarbeit ?

Darf der Arbeitgeber einseitig ein Alkoholverbot verhängen? Nein.

Gesetzlich besteht ein relatives Alkoholverbot. Danach ist es dem Arbeitnehmer untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem er sich oder andere gefährden kann. Vgl. § 38 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschriften Allgemeiner Teil.

Die Anordnung eines Alkoholverbots unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Quelle: Bundesarbeitsgericht 23.09.1986 AP BPersVG § 75 Nr. 20

Alkoholtests sind nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig.

K
Konrad

05.09.2007 um 15:53 Uhr

@armer Bürger: "kann eine GF arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen, wenn der BR einem Alkoholverbot nicht zugestimmt hat? " Nein, der BR hat Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Ordnung und Verhalten im Betrieb.

"Kann man ein Alkoholverbot als BR überhaupt ablehnen?" Das hängt von der betrieblichen Situation ab. Bei der Arbeit z.B. Gefahrensituatin ist Verbot sinnvoll , aber wegen ein Gläschen Sekt bei einer Feier ne Abmahnung bekommen ?

W
Waschbär

05.09.2007 um 16:47 Uhr

Konrad, ähhhh wie der Br soll dem Alok Verbot nicht zustimmen ? Der BR kümmert sich ja nun auch schon mal um viele dinge die dem An Schützen sollten .... Alkohol auf dem Arbeitsplatz.... ist das Positiv für den An ?

Ich erwarte keine Antwort nur denk mal darüber nach ! Ein Glas ist nicht schlimm ? für wen ? Jemannden der nichts Verträgt jemannden der grade erst Rocken ist ? Jemannd der sonst nie trinkt sich aber dem gruppen zwang beugt ? ?

Ich finde das ist zu viel verantwortung in einen Ernsten Bereich welcher schon schlimm geug ist,der BR sollte sich für die Gesundheit der ANs einsätzen und das Alkohol Krankmacht ... Leute ich habe hier Bewohner/Kunden/Patienten ... welche es leider nicht mehr beschwören können,weil sie dafür einfach kein "Hirn" mehr haben !

No Way !

IHAL
ich hab auch langeweile

05.09.2007 um 17:15 Uhr

@waschbär

heute wohl auch schon einen gehabt, was ?

U
uhu

05.09.2007 um 17:29 Uhr

Einseitiges Alkoholverbot durch den AG? Nein, natürlich nicht. Aber BR sollte sich das Thema vom AG mal näher erläutern lassen. Warum soll ein konkretes Verbot erlassen werden? Was sind die Gründe dafür? Wie stellt sich der AG die Regelung vor? Möglicher Wortlaut? Bei uns ging es in ähnlicher Weise um ein Rauchverbot im Hause. Wir haben unser Mitbestimmungsrecht reklamiert. Es wurde dann zum Thema im "Monatsgespräch" (§74, 1 BetrVG). Nach einigen BR Sitzungen, Für und Wider, eigenen Vorschlägen etc. haben die besseren Argumente die Mehrheit erhalten, der BR dem Rauchverbot zugestimmt und dafür gesorgt, dass die Raucher außerhalb des Hauses ein Refugium bekamen. War Arbeit, hat aber allen BRM zumindest neue Erkennntnisse über bestehende Gesetze und Verordnungen gebracht, auch den Rauchern unter uns.

F
fred

10.09.2007 um 01:53 Uhr

Alkoholkranke Arbeitnehmer bleiben 16mal häufiger als andere Mitarbeiter ihrem Arbeitsplatz fern, sie sind 2,5mal häufiger krank und fehlen nach Unfällen 1,4mal länger. Bei 30(!) Prozent aller Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel.

[(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.]

und wer kann das beurteilen? obliegt es dem urteilsvermögen des BR, festzustellen, inwieweit sich ein Mitarbeiter ein "Gläschen" genehmigen kann? Alkohol hat am Arbeitsplatz schlichtweg nichts verloren.

K
Kölner

10.09.2007 um 09:22 Uhr

@fred ...wenn das mit einem generellen Verbot so einfach wäre und so einfach gelänge! Darum sollte sich eben ein jeder BR erst einmal schlau machen, bevor er mit solch absoluten Aussagen um die Ecke kommt.

T
tamirasun

10.09.2007 um 11:58 Uhr

Also wir haben eine BV Sucht gemacht und darin den Verkauf sowie den Konsum von Alkohol ( Integriert natürlich auch den Konsum von Drogen) verboten. Zum Thema Rauchen gibt es dann die BV Nichtraucherschutz.

Ich finde ja, das es nicht erstrebenswert ist Alkohol am Arbeitsplatz zu gestatten. Also wer es während der Arbeit nicht ohne Alkohol aushält, der sollte sich mal Gedanken machen, oder? Gibt es Gründe die es verständlich machen, Alkohol am Arbeitsplatz zu gestatten? Würde mich ja mal interessieren...

Raucher werden ja auch gezwungen auf den Qualm zu verzichten...

Also ich find das Verbot für den Alkohol bei uns gut....

HG
Herbert G

10.09.2007 um 12:16 Uhr

tamirasun Ja genau ! Und danke nun werden bestimmt irgendwelche "Darsteller" aus Drittklassigen Fernsehsops mein Lieb Covern ! So wie sie mein Flugzeuglied damals "verunstalltet" haben ! Diese banausen ! Gibt mir meine Flügzeuge zurück ihr baucht meine Lieder nicht je eher um so leichter geht ihr wieder !

Wehe einer hier Covert mein "Alkohol" Lied ! Dann gibt das nicht nur Flügzeuge im Bauch ! Sondern auch Hubschraubner im Darm und Raketen im Kopf !

K
Kölner

10.09.2007 um 21:22 Uhr

@tamirasun Es macht keinen Sinn ein generelles Alkoholverbot zu vereinbaren, dass anschließend durch Geburtstag-Sekt, Schoko-Weinbrand-Torte oder Geschäftsabschluss-Umtrunk wieder ausgehebelt wird. Demnach - wie auch an anderer Stelle - heisst es: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet!"

M
macksie

11.09.2007 um 23:02 Uhr

schlaue aussagen hin oder her... wir haben z Zt. ein riesenproblem mit einer Kollegin, die im geschäftsbetrieb heimlich trinkt.. eine BV gibt es nicht, sie hat's bereits mit kunden versaut, gespräche nützen nichts, nun trinkt sie bereits vor der Arbeit und behauptet partout, nichts getrunken zu haben ... da hänge ich ganz schön in der zwickmühle.. erstens als BR- mitglied zweitens liegt es nicht im Interesse meines chefs, den kunden 'betrunkene' mitarbeiter zu präsentieren. und mit einem 'relativen Alkoholverbot' ist keinem geholfen, weil wie gesagt der spielraum reichlich schwammig ist ... er hat nun mündlich eine absolutes alkoholverbot ausgesprochen. die Kollegin fühlt sich von allen beobachtet , fühlt sich nicht mehr wohl, reagiert auf alles mit massloser aggression. ich werde mich bei der nächsten BR-sitzung um eine vereinbarung kümmern in der wir einem absoluten alkoholverbot unsere zustimmung geben werden. In der feierabend-bzw freizeit ist genug zeit für rauschmittel...

P
peters

12.09.2007 um 13:09 Uhr

@armerBürger "Wenn eine Arbeitsrechtliche Maßnahme (Abmahnung Alkoholkonsum) da ist, was ist sie wert?"

Das kommt drauf an. Wenn feststeht, dass es sich um eine Sucht handelt, dann ist eine Abmahnung nicht unbedingt korrekt, denn für eine Erkrankung kann man nicht abgemahnt werden. Das gilt aber nur für Verstöße, die mit der Scuht unmittelbar zusammen hängen und für den Fall, dass der Betroffene die Abhängigkeit auch eingesteht. Es wäre vorteilhaft, eine Betriebsvereinbarung zu haben, in der festgelegt ist, wie man dann vorgeht. Nach einem Stufenplan sollte der Betroffene die Möglichkeit bekommen, etwas gegen seine Sucht zu tun. Sollte das nach Einhaltung des Stufenplans jedoch keinen Erfolg haben, kann eine Abmhanung und Kündigung die Folge sein.

Auch wenn der BR einem Alkoholverbot nicht zugestimmt hat, muss der Arbeitgeber es nicht hinnehmen, wenn der Alkoholkonsum die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder sonstige Verstöße gegen die Arbeitnehmerpflichten verursacht.

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